Sind Studiengebühren berechtigt?
23.06.2009 um 23:37Bei uns war es mal kurz so, dass man Studiengebühren, zusätzlich zu den Semestergebühren, in Höhe von 500 Euro zahlen musste, wenn man nicht in dem Bundesland lebt, in dem man studiert. Naja, viele lebten im Umkreis, das gehörte aber nicht zum Bundesland, also haben sie sich entweder umgemeldet, oder haben bezahlt. Das sind inklusive Semestergebühren pro Semester 700 Euro. Dass die Studiengebühren nicht den Studenten zugute kam, war klar. Es wurde für die Stadt ausgegeben, aber nicht für die Hochschule. Netterweise wurde das irgendwann eingesehen, vermutlich nachdem in einem Hörsaal nicht mal mehr Tische funktionsfähig waren, und die Studiengebühren erstmal auf Eis gelegt. Danke an dieser Stelle, ich durfte umziehen. Außerdem gab es bei uns 12 Freisemester, solange man in dem Bundesland lebte. Ab dem 13. musste man auch zahlen - halte ich für angemessen. Vielleicht erwähnenswert, dass es bei den Diplomanden der Fall ist. Wie es bei den Bachelorn aussieht, weiß ich nicht.
Also, ich bin für Studiengebühren bei Langzeitstudenten, die länger als 10 (bei Bachelor) 12 Semester (bei Diplom) studieren oder ein zweites Studienfach in Deutschland belegen, weil dann für mich zumindest klar ist, dass sie nur studieren, weil sie nicht wissen was sie sonst machen sollen. Nach wie vor bin ich aber dafür, dass da zwischen Einzelfällen/Härtefällen unterschieden wird. Gleiches gilt auch für Bafög, aber das ist ein anderes Thema.
Also, ich bin für Studiengebühren bei Langzeitstudenten, die länger als 10 (bei Bachelor) 12 Semester (bei Diplom) studieren oder ein zweites Studienfach in Deutschland belegen, weil dann für mich zumindest klar ist, dass sie nur studieren, weil sie nicht wissen was sie sonst machen sollen. Nach wie vor bin ich aber dafür, dass da zwischen Einzelfällen/Härtefällen unterschieden wird. Gleiches gilt auch für Bafög, aber das ist ein anderes Thema.