Radfahrverbot und MPU
30.03.2009 um 11:27Hallo,
Vor einigen Tagen wurde ein 25jähriger Radfahrer bei einer Verkehrskontrolle mit zwei Promille erwischt. Dieser Wert war kaum zu vermuten: Der Mann fuhr ordentlich, fast im Schneckentempo, wirkte fit und fiel allein durch eine etwas verwaschene Aussprache und gerrötete Augen auf. Dennoch wird der 25-Jährige nun juristisch belangt.
Der Junge wurde nie über diese gesetzteslage informiert, und liebt es Fahrrad zufahren, will es sich auch nicht verbieten lassen. Leider hat er momentan keine Verdienstmöglichkeit, und sieht auch kaum Perspektiven, die MPU jemals finanzieren zu können.
So, meine Frage diesbezüglich an Euch, würdet Ihr Euch das Radfahren verbieten lassen, nur weil ihr einmal besoffen gemütlich durch die Gegend geradelt seit? Vor allem wenn Ihr darüber nicht Bescheid wusstet und es auch bereut.
Welche Möglichkeiten bieten sich betroffenen, wenn man die MPU selbst nicht bezahlen kann?
Soll man sich das einfach so gefallen lassen, zumal der Junge aus sportlichen Gründen auf das Fahrrad angewiesen ist?
UND, was haltet Ihr vom Leitspruch, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht? Könnte man nicht grundsätzlich alles verbieten?
Ochherrje, Wo soll das nur hinführen?
Vielleicht noch ein paar Hinweise, dass EUCH sowas nicht passiert, denn es ist verdammt ärgerlich:
Ab 1,6 Promille im Blut gilt ein Fahrradfahrer als fahruntüchtig. Wenn er dennoch aufs Rad steigt, begeht er eine Straftat. Dann wird eine Geldstrafe von einem Monatgehalt fällig, außerdem die Medizinisch Psychologische Untersuchung (MPU, der so genannte Idiotentest). Wenn der negativ ausfällt, muss man seinen Führerschein abgeben, sofern man einen hat.
Wenn man keinen Führerschein hat und die MPU nicht besteht, hat man übrigens dennoch ein Problem: Man darf weder aufs Velo noch aufs Mofa steigen. "Die Untersagung des Führens von Fahrrädern und Mofas gilt so lange, bis uns der Nachweis vorliegt, dass die MPU bestanden wurde", sagt Frau Fischer von der Freiburger Führerscheinstelle.
Vor einigen Tagen wurde ein 25jähriger Radfahrer bei einer Verkehrskontrolle mit zwei Promille erwischt. Dieser Wert war kaum zu vermuten: Der Mann fuhr ordentlich, fast im Schneckentempo, wirkte fit und fiel allein durch eine etwas verwaschene Aussprache und gerrötete Augen auf. Dennoch wird der 25-Jährige nun juristisch belangt.
Der Junge wurde nie über diese gesetzteslage informiert, und liebt es Fahrrad zufahren, will es sich auch nicht verbieten lassen. Leider hat er momentan keine Verdienstmöglichkeit, und sieht auch kaum Perspektiven, die MPU jemals finanzieren zu können.
So, meine Frage diesbezüglich an Euch, würdet Ihr Euch das Radfahren verbieten lassen, nur weil ihr einmal besoffen gemütlich durch die Gegend geradelt seit? Vor allem wenn Ihr darüber nicht Bescheid wusstet und es auch bereut.
Welche Möglichkeiten bieten sich betroffenen, wenn man die MPU selbst nicht bezahlen kann?
Soll man sich das einfach so gefallen lassen, zumal der Junge aus sportlichen Gründen auf das Fahrrad angewiesen ist?
UND, was haltet Ihr vom Leitspruch, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht? Könnte man nicht grundsätzlich alles verbieten?
Ochherrje, Wo soll das nur hinführen?
Vielleicht noch ein paar Hinweise, dass EUCH sowas nicht passiert, denn es ist verdammt ärgerlich:
Ab 1,6 Promille im Blut gilt ein Fahrradfahrer als fahruntüchtig. Wenn er dennoch aufs Rad steigt, begeht er eine Straftat. Dann wird eine Geldstrafe von einem Monatgehalt fällig, außerdem die Medizinisch Psychologische Untersuchung (MPU, der so genannte Idiotentest). Wenn der negativ ausfällt, muss man seinen Führerschein abgeben, sofern man einen hat.
Wenn man keinen Führerschein hat und die MPU nicht besteht, hat man übrigens dennoch ein Problem: Man darf weder aufs Velo noch aufs Mofa steigen. "Die Untersagung des Führens von Fahrrädern und Mofas gilt so lange, bis uns der Nachweis vorliegt, dass die MPU bestanden wurde", sagt Frau Fischer von der Freiburger Führerscheinstelle.