Jugendamt zeigt Sexualstraftäter nicht an
14.07.2010 um 13:38@delicious_Lady
Überführte und verurteilte Kinderschänder öffentlich zu machen finde ich persönlich gut und auch mit dem GG vereinbar.
Kinderschutz geht ja wohl vor den Persönlichkeitsschutz solcher Subjekte.
Da könnte man schon auf Ideen kommen wie eine deutlich sichtbare Kennzeichnung in Form von einem Tatoo im Gesicht oder Ähnliches.
Für Kritiker sage ich vorab, dass mir bewusst ist dass die Methode des Brandmarkens mittelalterlich ist, aber irgendwas muss dem elenden Treiben doch entgegenzusetzen sein ausser fruchtlose Therapien.
http://www.bild.de/BILD/news/2010/01/14/dorf-demonstriert/gegen-vergewaltiger-in-heinsberg.html
Überführte und verurteilte Kinderschänder öffentlich zu machen finde ich persönlich gut und auch mit dem GG vereinbar.
Kinderschutz geht ja wohl vor den Persönlichkeitsschutz solcher Subjekte.
Da könnte man schon auf Ideen kommen wie eine deutlich sichtbare Kennzeichnung in Form von einem Tatoo im Gesicht oder Ähnliches.
Für Kritiker sage ich vorab, dass mir bewusst ist dass die Methode des Brandmarkens mittelalterlich ist, aber irgendwas muss dem elenden Treiben doch entgegenzusetzen sein ausser fruchtlose Therapien.