Radfahrverbot und MPU
30.03.2009 um 18:43warzecha schrieb:So, meine Frage diesbezüglich an Euch, würdet Ihr Euch das Radfahren verbieten lassen, nur weil ihr einmal besoffen gemütlich durch die Gegend geradelt seit?Wurde sicher schon beantwortet die Frage, aber da ich ein fauler Hund bin, lese ich mir die 5 Seiten nicht durch und frage einfach. :D
Es gibt doch keinen Fahrradführerschein.
Wie soll man einem da das Radfahren verbieten können?
Obwohl das Fahrrad ja, genau wie ein Motorrad oder ein Auto, ein Verkehrsmittel ist, und ein Radfahrverbot dann doch gerecht erscheinen kann.
warzecha schrieb:Soll man sich das einfach so gefallen lassen, zumal der Junge aus sportlichen Gründen auf das Fahrrad angewiesen ist?Ist er leider selbst dran Schuld.
Wenn ich auf's Auto angewiesen bin, und mich besoffen erwischen lasse, muss ich den Lappen auch abgeben, da interessiert es keinen ob ich das Auto beruflich benötige. ;)
warzecha schrieb:UND, was haltet Ihr vom Leitspruch, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht?Als ich in Amsterdam war, hab' ich mir mit ein paar Kumpels auf der Straße ein paar Biere gegönnt. Wir wurden von allen angestarrt und fragten uns was die wohl haben.
Später im Hotel hab' ich dann erfahren das es in Amsterdam verboten ist in der Öffentlichkeit Alkohol zu trinken.
Hätte uns da die Polizei erwischt, hätten wir Strafe zahlen müssen.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Man sollte aber, denke ich, wenn es sich um einen Erstverstoß handelt, bei einem Gesetz was wenig geläufig und auch nicht sonderlich schwer ins Gewicht fällt, doch Gnade vor Recht ergehen lassen.
Das sollte von Fall zu Fall geklärt werden.