@GilbMLRSGilbMLRS schrieb:Es gibt doch nur zwei Extreme. Die einen wünschen irgendwelchen Straftätern (bleiben wir mal bei Tierquälern und Kinderschändern) das Übelste und die anderen springen für solche in die Bresche und tun alles für den Täterschutz und dass diejenigen ja keine Unannehmlichkeiten haben und merken garnicht, wie sie damit die Opfer verhöhnen. Es interessiert dann auf einmal nichtmehr, wie sehr die Opfer litten.
Ach du meine Güte... man merkt sehr deutlich, dass du nicht im Ansatz verstehst, worum es überhaupt geht! Dein Verständnis erinnert an eine recht simpel gestrickte und oberflächliche Betrachtung. Begriffe, wie "Menschenrechte", und der dahinter stehende Sinn sollten eigentlich auch einfacheren Gemütern ein Begriff sein!
GilbMLRS schrieb:Bei ner Rückfallquote von 14-20% bei Sexualstraftätern meinen einige mit vollem Ernst, man könne bei derzeitigen Strafen SICHERgehen, dass die dann geheilt sind und nie wieder sowas machen....dass aber trotzdem jeder FÜNFTE rauskommt und frohen Mutes weitermacht, das wird ignoriert, dann opfern wir lieber noch ein Kind, noch eine Frau o.ä. Hauptsache der arme arme arme Täter muss nich weinen. Nach dem Motto "ach lassen wirs mal drauf ankommen".
Das ist solch ein Dumpfgebrabbel und eine Wirtshausstammtischitellektualität, dass es eigentlich nicht wert ist, darauf ernsthaft einzugehen. Normalerweise sollte man eigentlich schon erwarten können, dass jemand das System, in dem er selber lebt, zumindest im Ansatz kapiert - scheint aber leider nicht der Fall zu sein, wie du es hier unter Beweis stellst.
GilbMLRS schrieb:Manchen Straftätern geht es besser als Menschen, die in Freiheit leben und wenig Geld haben etc.
Alleine daran sieht man, wie wenig kompetent deine Aussagen sind, denn wäre da nur ein Fünkchen Kompetenz, dann würdest du verstehen, was Freiheit eigentlich bedeutet.
GilbMLRS schrieb:Und wehe einer fordert für solche Gewalttäter angemessene Strafen (harte Arbeit zum Beispiel, die muss nämlich ein Bauarbeiter auch leisten). Dann is derjenige wieder der böse Sadist und so weiter und so fort.
Ein 14jähriger Haupt- oder Sonderschüler aus der sozialen Unterschicht hätt's vermutlich nicht "besser" formulieren können
:DGilbMLRS schrieb:Ich weiß nich ob wir vom selben Fall reden aber bei dem einen Fall von Androhung von Folter wusste man noch garnicht ob das Opfer noch lebt oder nicht, man HÄTTE es also noch retten können. Denn man darf nicht davon ausgehen "ja der is doch eh tot".
Du hast nicht verstanden, worum es geht! Nothilfe bedarf eines UMNITTELBAR GEGENWÄRTIGEN Angriffs, und stellt eine VERTEIDIGUNG dar!!!!!!! Die von Daschner eingesetzte Vorgehensweise hat damit NICHTS im Ansatz zu tun, und stellt somit eine Straftat dar, die entsprechend zu ahnden ist.
GilbMLRS schrieb:Aber stimmt schon, bevor man nem Gewalttäter auch nur die geringste Angst einflößt (es ging hier nur um die Androhung), dass ihm eventuell mit ner klitzkleinen Wahrscheinlichkeit etwas zustößt, was er nicht möchte, dann lässt man lieber das Opfer verrecken. Ganz großes Kino GANZ GROßES KINO!
Ja, das "ganz große Kino" entsteht in deinem Oberstübchen, weil es weder die Zusammenhänge, noch die Bedeutung oder gar die Konsequenzen auch nur ansatzweise versteht
:DEin Mindestmaß an Bildung und Lebensintelligenz täte der breiten Masse hierzulande wirklich dringendst Not!