@Erzsi Erzsi schrieb:bis hin zur lebenslangen Sicherheitsverwahrung. Das sind alles Aspekte, über die man diskutieren kann.
Nun ist eine lebenslange Sicherheitsverwahrung ja nicht ein Urlaub auf den Malediven. Natürlich ist da ein Dahinvegetieren ebenso gegeben (aber ohne sich frei bewegen zu können, und das bis zum Ende des Lebens).
Von daher gesehen finde ich die Variante mit dem Leben "draußen" noch humaner, wenn wir mal davon sprechen. Du kannst in den Wald gehen, die frische Luft einatmen und irgendwann werden dir auch Menschen begegnen (ganz sicher sogar), die nix von deiner Vergangenheit wissen können.
Die Kennzeichnung UND, ich sage das weiterhin, gesellschaftliche Ächtung hat meiner Meinung nach nichts mit einem "Dahinvegetieren" zu tun, sondern mit einer notwendigen gesellschaftlichen Maßnahme, um die Zivilbevölkerung zu warnen, letztendlich dadurch zu schützen. Wie gesagt, das NUR bei Schwerstverbrechern.
Kein Mensch auf der Welt würde jetzt sagen, eine Ächtung würde bei einem 100 fachen Autodieb Sinn haben, bei einem mehrfach verurteilten Vergewaltiger schon. Ich kann doch einen solchen Menschen nicht unbeachtet in einem Hochhaus wohnen lassen, in der sich, sagen wir mal, viele alleinlebende Singlefrauen aufhalten?
Es MUSS da eine Kontrolle geben und wenn er sich jede Woche bei der zuständigen Polizeidienststelle melden oder eine lebenslage ambulante Therapie nach der Haftstrafe wahrnehmen muss.
Und diskutieren können wir nicht mehr über die lebenslange Sicherheitsverwahrung, denn, wenn du das hier mitverfolgt hast, geht ja nicht beides, sondern die Fußfessel wird die Sicherheitsverwahrung ersetzen (halte ich persönlich für eine kleine Katastrophe).