Genitalverstümmelung
08.02.2010 um 08:48Null Toleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung zum siebten Mal. Wirft man einen Blick auf die Situation in Deutschland, fällt das Ergebnis ernüchternd aus. Obwohl Genitalverstümmelung seit 12 Jahren auf der Agenda der Bundesregierung steht und von Politikern aller Fraktionen als schwere Menschenrechtsverletzung verurteilt wird, hat sich an der Lage der gefährdeten minderjährigen Mädchen in Deutschland praktisch nichts geändert:
- Der enormen Anzahl an Opfern steht die fehlende Strafverfolgung der Täter, besonders der Anstifter (d.h. Eltern/Familie) entgegen. Dies ist wesentlich der ärztlichen Schweigepflicht geschuldet: Ärzte, die ein Kind als Genitalverstümmelungsopfer identifizieren, dürfen die Behörden nicht einschalten. Und selbst wenn Ärzte Verdacht oder gar Kenntnis über eine geplante Verstümmelung haben, müssen sie an das Jugendamt keine Meldung geben.
- Bis auf wenige Ausnahmen, bei denen Mädchen durch Gerichtsbeschlüsse vor der Verstümmelungsgefahr im Heimatland der Eltern geschützt wurden, dürfen Eltern ihre Töchter ungehindert zur Verstümmelung ins Ausland verbringen.
- Der enormen Anzahl an Opfern steht die fehlende Strafverfolgung der Täter, besonders der Anstifter (d.h. Eltern/Familie) entgegen. Dies ist wesentlich der ärztlichen Schweigepflicht geschuldet: Ärzte, die ein Kind als Genitalverstümmelungsopfer identifizieren, dürfen die Behörden nicht einschalten. Und selbst wenn Ärzte Verdacht oder gar Kenntnis über eine geplante Verstümmelung haben, müssen sie an das Jugendamt keine Meldung geben.
- Bis auf wenige Ausnahmen, bei denen Mädchen durch Gerichtsbeschlüsse vor der Verstümmelungsgefahr im Heimatland der Eltern geschützt wurden, dürfen Eltern ihre Töchter ungehindert zur Verstümmelung ins Ausland verbringen.