Damit nicht weiter spekuliert werden muss, mal ein paar basic facts:
Es gilt als erwiesen, dass sich 5 bis 10% der Bevölkerung sexuell überwiegend gleichgeschlechtlich orientieren.
Die Verbindung - "lesbisch" und Mutter, oder "schwul" und Vater - scheint auf den ersten Blick ein Widerspruch zu sein. Tatsache ist aber, dass viele Lesben und Schwule auch Eltern sind. In Deutschland leben mindestens eine Million homosexuelle Eltern. Schätzungen zufolge hat jede dritte Lesbe und jeder fünfte Schwule ein oder mehrere Kinder. Leben eine biologische und eine soziale (Co)Mutter respektive ein biologischer und ein sozialer (Co)Vater zusammen mit ihren Kindern, spricht man von einer so genannten "Regenbogenfamilie".
Etwa 2.200 Kinder wachsen 2007/8 in Deutschland in Eingetragenen Lebenspartnerschaften (ELP) auf. Es gibt allerdings weit mehr Kinder mit gleichgeschlechtlichen Eltern. Diese Kinder leben entweder nicht mit ihrem homosexuellen Elternteil zusammen oder die gleichgeschlechtlichen Elternpaare haben ihre Partnerschaft nicht eintragen lassen. Im Jahr 2010 wachsen in Deutschland ca. 16.000 Kinder in einer "Regenbogenfamilie" auf.
Die meisten von ihnen haben Kinder aus früheren heterosexuellen Ehen oder Beziehungen. Eine zunehmende Zahl von Lesben und Schwulen entscheidet sich heute bewusst für ein Kind - z.B. durch sporadischen heterosexuellen Kontakt, künstliche oder alternative Befruchtung. Manche sorgen für Pflegekinder, einzelne für Adoptivkinder. In anderen Ländern, wie z.B. den Niederlanden, sind diese Formen der Elternschaft durchaus verbreitet und anerkannt. In Deutschland werden diese Lebensformen erst in jüngster Zeit in der Öffentlichkeit wahrgenommen.
Hierzu beigetragen hat auch eine vom Bundesjustizministerium beauftragte, aktuelle Studie (Familienforschung an der Universität Bamberg, ifb, 07/2009), die sich mit der Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften intensiv beschäftigt und verlässliche Aussagekraft hat.
Zur Fragestellung, ob lesbische oder schwule Elternpaare anders erziehen, ergaben sich u. a. folgende Erkenntnisse:
Lesbische Mütter und schwule Väter stehen heterosexuellen Eltern in ihrer elterlichen Kompetenz in nichts nach. Feststellbare Unterschiede fördern ausnahmslos das Wohl des Kindes. Die Beziehung zu den Kindern ist gut, fürsorglich und zugewandt. Homosexuelle Eltern legen viel Wert auf die Beachtung von Grenzen und vermeiden harte Sanktionen.
Das Familienklima ist durchwegs sehr positiv. Sorgen und Nöte werden beachtet und offen angesprochen. Die Familien regen sich weniger über Kleinigkeiten auf, Reibereien sind seltener.
Individuelle Erwerbstätigkeit, Versorgungsaufgaben und Haushaltsführung sind deutlich gleichberechtigter und flexibler verteilt.
In der Kinderversorgung engagieren sich Mütter und Väter in gleichem Maße.
Gleichgeschlechtlich lebende Eltern legen in hohem Maße Wert darauf, dass ihre Kinder Bezugspersonen des anderen Geschlechtes im nahen Umfeld haben.
Im Alltag gibt es immer noch Unverständnis und Vorurteile. Homosexuelle Eltern geben sich daher oft nicht zu erkennen und verschweigen bzw. verbergen so einen wichtigen Teil ihres Lebens, nämlich wen sie lieben und wie sie leben.
In vielem gleicht der Alltag lesbischer Mütter und schwuler Väter dem anderer Eltern:
Versorgen und Pflegen
unruhige Nächte, Kinderkrankheiten
in den Kindergarten bringen
Vorlesen, Spielen, Trösten, Kuscheln, usw.
finanzielle Sorgen meistern
Partnerschaft leben
sich in erzieherischen Fragen absprechen
durch die Schule begleiten
Pubertät durchstehen
sich daran erfreuen, Kinder wachsen zu sehen
Erwachsenwerden und Verselbständigung unterstützen
usw.
Lesbische Mütter und schwule Väter, die allein - ohne Partner/in - für Kinder sorgen, sind wie heterosexuelle Alleinerziehende besonderen Belastungen und Anforderungen ausgesetzt. Ein neuer Partner/eine neue Partnerin kann ebenso wie bei heterosexuellen Paaren Bereicherung und Entlastung sein aber auch Konfliktstoff (Eifersucht) bringen. Die Probleme heterosexueller Stief- oder "Patchwork-" Familien (z.B. Kinder verstehen sich nicht) finden sich auch im Zusammenleben homosexueller Elternteile und ihrer Kinder.
Ein Unterschied besteht allerdings darin, dass die PartnerInnen als Co-Eltern kaum soziale Anerkennung erfahren.
Ihre Erziehungsbeteiligung ist überwiegend sehr engagiert und von einem hohen Maß an Verantwortung geprägt. Nicht nur in alltäglichen Belangen, sondern auch bei langfristigen Entscheidungen, wie z.B. Schulwahl, Ausbildungsziel und Zukunftspläne sind sie meistens beteiligt.
Die Bereitschaft, als sozialer Elternteil in jeder Hinsicht für das Kind da zu sein, ist noch ausgeprägter, wenn es - fast immer als Wunschkind - in die Beziehung hineingeboren wurde.
Zwischen homosexuellen Elternteilen gibt es keine gesellschaftlich erwartete geschlechtsspezifische Arbeitsteilung. Aufgaben können immer neu verteilt werden, wodurch die Kinder elterliche Vorbilder erleben, bei denen nicht einer den sog. "männlichen" Teil und die andere den "weiblichen" Teil übernimmt.
Die Kölnerinnen und Kölner wollten es wissen. Deshalb hat die Stadt Köln - bundesweit als erste Kommune - zu dieser Thematik eine wissenschaftliche Befragung zur Lebenssituation von lesbischen Müttern, schwulen Vätern und ihren Kindern in ihrer Stadt durchgeführt. 114 Kölner Regenbogenfamilien berichteten darüber, wie ihre Familien gestaltet sind, wie sie sich in Köln aufgenommen fühlen und welche Erfahrungen sie mit Institutionen wie Kindergärten, Schulen und den Ämtern der Stadt gemacht haben.
Die Zahl der Kinder, die in gleichgeschlechtliche Partnerschaften hineingeboren werden entspricht etwa auch der, die aus früheren heterosexuellen Beziehungen stammt. Es gibt nur wenige Pflegekinder und so gut wie keine Adoptivkinder.
Als Stiefkind adoptiert werden fast ausschließlich nur in die Partnerschaft hineingeborene Wunschkinder.
Überall, wo homosexuelle Elternschaft thematisiert wird, taucht die Frage auf, ob das Leben in einer solchen Familie dem Wohl des Kindes dient.
Die gängigsten Befürchtungen, was Kindern von Lesben und Schwulen passieren könnte, sind:
Kinder und Jugendliche werden keine "richtigen" Mädchen bzw. Jungen.
"Männerhassende" lesbische Mütter kränken das Selbstbewusstsein ihrer Söhne und enthalten ihnen männliche Identifikationsfiguren vor.
Jungen werden von ihrem biologischen Vater oder dessen Partner sexuell missbraucht.
Kinder von homosexuellen Eltern werden auch homosexuell.
Lesben und Schwule verführen Kinder zur Homosexualität.
Kindern schadet das Wissen um die Homosexualität eines Elternteiles; weil sie in ungewöhnlichen Familien aufwachsen, sind der Diskriminierung durch Gleichaltrige ausgesetzt und damit sozial isoliert.
Sozialwissenschaftliche und psychologische Untersuchungen vorzugsweise im anglo-amerikanischen Raum sowie die aktuelle Familienforschungsstudie des Bundesjustizministeriums (07/2009) haben sich dieser Fragestellungen angenommen und kamen zusammengefasst zu folgenden Ergebnissen:
Hinsichtlich möglicher Verhaltens- und Entwicklungsstörungen aufgrund der sexuellen Orientierung der Eltern gibt es keine Unterschiede zwischen Kindern homosexueller und heterosexueller Eltern.
Kinder homosexueller Eltern entwickeln - genauso wie Kinder heterosexueller Eltern - eine Geschlechtsrollenidentität und ein Rollenverhalten, das ihrem biologischen Geschlecht entspricht.
Kinder homosexueller Eltern werden nicht häufiger homosexuell als Kinder heterosexueller Eltern.
Ihre psychische Entwicklung (Selbstbewusstsein, Sozialverhalten, Erwachsenwerden) verläuft altersgemäß und genauso wie bei anderen Kindern. Schulische und berufliche Perspektiven sowie die Entwicklung emotionaler und sozialer Kompetenz sind gut, genauso wie der Kontakt zu Gleichaltrigen.
Es gibt keine Anhaltspunkte für eine erhöhte Neigung zu Depressionen.
Im Gegenteil ist es so, dass sich Regenbogenkinder partiell sogar günstiger entwickeln.
In der Bewältigung altersspezifischer Entwicklungsaufgaben stehen Regenbogenkinder ihren Altersgenossen aus anderen Familienformen in nichts nach.
In der Planung von Ausbildung und Beruf sind Kinder aus Regenbogenfamilien anderen sogar voraus.
Regenbogenkinder bewerten ihre Familiensituation positiv und fühlen sich in ihrer Entwicklung nicht beeinträchtigt.
Nicht die sexuelle Orientierung, sondern das Geschlecht homosexueller Eltern scheint auf Einstellungen und Verhalten von Kindern und Jugendlichen zu wirken.
Kinder, die wissen, dass ein Elternteil homosexuell ist, können damit in der Regel gut umgehen. Diskriminierungen, die sich auf die Lebensweise der Eltern beziehen, kommen nur selten vor.
Kinder, die von gleichgeschlechtlich orientierten Eltern erzogen werden, gehen mit Homosexualität und möglichen eigenen Erfahrungen offener um als andere Kinder, ohne deshalb homosexuell zu sein.
Kinder aus homosexuellen Familienkonstellationen sind ebenso gut (oder schlecht) sozial integriert und angepasst wie Kinder heterosexueller Eltern.
Fazit: Die homosexuelle Orientierung von Eltern ist für die gelingende Elternschaft kein Hinderungsgrund und somit ebenso zum Wohl ihrer Kinder und Jugendlichen.
Generell durchlaufen Kinder, die in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften aufwachsen, dieselben Pubertätsprobleme wie Kinder in traditionellen Familienformen. Von Bedeutung ist für die Jugendlichen ein positives Selbstbild der homosexuellen Eltern. Je offener und selbstbewusster die Erwachsenen leben und je weniger sie die Kinder dadurch belasten, dass sie diesen ein Schweigen über die wahren Familienverhältnisse auferlegen, desto besser entwickeln sich die Kinder und Jugendlichen. Je weniger die Eltern in starr vorgegebenen Rollenaufteilungen leben und je gleichberechtigter die Partner/innen sind, desto zufriedener sind die Kinder. In der Regenbogenfamilie werden die Rollen nicht am Geschlecht festgemacht. Rollenverhältnisse können ausgehandelt werden. Kinder und Jugendliche haben so die Möglichkeit, demokratische Umgangsformen und Toleranz zu lernen. Dies kommt ihnen dann als Erwachsene zu Gute. Insbesondere bei Mädchen entwickelt sich auf diese Weise ein selbstbewusstes Frauenbild.
Alleinstehenden Frauen und Lesben wird die Insemination verwehrt, da in diesem Fall die Unterhaltspflicht gesetzlich nicht geklärt ist. Sollten gleichgeschlechtliche Paare ihren Kinderwunsch erfüllen wollen, so ist dies rechtlich gesehen in Deutschland nur "unter eigener Verantwortung" möglich: Lesben und Schwule gehen aufeinander zu und nehmen eine künstliche Befruchtung vor, wobei die Fragen des Unterhalts untereinander geklärt werden müssen.
Seit 2001 gibt es in Deutschland für homosexuelle Paare das Lebenspartnerschaftsgesetz.
Diesen Paaren steht seit 2005 zwar die Stiefkindadoption offen, nicht aber die Adoption fremder Kinder.
Die Stiefkindadoption ist - auch bei heterosexuellen Paaren - die häufigste Form der Adoption. Dabei ist der Annehmende mit einem Elternteil des angenommenen Kindes verheiratet oder verpartnert. Der andere leibliche Elternteil des Kindes muss einwilligen. Das Vormundschaftsgericht spricht die Adoption aus, wenn das Jugendamt keine Einwände erhebt. Ab einem Alter von 14 Jahren ist auch die Einwilligung des Kindes beim Notar notwendig. Sind weitere Kinder des Stiefelternteils vorhanden, werden diese zur Adoption befragt. Bringt also einer der Partner aus einer früheren Beziehung ein leibliches Kind mit in die neue Lebenspartnerschaft oder wird dieses Kind innerhalb dieser neuen Beziehung geboren, so hat der andere Partner das Recht, dieses "Stiefkind" zu adoptieren.
Mit dieser Reform wurde einer Lebensrealität Rechnung getragen.
In Deutschland, wie auch in vielen anderen Ländern, wachsen Kinder heute zunehmend in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften auf. Meist handelt es sich um leibliche Kinder aus früheren (heterosexuellen) Partnerschaften. Zum Teil wachsen aber auch fremde Kinder in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft auf. So kann ein Partner allein ein Kind adoptiert haben oder es können Pflegekinder bei einem homosexuellen Paar leben.
In der Lebenswirklichkeit besteht oft schon ein faktisches Eltern-Kind-Verhältnis zwischen dem Kind und dem Partner des Elternteils. Wichtig für die Intensität dieser Eltern-Kind-Beziehung sind insbesondere das Alter des Kindes, in dem sein Elternteil die neue Beziehung eingegangen ist, sowie die Dauer der häuslichen Gemeinschaft. Wenn schon im Kleinkindalter die Betreuung durch den Stiefelternteil übernommen wurde und kaum Beziehungen zum anderen leiblichen Elternteil – außerhalb der Haushaltsgemeinschaft – existieren, so wird faktisch ein Eltern-Kind-Verhältnis bestehen. Aber auch wenn das Kind aus einer heterosexuellen Partnerschaft stammt, bei deren Beendigung es schon älter war, kann bei positiver Bewältigung nach längerer Zeit ein soziales Eltern-Kind-Verhältnis zum Stiefelternteil entstehen. Ob eine faktische Elternschaft besteht, hängt ja nicht von der rechtlichen Natur der Beziehung des leiblichen Elternteils zu seinem Partner ab. Die emotionale Bindung zum Stiefelternteil dauert z.B. auch dann fort, wenn sich die gleichgeschlechtlichen Partner unter Umständen später wieder trennen. Die rechtlichen Regelungen sowohl während des Bestehens der Beziehung als auch nach deren Auflösung sollten diesen realen Verhältnissen sozialer Elternschaft in homosexuellen Familien Rechnung tragen. Durch die Stiefkindadoption kann nun gewährleistet werden, dass auch in homosexuellen Familien dem Kindswohl entsprechend ein faktisches Eltern-Kind-Verhältnis rechtlich abgesichert wird. Diese rechtliche Absicherung ist für das Kind grundsätzlich von Vorteil.
Im August 2009 hat das Bundesverfassungsgericht das Adopitionsrecht für Lesben uind Schwule bestätigt. Eine geschützte Elternstellung zum Kind werde nicht allein durch die Abstammung, sondern auch aufgrund der sozial-familiären Verantwortungsbereitschaft vermittelt.
Die Forschungsstudie zur Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften (Universität Bamberg, ifb, 07/2009) befragte Lebenspartner(innen) nach möglichem Änderungsbedarf:
Rund ein Drittel der Befragten wünschte sich die Möglichkeit einer Fremdkindadoption. Etwa ein Fünftel der Gruppe plädierte dafür, eine Stiefkindadoption auch gegen den Willen des leiblichen Elternteils zu gestatten.
Gedacht wird hierbei an Kinder aus heterosexuellen Beziehungen, in denen der außen stehende Elternteil keine soziale Elternschaft mehr innehat, aber die ausgeübte Elternschaft des homosexuellen Lebenspartners abgelehnt wird.
Ein weiteres Fünftel der Studienteilnehmer(innen) wünscht sich, dass die Stiefkindadoption durch den/die Lebenspartner(in) nach erfolgter Fremdkindadoption durch den anderen Lebenspartner(in) ermöglicht wird. Einige Expert(innen) schließen sich dieser Einschätzung an. Zur Begründung wird neben der Ungleichbehandlung von Lebenspartnerschaften und Ehepaaren das Kindeswohl als zentrales Argument angeführt.
Allseits wurde der Wunsch nach einer rascheren Fallbearbeitung seitens der Jugendämter bekräftigt.
Nachdem die Stiefkindadoption von den Expert(innen) meist positiv bewertet wird, wurde unter anderem auch angeregt, das Verfahren zu verkürzen oder die Möglichkeit zu schaffen, dass mit der Geburt des Kindes des(r) Lebenspartners(in) automatisch eine rechtliche Beziehung zum sozialen Elternteil entstehe. Hierfür spreche auch, dass nach momentaner Rechtslage in der Übergangszeit bis zur Rechtswirksamkeit der Stiefkindadoption alle Beteiligten ohne rechtliche Absicherung seien.
Jedes Paar, egal ob es sich um ein homosexuelles oder ein heterosexuelles handelt, muss sich bewusst sein, dass die Aufnahme eines Kindes eine Lösung ist, einem unerfüllten Kinderwunsch nachzukommen. Allerdings muss man sich jedoch immer vor Augen führen, dass Pflegeeltern immer bereit sein müssen, das Kind wieder loszulassen, wenn die leiblichen Eltern ihre Erziehungstätigkeit wieder aufnehmen können. Sobald die Kinder geistig und emotional in der Lage sind, sollte offen über ihre "Sonderstellung" (Familienkonstellation) gesprochen werden.
Das Pflegekind hat zwei Familien - seine Herkunftsfamilie und die Familie in der es lebt. Außer bei Fällen der Gefährdung des Kindes/Jugendlichen bleiben meist die leiblichen Eltern sorgeberechtigt. Den Pflegepersonen werden Teile der Personensorge übertragen, wie z.B. das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Da es noch längst nicht genug Pflegestellen gibt, um für alle zu vermittelnden Kinder und Jugendlichen geeignete Pflegefamilien zu finden, gilt es auch in diesem Bereich Vorbehalte auf beiden Seiten abzubauen - sowohl bei den Homosexuellen als auch bei den Jugendämtern und Herkunftsfamilien.
Vereinzelt suchen Jugendämter Pflegestellen unter dem Motto: "Wir suchen besondere Eltern für besondere Kinder". Wie durch die aktuelle Studie belegt, werden viele dieser vermittelten Kinder als "auffällig" (besonders hervorzuheben: Hyperaktivität) beurteilt. Bei den gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften nehmen vorrangig Männerpaare Kinder in Pflege.
Der Partner einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft erwirbt das "kleine Sorgerecht" nach § 1687b I BGB bzw. 9 I LPartG, wenn dem Elternteil (bzw. der nichtehelichen Mutter im Normalfall) das alleinige Sorgerecht zusteht. Teilt er es noch mit dem anderen Elternteil, bleibt der (neue) Partner außen vor. Das kleine Sorgerecht umfasst das Recht, in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens mit zu entscheiden. Diese Entscheidungen sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Dazu gehören die tägliche Betreuung und Versorgung des Kindes, aber auch Alltagsfragen, die im schulischen Leben und in der Berufsausbildung des Kindes vorkommen, sowie Entscheidungen, die im Rahmen der gewöhnlichen medizinischen Versorgung des Kindes zu treffen sind. Über das kleine Sorgerecht muss Einvernehmen zwischen den Lebenspartnern bestehen. Mitentscheidung heißt, dass der Lebenspartner in diesen Angelegenheiten das Kind allein vertreten kann (mit Einvernehmen des Partners, das dieser jedoch jederzeit widerrufen kann). Außerdem erhält der Partner eine Notzuständigkeit in Eilfällen. Bei Gefahr im Verzug ist der Lebenspartner dazu berechtigt, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zum Wohl des Kindes notwendig sind (z.B. dringende ärztliche Behandlung, die nicht aufgeschoben werden kann). Der sorgeberechtigte Elternteil ist unverzüglich zu unterrichten. Das kleine Sorgerecht trifft nur bei tatsächlichem Zusammenleben der Partner zu und endet mit dem Getrenntleben der Partner.
Der Forschungsstudie zur Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften (Universität Bamberg, ifb,07/2009) ist zu entnehmen, dass das kleine Sorgerecht in der Regel tatsächlich funktioniert.
Quelle:
http://www.schwanger-in-bayern.de (von mir gekürzt)