Menschen
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Rechtsirrtümer

62 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Recht, Rechtsirrtümmer ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Rechtsirrtümer

03.10.2010 um 10:24
@darkylein

Haste diese Rechtssendung da geschaut? Die lief früher immer Mittwochs..sehr spannend und aufschlussreich ^^

Hab schon davon gehört, hab Sie aber nie gesehen.


melden

Rechtsirrtümer

03.10.2010 um 10:25
Für 'meinen' Rechtsirrtum kriege ich jetzt regelmässig Kohle


melden

Rechtsirrtümer

03.10.2010 um 10:28
Eine Klage des Gläubigers vor Gericht hätte keinen Erfolg. Allerdings ist öffentliches Glückspiel strafbar, wenn keine behördliche Genehmigung (z. B. bei Spielbanken) vorliegt

Steht im Eingangspost. @ghostfear1983

Wobei ich bei nicht öffentlichen Glücksspiel @Kc recht geben muss wie Er schrieb, das sich die Gläubiger das Geld so oder so irgendwie holen werden :)


melden

Rechtsirrtümer

03.10.2010 um 10:29
@martialis

Für 'meinen' Rechtsirrtum kriege ich jetzt regelmässig Kohle

Ach ja ?
Erklär mal bitte :)


melden

Rechtsirrtümer

03.10.2010 um 10:33
@Lamm

Ich bin schon alt. Noch schlimer, ich habe meine Kindheit und Jugend in der DDR verbracht. In genau dieser habe ich gegen die Gesetze verstossen, was jetzt nach BundiStrafgesetzbuch keine Straftat mehr ist.
Hoffe du kannst halbwegs folgen, alles andere höchstens per PN^^


melden

Rechtsirrtümer

03.10.2010 um 10:38
@martialis

Ich kann dir halbwegs folgen.
Schade das man darüber nicht frei schreiben kann.
Wäre für die Jungen u. für einige ältere User eventuell lehrreich :)

Wie alt sind wir den ?
* neugier *


melden

Rechtsirrtümer

03.10.2010 um 10:43
@Lamm

Frei schreiben?
Ich wollte zu DDR Zeiten in den Westen flüchten und wurde vorher gefasst.
Dann gab`s Knast (in welchem Ausmaß bestimmte das MfS und dann der Richter).
Ja ja, ihr jungen Leute . Man wurde tatsächlich ins Gefängnis gesperrt, wenn man wohin wollte, wohin man nicht sollte, z. B. Hamburg, Köln oder sogar nur WestBerlin.

Kurz um, dafür kriege ich jetzt ab und zu ne kleine Entschädigung.


melden

Rechtsirrtümer

03.10.2010 um 10:59
@martialis

Danke @martialis
Das ist doch schon mal eine Erklärung


melden

Rechtsirrtümer

03.10.2010 um 11:23
Ja, da gibt es die sogenannte SED- Opferrente, ich bekomm die ebenfalls, 250€ pro Monat. Bie mir war es auch Republikflucht, ich hab 2 Jahre dafür gesessen. Eigentlich wären es noch ein halbes Jahr länger gewesen aber ich wurde im Zuge einer Amnestie 1979 früher entlassen.

Andreas


melden

Rechtsirrtümer

03.10.2010 um 11:48
wenn man mit der bankkarte im supermarkt bezahlt,darf man sogar mit den Namen Supermann unterschreiben..man braucht nicht mit dem namen unterschreiben der draufsteht


melden

Rechtsirrtümer

03.10.2010 um 11:49
oder

In Deutschland existiert aufgrund § 1 des Gesetzes über Personalausweise eine Ausweispflicht für Personen ab dem Vollenden des 16. Lebensjahres

Eine Mitführpflicht besteht jedoch nicht


melden

Rechtsirrtümer

03.10.2010 um 11:55
@andreasko

Danke, das meinte ich im Eingangspost.
Ausweispflicht aber keine Mitführpflicht.

Aber wie läuft das dann, wenn dich Ordnunghüter nach deinen Personalien fragen u. man hat keinen Pass dabei ?
Festnahme bis die Personalien geklärt wurden ?

Das ist; Glaube ich beim Führerschein dann doch anders.
Den muss man dabei haben wenn man Angehalten wird.
Sonst gibts Knöllchen.


melden

Rechtsirrtümer

03.10.2010 um 11:59
@Lamm
Wenn Du keinen Ausweis vorlegen kannst wird erstmal gefragt, ob Du was dabei hast, wo Dein Name draufsteht und Die sonstigen Angaben, die Du zu Deiner Persin machst, werden mit dem Meldereguster abgeglichen


melden

Rechtsirrtümer

03.10.2010 um 12:04
@Mittelscheitel

Wenn Du keinen Ausweis vorlegen kannst wird erstmal gefragt, ob Du was dabei hast, wo Dein Name draufsteht und Die sonstigen Angaben, die Du zu Deiner Persin machst, werden mit dem Meldereguster abgeglichen

Was für Angaben kann man den machen über seine Person die im Melderegiester stehen ?
Die kann man doch auch fälschen oder.

Wenn man Name und Adresse, Geburtstag u. Jahr und ein paar andere dinge einer anderen Person kennt, könnte man sich doch leicht als diese ausgeben.


1x zitiertmelden

Rechtsirrtümer

03.10.2010 um 12:14
@Lamm
Das wiord so gemacht, wenn Du z.B. ne Bankkarte oder nee KK-Versichertenkarte mit nem Namen drauf hast. Kommt ja uch etwas drauf an, in welchem Zusammenhang so ne Ausweiskontrolle gemacht wird- Im Zweifellsfalle begleiten die Dich schlicht nach Hause oder woauchimmer Du Deinen Ausweis vermutest.


melden

Rechtsirrtümer

03.10.2010 um 12:19
^Was für Angaben kann man den machen über seine Person die im Melderegiester stehen ?
Die kann man doch auch fälschen oder.


Dein Foto haben sie. Deine Größe haben sie. Da wird der Kreis schon eng für nen Doppelgänger.


melden

Rechtsirrtümer

03.10.2010 um 12:19
@Mittelscheitel

Also kann man davon ausgehen, das wenn man sich schlicht mit nichts Ausweisen kann, man mit sicherheit nach Hause begleitet wird.


melden

Rechtsirrtümer

03.10.2010 um 12:25
@Lamm
Wenn ein Anlass besteht, ja.


melden

Rechtsirrtümer

03.10.2010 um 12:27
@Mittelscheitel

Wenn ein Anlass besteht, ja.

Ich denke der reine verdacht auf irgendwas der Ordnungshüter reicht schon.


melden

Rechtsirrtümer

03.10.2010 um 12:29
@Lamm
Richtig. Konnt aber drauf an was "irgendwas" wäre


melden