Menschen
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Rechtsirrtümer

62 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Recht, Rechtsirrtümmer ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Rechtsirrtümer

02.10.2010 um 22:22
Hey Kinners

Rechtsirrtümer.............sagen die euch was ?

Es gibt tatsächlich einen haufen dieser Irrtümer die in unseren Köpfen festsitzen.
Wir haben viel mehr Rechte als wir denken, bzw gibt es Rechtliche dinge die auf den zweiten Blick garnicht Rechtens sind.

Na, Interesse geweckt ?


z.B.
Irrtum: Spielschulden und Wettschulden muß man bezahlen.

Richtig: Der Spruch „Spielschulden sind Ehrenschulden“ läßt viele glauben, daß Spielschulden rechtlich verbindlich sind.
Tatsächlich kann niemand gezwungen werden, Geld zu bezahlen, das er bei einem Glückspiel oder einer Wette verloren hat.
Eine Klage des Gläubigers vor Gericht hätte keinen Erfolg. Allerdings ist öffentliches Glückspiel strafbar, wenn keine behördliche Genehmigung (z. B. bei Spielbanken) vorliegt.

Oder

Irrtum: Wer auffährt, hat Schuld.

Richtig: Nicht immer hat der Auffahrende Schuld.
Sondern derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig gegen Verkehrsregeln verstoßen und so den Unfall verursacht hat. Wenn sich nur ein Beteiligter falsch verhalten hat, muß er für den Schaden aufkommen.
Haben beide Verkehrsteilnehmer etwas falsch gemacht, müssen beide den Schaden tragen. Das Gericht legt dann eine sogenannte Haftungsquote fest, z. B. 30/70 oder 50/50.

auch Interessant

Irrtum: Das Aufreißen von Verpackungen verpflichtet zum Kauf.

Richtig: Niemand muß einen Gegenstand kaufen, dessen Verpackung er aufgerissen hat. Wer etwas beschädigt, muß aber für den Schaden aufkommen.
Das bedeutet: Wenn sich die Verpackung problemlos schließen läßt, müßte der Kunde allenfalls den Klebestreifen auf der Verpackung bezahlen.
Ist die Ware nicht mehr zum vollen Preis verkäuflich, müßte er die Differenz bezahlen. Wenn das Produkt, z. B. ein Lebensmittel, im offenen Zustand unverkäuflich ist, muß der Kunde zwar den Wert ersetzen.
Er muß die Ware aber nicht mitnehmen.

Da gabs auch noch den Irrtum das es Plicht ist seinen Ausweis mit zu führen.
Auch das ist so nicht ganz richtig.

Kenn ihr auch diese oder noch mehr solcher Irrtümer ?


melden

Rechtsirrtümer

02.10.2010 um 22:41
Haste diese Rechtssendung da geschaut? Die lief früher immer Mittwochs..sehr spannend und aufschlussreich ^^


melden

Rechtsirrtümer

02.10.2010 um 23:22
@Lamm
Das Schulden aus Glücksspielen nicht zu bezahlen sind, ist halbrichtig. Zwar ist in Deutschland Glücksspiel verboten, ausser mit Ausnahmegenehmigungen... Aber wenn ich z.B. im Casino Aachen Schulden bei der Spielbank habe, ist es ein Kreditvertrag, der abgeschlossen wurde. Und der ist für mich bindend. Soweit ich informiert bin.


melden

Rechtsirrtümer

02.10.2010 um 23:38
Ist alles relativ.

Mag sein, dass man rechtlich nicht gezwungen werden kann, zu bezahlen, wenn man in einem kleinen Hinterhofcasino Geld verloren hat (dass man den Zahlungen nachkommt, dafür werden übrigens die Beteiligten wohl selbst sorgen).

Aber wenn man in eine offizielle und lizensierte Spielbank geht und dort großartig sein Geld verspielt, dann muss man zahlen, alles andere ist Unsinn. Sonst würden die Casinos doch permanent riesige Verluste haben, wenn jeder sich einfach aus seinen Schulden drücken kann.


melden

Rechtsirrtümer

03.10.2010 um 00:01
GEZ-Mitarbeitern muss man Zutritt zur Wohnung gewähren

Das man das nicht muss, sollte ja eigentlich jedem klar sein, aber manchaml kommen die ja ganz dreist an mit "Sie haben doch da ne Antenne am Haus!

Aber auch dann gilt: Ein vorhandener Kabelanschluß, der Besitz eines Autos oder eine deutlich sichtbare Satelitten-Antenne sind kein ausreichender Beweis für den Empfang von Rundfunkprogrammen.


Das wusste ich aber auch nicht:
Bei Beleidigung eines Polizeibeamten macht man sich wegen Beamtenbeleidigung strafbar


Entgegen einem weit verbreiteten Irrglauben ist die sog. Beamtenbeleidigung im deutschen Strafrecht kein eigener Tatbestand. Ein Beamter ist im Rechtssystem nicht besser gestellt als ein anderer Staatsbürger. Es handelt sich bei der Beleidigung eines Polizeibeamten um eine „normale“ Beleidigung gemäß § 185 StGB


melden

Rechtsirrtümer

03.10.2010 um 00:08
Ha, gerade gefunden :D


In der Ehe ist man nicht zu Sex mit seinem Ehepartner verpflichtet

Das stimmt nicht – es gibt durchaus eine "Sexpflicht" in der Ehe. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht vor, dass die Ehepartner einander zur „ehelichen Lebensgemeinschaft“ verpflichtet sind und damit zur so genannten Geschlechtsgemeinschaft.

Das bedeutet, Verweigerung von Sex verstößt gegen ein Grundprinzip des Rechtsinstituts Ehe. Nach verbreiteter juristischer Auffassung kann die „Sexpflicht“ nicht einmal per Ehevertrag ausgeschlossen werden.


melden

Rechtsirrtümer

03.10.2010 um 00:12
@laremi

Oo

Alles macht man sich strafbar, wenn ein Ehepaar, aus welchen Gründen auch immer, keinen Geschlechtsverkehr hat/haben kann?


melden

Rechtsirrtümer

03.10.2010 um 00:14
@Dragonfire

Ich glaub dagegen kann man nicht rechtlich vorgehn :D


melden

Rechtsirrtümer

03.10.2010 um 00:15
@laremi

Natürlich kann man das nicht, aber schon erschreckend, dass so etwas im Bürgerlichen Gesetzbuch steht. :D


melden

Rechtsirrtümer

03.10.2010 um 00:17
Das hat juristische Gründe. Wenn das ein grund für Scheidung sein sollte, muss das ja irgendwo rechtlich gelten gemacht werden können.


melden

Rechtsirrtümer

03.10.2010 um 00:17
@Dragonfire

Ich glaub da stehen viele komische Sachen drin :D


melden

Rechtsirrtümer

03.10.2010 um 00:18
@slider

Okay, das würde Sinn machen.


melden

Rechtsirrtümer

03.10.2010 um 00:26
Ein bisschen Cannabis auf dem Balkon ist schon ok? Offenbar ja! So hatte zumindest ein Kölner Richter geurteilt. Ein bis zwei Cannabis-Pflanzen zwecks Eigenbedarf seien kein Kündigungsgrund für den Vermieter. Wie Richter anderer Bundesländer hier urteilen würden, sei jetzt einmal dahingestellt.




Betrunken zu Fuß kann Führerschein kosten

Irrtum: Nur betrunkene Kraftfahrer riskieren ihren Führerschein.
Richtig: Auch betrunkene Fahrradfahrer, Rollstuhlfahrer und sogar Fußgänger können ihren Führerschein verlieren.

Das widerspricht sich jetzt aber, oder seh ich das falsch?


2x zitiertmelden

Rechtsirrtümer

03.10.2010 um 00:31
@laremi
Zitat von laremilaremi schrieb:Richtig: Auch betrunkene Fahrradfahrer, Rollstuhlfahrer und sogar Fußgänger können ihren Führerschein verlieren.
Ich glaub die Begründung hierfür klingt in etwa so: "Wenn jemand in einem betrunkenen Zustand an dem Straßenverkehr teilnimmt, egal ob jetzt mit einem Fahrrad oder torkelnt zu Fuß, zeigt damit eventuell, das er nicht die geistige Reife besitzt, um zum Führen eines Kraftfahrzeugs fähig zu sein."


melden

Rechtsirrtümer

03.10.2010 um 00:33
@Dragonfire


Ahh ok..

Das hier -
Zitat von laremilaremi schrieb:Irrtum: Nur betrunkene Kraftfahrer riskieren ihren Führerschein.
, war der Irrtum, steht ja auch ganz groß vorne dran :D


melden

Rechtsirrtümer

03.10.2010 um 00:35
@laremi

Achso, ich dachte du meintest, dass es sich widerspreche, dass man auch den Führerschein verlieren könnte, wenn man betrunken Fahrrad fährt oder zu Fuß geht.


melden

Rechtsirrtümer

03.10.2010 um 00:37
Stimmt so übrigens nicht ganz.
Man kann seinen Führerschein verlieren, wenn man ein Fahrzeug in betrunkenem Zustand führt (das kann auch ein Fahrrad sein). Was aber passieren kann wenn man zu Fuß öfter betrunken aufgegriffen wird, ist, dass eine MPU beantragt wird um die Fahrsicherheit der Person zu überprüfen.


1x zitiertmelden

Rechtsirrtümer

03.10.2010 um 00:39
Zitat von sliderslider schrieb:Was aber passieren kann wenn man zu Fuß öfter betrunken aufgegriffen wird, ist, dass eine MPU beantragt wird um die Fahrsicherheit der Person zu überprüfen.
Genau das denk ich nämlich auch.

Bei einem Fahrrad kann das passiern, kenne selber jemanden, dem das passiert ist.


melden

Rechtsirrtümer

03.10.2010 um 00:54
Undankbare Kinder kann ich enterben.

Das geht nicht. Nach dem Gesetz haben Kinder mindestens Anspruch auf ihren Pflichtteil, also die Hälfte des gesetzlichen Erbes. Den Anspruch auf diesen Erbteil verwirken die Nachkommen nur in gravierenden Fällen wie der Ermordung des Erblassers.


melden

Rechtsirrtümer

03.10.2010 um 09:33
Mein Lieblingsrechtsirrtum ist, dass man Ware die man gekauft hat, einfach umtauschen kann. Kann man nämlich nicht. Das ist reine Kulanz vom Verkäufer. Wenn ich Ware kaufe und die mir doch nicht gefällt oder die Größe nicht passt, dann ist es leider mein Pech. Die einzige Ausnahme ist, wenn das Teil einen Materialfehler hat. Dann habe ich das Recht, dass Teil zurück zu geben. (Ich arbeite selbst im Einzelhandel und kann mir oft anhören "Aber es ist mein RECHT das zurück zu geben!")


melden