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Lust an der Folter

124 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Folter, Grausamkeit, Sadismus ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Lust an der Folter

14.05.2009 um 20:48
Nachtrag:

es gibt aber auch das krasse Gegenteil... manche Leute die sich ihrer Kraft bewusst sind halten sich zurück bei Schlägereien weil sie wissen da wächst nachher kein Gras mehr ...

Diesen Menschen würd ich nie zutrauen das sie jmd foltern würden ...


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Lust an der Folter

14.05.2009 um 20:50
Wer den Sinn von Folter und Zerstückelung bzw. Neuordnung des Geistes verstehen mag, kann sich gerne mal über den Initiationsprozess zu berufenen Schamanen informieren.

Auch wenn man auf grausamste Art und Weise gefoltert wird, wird man von Geistern liebevoll wieder zusammengesetzt, und sieht dannach garantiert mit "neuen Augen". Nur werden Menschen, die Ihr Ego("das Tier") bereits bezwungen haben, keine großartigen Qualen mehr auferlegt :)

Liebe Grüße aus dem diesseits


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Lust an der Folter

14.05.2009 um 20:52
Ob in vietnamesischen Gefängnissen oder in Guantanamo, es gibt genug Orte auf der Welt, in der Menschen regelmäßig, unter welchen Bedingungen auch immer, gefoltert werden. Die Folter ist der Meschheit schon immer eine willkommene Methode um an Informationen oder Geständnisse "heran zukommen". Leider gibt es auch genug Pappnasen, die aus sadistischer Geilheit die grausamsten Exampel an "unschuldidigen" und "harmlosen" Menschen statuieren. Das ist nicht gerade die feine englische Art, aber anscheinend geben diese Menschen genügen Stoff, damit Hollywood wieder einen weiteren Splatter-Streifen darauß drehen kann.
Und ob ihr es nun glaubt oder nicht, ich habe jetzt echt Lust mir Hostel anzuschauen! :D


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Lust an der Folter

14.05.2009 um 20:53
Zudem, nimmt man paradoxerweise nach einer "Folterkur" mehr wahr... ich sehe darin glasklare Paralellen :) ^^^^^^^


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Lust an der Folter

14.05.2009 um 20:54
@alschamane

Zuviel Martyrs geguckt?


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Lust an der Folter

14.05.2009 um 21:00
@A.Darko

nope, hab nur meine Allumfassenden realen Beobachtungen geschildert, insbesondere ein Augenmerk auf den Geist vor und nach der allg. Qual/Folter verglichen ... und logische Aspekte der Psyche miteinbezogen. :) uvm. aus eigener Erfahrung eben (auch)...


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Lust an der Folter

14.05.2009 um 21:02
@alschamane

Naja, ich habe früher viel geritzt und spührte durch die Schmerzen schon eine Erleichterung, aber ob ich mich nun foltern lassen würde, nur damit mein Geist "gereinigt" wird (oder sondergleichen).. ich weiß nicht.


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Obrien Diskussionsleiter
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Lust an der Folter

14.05.2009 um 22:38
@yoyo

Laut UN-Antifolterkonvention ist auch das grausame bestrafen (z.b. Auspeitschen für Ehebrecher im Iran oder das "Cunning" in Singapur für Graffitisprayer) eine Art der Folter.

@alschamane

Auch wenn man auf grausamste Art und Weise gefoltert wird, wird man von Geistern liebevoll wieder zusammengesetzt, und sieht dannach garantiert mit "neuen Augen".

Nein, die meisten Folteropfer leiden ihr Leben lang sowohl psychisch als auch physisch an den Spätfolgen der Folter, wenn sie nicht schon unmittelbar zu Tode gefoltert werden.


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rasco ehemaliges Mitglied

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Lust an der Folter

14.05.2009 um 22:39
Ich meine, es gibt hier keine "Universalformel", mit der sich diese Erscheinung erklären lässt, auch wenn viele gerne solch eine Formel hätten, weil man damit versucht, dieses Thema irgendwie "in den Griff" zu bekommen, berechnen oder beherrschen zu können. So aufschlussreich Studien, wie z. B. das Milgramexperiment auch sein mögen, sie beantworten nur eine ganz bestimmten, definierten Ausläufer, sind aber niemals eine wirkliche Antwort über diese Erscheinung.

Die Ursachen für Folter sind danach sicherlich vieeelschichtigst und von Bereich zu Bereich recht verschieden:
- bloßer Sadismus zur Befriedigung eigener Gelüste
- Macht und Beherrschen
- auch sexuelle Komponenten sind m. E. mehr oder weniger latent damit verknüpft
- bloße Befehlshörigkeit
- Hass und/oder Rache, Aggressionen, Gewaltsucht
- Erfolgssucht, Zielstrebigkeit, Ehrgeiz
- eine Verschiebung von Werten
- Assoziierungen und Abstrahierungen, bei denen das Opfer zur bloßen Sache oder zum personifizierten Bösen oder personifizierten Feind wird

Letzteres ist ein Punkt, der alltäglich zu beobachten ist - in gewisser Weise bei jedem. Alleine wie unterschiedlich von Land zu Land und von Mensch zu Mensch z. B. Tiere wahrgenommen werden. Vom Nutzding über eine bloße Sache oder Spielzeug bis hin zum Lebenspartner. Dementsprechend verschieden ist der Umgang.
Etliche Nazis haben im Zusammenhang mit meinem letzten Aufzählungspunkt in Juden gar Schädlinge gesehen - der Unterschied zu unserem heutigen Umgang mit Insekten, die wir als Schädlinge beurteilen, wurde damit verschwindend gering bis gar nicht mehr vorhanden - wohl auch, was die Wahrnehmung ihrer Taten in dem Zusammenhang betrifft, zumindest in der Zeit, als sie sie ausgeführt hatten.


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rasco ehemaliges Mitglied

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Lust an der Folter

14.05.2009 um 22:46
@treykincaid
Zitat von treykincaidtreykincaid schrieb:Die Folter ist der Meschheit schon immer eine willkommene Methode um an Informationen oder Geständnisse "heran zukommen". Leider gibt es auch genug Pappnasen, die aus sadistischer Geilheit die grausamsten Exampel an "unschuldidigen" und "harmlosen" Menschen statuieren.
Na du hast ja echt schräge Ansätze :D

Ich übersetze mal in eine kontrastreichere Sprache: Folter = gut, um an Infos oder Geständnisse zu kommen.... leider gibt es halt auch "Missbrauch", und immer wieder ein paar schwarze Schafe, die das aus sadistischer Geilheit und an unschuldigen, harmlosen Menschen machen.

Hört sich so an wie, analog: "Lebensberatung ist für sich eine willkommene Methode, um anderen weiterzuhelfen. Leider gibt es auch genug schwarze Schafe, die das aus reiner Profitgier machen, und die Naivität und Probleme anderer ausnutzen, um daraus Profit zu schlagen"

:D :D :D

...schonmal gedacht, vorm Schreiben? ;)


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Lust an der Folter

14.05.2009 um 22:50
@rasco
Wikipedia: Sarkasmus

:D


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rasco ehemaliges Mitglied

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Lust an der Folter

14.05.2009 um 23:09
@treykincaid

:) ok. Hat sich mir nicht so recht aus deinem Beitrag erschlossen ;)


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Lust an der Folter

15.05.2009 um 08:57
Gib einem Menschen Macht - und er wird sie missbrauchen.
Rede einem Menschen ein, dass sein Tun, so verbrecherisch es auch sein mag, einem höheren Wert, dem Volk, dem Führer oder Gott dient, und er wird dieses Verbrechen mit Freuden begehen.

Das beginnt beim mittelalterlichen Scharfrichter und hört beim Polizeichef nicht auf:

In der Bundesrepublik Deutschland ist jegliche Beeinträchtigung der freien Willensentschließung und Willensbetätigung des Beschuldigten durch Misshandlung, Schlafentzug u. a. gesetzlich verboten.

Trotzdem wurde die Bundesrepublik Deutschland in der Vergangenheit mehrfach vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für Verstöße gegen die UN-Antifolterkonvention verurteilt. Im Fall Vera Stein wurde der Klägerin 75.000 € Schadensersatz zugesprochen, weil die Bundesrepublik Deutschland einen Fall von Folter nicht angemessen verfolgt hatte. In einem anderen Fall wurde die Bundesrepublik Deutschland wegen zwangsweiser Verabreichung eines Brechmittels verurteilt.

Im Jahr 2002 erregte der Fall Daschner in Deutschland große Aufmerksamkeit. Der Jurastudent Magnus Gäfgen entführte den Bankierssohn Jakob von Metzler, erstickte ihn und versteckte die Leiche unter einem Steg eines Sees. Gäfgen wurde festgenommen und gestand die Entführung, verriet aber nicht, wo er den Jungen gefangenhielt, von dem die Polizei annahm, er würde noch leben. Am 1. Oktober 2002 lässt der ehemalige Frankfurter Polizeipräsident Wolfgang Daschner durch einen weiteren Beamten Folter androhen, um das Versteck des Jungen herauszufinden. Dieser kann nur noch tot gefunden werden. Daschner wird im anschließenden Prozess wegen Aussageerpressung zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Urteil sowie das Verhalten Daschners wurden in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert.

2004 wurde publik, dass während der Grundausbildung bei der Bundeswehr in Coesfeld (Instandsetzungsbataillon 7) Rekruten bei nachgestellten Geiselnahmen gefoltert wurden, indem man sie fesselte und mit Wasser abspritzte. Weiterhin seien die Soldaten mit Elektroschockgeräten und durch Schläge in den Nacken misshandelt worden. Es wurden insgesamt 12 Fälle bekannt, gegen 30 bis 40 Ausbilder wurde disziplinarrechtlich ermittelt. Der damalige Verteidigungsminister Peter Struck kündigte eine Überprüfung der gesamten Bundeswehr auf weitere Vorfälle an.

(Wiki, gekürzt)


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Lust an der Folter

15.05.2009 um 09:07
@Doors

Lustig finde ich, dass die Androhung der Folter schon als Folter gilt... Dann würde ich die Jugendlichen auf der Straße auch gerne wegen Körperverletzung Sozialstunden verbüßen sehen, wenn sie sagen "Altah, isch hau disch auf Fresse, lan muruk!"


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Lust an der Folter

15.05.2009 um 09:25
@A.Darko

Im Falle des Herrn Daschner wurde die Folterandrohung juristisch ja auch nicht als Folter, sondern als Erpressung beurteilt.
Meiner Meinung nach durchaus zu Recht.


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Lust an der Folter

15.05.2009 um 09:31
@Doors

Was ich dann nicht verstehe: Wenn nun ein Geiselnehmer der Geisel die Knarre an den Kopf drückt und für eine Sekunde unachtsam ist und ein Scharfschütze den Geiselnehmer tötet, so ist das legitim, oder?

Wenn nun aber ein Geiselnehmer eine Geisel versteckt und man nicht weiß, ob sie tot oder lebendig ist und man die Geisel nur retten will, so darf man keine Folter androhen?


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Lust an der Folter

15.05.2009 um 09:40
@A.Darko

Das Töten eines Geiselnehmers (beispielsweise) ist gesetzlich geregelt:

Das juristische Konzept des finalen Rettungsschusses wurde im Jahre 1973 entwickelt.[1] In Deutschland haben es seitdem 12 der 16 Länder in ihre Polizeigesetze aufgenommen, die demnach das Grundrecht auf Leben (Art. 2 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz) einschränken.

In den Polizeigesetzen Baden-Württembergs (§ 54 Absatz 2 PolG), Bayerns (Artikel 66 Absatz 2 Satz 2 PAG), Brandenburgs (§ 66 Absatz 2 Satz 2 PolG), Hessens (§ 60 Absatz 2 Satz 2 HSOG), Niedersachsens (§ 76 Absatz 2 Satz 2 SOG), von Rheinland-Pfalz (§ 63 Absatz 2 Satz 2 POG), des Saarlands (§ 57 Absatz 1 Satz 2 SPolG), Sachsens (§ 34 Absatz 2 PolG), Sachsen-Anhalts (§ 65 Absatz 2 Satz 2 SOG LSA) und Thüringens (§ 64 Absatz 2 Satz 2 ThürPAG) existieren quasi wortgleiche Regelungen. Lediglich in Hessen, wo von „einer" (statt „der“) gegenwärtigen Gefahr“ die Rede ist, und dem Saarland, wo es „Abwendung“ statt „Abwehr“ heißt, wird vom Wortlaut abgewichen. Nach der Vorschrift ist der finale Rettungsschuss nur als Ultima ratio zur Abwendung einer akuten Gefahr für Leib oder Leben zulässig:

Ein Schuss, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödlich wirken wird, ist nur zulässig, wenn er das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr oder der gegenwärtigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der körperlichen Unversehrtheit ist.
Die Regelung in Bremen (§ 46 Absatz 2 Satz 2 und 3 BremPolG) unterscheidet sich im Wortlaut erheblich von denen der anderen Bundesländer. Eine grundlegende Abweichung besteht vor allem darin, dass ein Bremer Polizist generell nicht verpflichtet ist, einen finalen Rettungsschuss auf Anordnung eines Weisungsberechtigten durchzuführen. Die Entscheidung, ob diese Maßnahme getroffen werden muss, liegt ausschließlich bei ihm:

Gebraucht der Polizeivollzugsbeamte die Schusswaffe als das einzige Mittel und die erforderliche Verteidigung, um einen rechtswidrigen Angriff mit gegenwärtiger Lebensgefahr oder gegenwärtiger Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der körperlichen Unversehrtheit von sich oder einem anderen abzuwehren, so ist sein Handeln auch dann zulässig, wenn es unvermeidbar zum Tode des Angreifers führt; insoweit wird das Grundrecht auf Leben (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt. § 42 Abs. 1 S. 1 (Handeln auf Anordnung) findet im Falle des Satzes 2 keine Anwendung.
Im Hamburger Polizeigesetz (§ 25 Abs. 2 HbgSOG) wird der finale Rettungsschuss ebenfalls von der Weisungspflicht ausgenommen. Verlangt wird eine „unmittelbar bevorstehende“ Gefahr für seinen Einsatz:

Ein Schuss, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödlich wirken wird, ist nur zulässig, wenn er das einzige Mittel zur Abwehr einer unmittelbar bevorstehenden Lebensgefahr oder der unmittelbar bevorstehenden Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der körperlichen Unversehrtheit ist. § 20 Absatz 1 Satz 1 findet im Falle des Satzes 1 keine Anwendung.
Die Polizeigesetze in Berlin (UZwG / ASOG), Mecklenburg-Vorpommern (SOG) und Schleswig-Holstein (LVwG) beinhalten den finalen Rettungsschuss nicht. Die gezielte Tötung kann hier nur durch den Rückgriff auf die Notwehr oder den Notstand gerechtfertigt werden.

Auch das nordrhein-westfälische Polizeigesetz beinhaltet keine Regelung des finalen Rettungsschusses. Man geht davon aus, dass diese entbehrlich sei, weil die Zulässigkeitsvoraussetzung des § 64 Absatz 1 Nummer 1 PolG NW „zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr“ ausreiche. Problematisch daran ist, dass bei der Grundrechtsprüfung zu prüfen ist, ob der Eingriff in das Grundrecht auf Leben zulässig ist. Das ist der Fall, da in § 7 des PolG NW Artikel 2 GG zitiert wird. Artikel 19 GG (Wesensgehaltsgarantie) sei nicht betroffen, da der Kern (Leben) nicht von vorneherein versagt wird, sondern erst zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt eine Rechtsgüterabwägung stattfindet.

Der erste in Deutschland ausgeführte finale Rettungsschuss wurde am 18. April 1974 in Hamburg ausgeführt. Ein Kolumbianer hatte während eines Banküberfalles einen Polizisten getötet und Geiseln genommen. Er wurde beim Verlassen der Bank gezielt erschossen.

(Wiki, was sonst)




Die Anwendung von Folter ist gesetzlich nicht vorgesehen.
NOCH NICHT!


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Lust an der Folter

15.05.2009 um 09:47
@Doors

Das meine ich. Wieso darf man einen Geiselnehmer der einen Menschen in seiner Gewalt hat (fiktiver Fall: Waffe an der Schläfe) töten, einem Geiselnehmer, der jemanden gefangen hält aber eine keine Folter androhen?
Es geht schließlich auch um Menschenleben...


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Lust an der Folter

15.05.2009 um 10:07
@A.Darko

Weil ich vermute, dass dann der Folter Tür und Tor geöffnet werden. Ausserdem wurde die Folter seinerzeit im Zeitalter der Aufklärung nicht abgeschafft, weil sie inhuman sei, sondern, weil sich gezeigt hatte, dass die meisten unter Folter erpressten Aussagen wertlos waren. Nach dem Finalen Rettungsschuss kann die Zielperson auch keine Falschaussage mehr machen.


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Lust an der Folter

15.05.2009 um 10:13
@Doors

Ist halt alles kompliziert. Bei dem einen mags noch ziehen und bei dem anderen nicht. Das ist auch der Grund, warum ich von Therapien für Straftäter nichts halte. Ist meiner Meinung nach höchst unsicher...


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