Lamm
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Rechtsirrtümer
02.10.2010 um 22:22Hey Kinners
Rechtsirrtümer.............sagen die euch was ?
Es gibt tatsächlich einen haufen dieser Irrtümer die in unseren Köpfen festsitzen.
Wir haben viel mehr Rechte als wir denken, bzw gibt es Rechtliche dinge die auf den zweiten Blick garnicht Rechtens sind.
Na, Interesse geweckt ?
z.B.
Irrtum: Spielschulden und Wettschulden muß man bezahlen.
Richtig: Der Spruch „Spielschulden sind Ehrenschulden“ läßt viele glauben, daß Spielschulden rechtlich verbindlich sind.
Tatsächlich kann niemand gezwungen werden, Geld zu bezahlen, das er bei einem Glückspiel oder einer Wette verloren hat.
Eine Klage des Gläubigers vor Gericht hätte keinen Erfolg. Allerdings ist öffentliches Glückspiel strafbar, wenn keine behördliche Genehmigung (z. B. bei Spielbanken) vorliegt.
Oder
Irrtum: Wer auffährt, hat Schuld.
Richtig: Nicht immer hat der Auffahrende Schuld.
Sondern derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig gegen Verkehrsregeln verstoßen und so den Unfall verursacht hat. Wenn sich nur ein Beteiligter falsch verhalten hat, muß er für den Schaden aufkommen.
Haben beide Verkehrsteilnehmer etwas falsch gemacht, müssen beide den Schaden tragen. Das Gericht legt dann eine sogenannte Haftungsquote fest, z. B. 30/70 oder 50/50.
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Irrtum: Das Aufreißen von Verpackungen verpflichtet zum Kauf.
Richtig: Niemand muß einen Gegenstand kaufen, dessen Verpackung er aufgerissen hat. Wer etwas beschädigt, muß aber für den Schaden aufkommen.
Das bedeutet: Wenn sich die Verpackung problemlos schließen läßt, müßte der Kunde allenfalls den Klebestreifen auf der Verpackung bezahlen.
Ist die Ware nicht mehr zum vollen Preis verkäuflich, müßte er die Differenz bezahlen. Wenn das Produkt, z. B. ein Lebensmittel, im offenen Zustand unverkäuflich ist, muß der Kunde zwar den Wert ersetzen.
Er muß die Ware aber nicht mitnehmen.
Da gabs auch noch den Irrtum das es Plicht ist seinen Ausweis mit zu führen.
Auch das ist so nicht ganz richtig.
Kenn ihr auch diese oder noch mehr solcher Irrtümer ?
Rechtsirrtümer.............sagen die euch was ?
Es gibt tatsächlich einen haufen dieser Irrtümer die in unseren Köpfen festsitzen.
Wir haben viel mehr Rechte als wir denken, bzw gibt es Rechtliche dinge die auf den zweiten Blick garnicht Rechtens sind.
Na, Interesse geweckt ?
z.B.
Irrtum: Spielschulden und Wettschulden muß man bezahlen.
Richtig: Der Spruch „Spielschulden sind Ehrenschulden“ läßt viele glauben, daß Spielschulden rechtlich verbindlich sind.
Tatsächlich kann niemand gezwungen werden, Geld zu bezahlen, das er bei einem Glückspiel oder einer Wette verloren hat.
Eine Klage des Gläubigers vor Gericht hätte keinen Erfolg. Allerdings ist öffentliches Glückspiel strafbar, wenn keine behördliche Genehmigung (z. B. bei Spielbanken) vorliegt.
Oder
Irrtum: Wer auffährt, hat Schuld.
Richtig: Nicht immer hat der Auffahrende Schuld.
Sondern derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig gegen Verkehrsregeln verstoßen und so den Unfall verursacht hat. Wenn sich nur ein Beteiligter falsch verhalten hat, muß er für den Schaden aufkommen.
Haben beide Verkehrsteilnehmer etwas falsch gemacht, müssen beide den Schaden tragen. Das Gericht legt dann eine sogenannte Haftungsquote fest, z. B. 30/70 oder 50/50.
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Irrtum: Das Aufreißen von Verpackungen verpflichtet zum Kauf.
Richtig: Niemand muß einen Gegenstand kaufen, dessen Verpackung er aufgerissen hat. Wer etwas beschädigt, muß aber für den Schaden aufkommen.
Das bedeutet: Wenn sich die Verpackung problemlos schließen läßt, müßte der Kunde allenfalls den Klebestreifen auf der Verpackung bezahlen.
Ist die Ware nicht mehr zum vollen Preis verkäuflich, müßte er die Differenz bezahlen. Wenn das Produkt, z. B. ein Lebensmittel, im offenen Zustand unverkäuflich ist, muß der Kunde zwar den Wert ersetzen.
Er muß die Ware aber nicht mitnehmen.
Da gabs auch noch den Irrtum das es Plicht ist seinen Ausweis mit zu führen.
Auch das ist so nicht ganz richtig.
Kenn ihr auch diese oder noch mehr solcher Irrtümer ?