Blindes Säure-Opfer kann Vergeltung üben
16.05.2011 um 15:41Da ist ein Staat, der per Richterspruch die größte Folter durch eine
Privatperson genehmigt und in Deutschland regt man sich auf,
wenn bei der Vernehmung eines Kindesentführers eventuelle
Schmerzen ANGEDROHT werden. Und dieser Verbrecher darf
dann auch noch deswegen Klage einreichen!
Vielleicht hätte man den Kerl den Eltern des Kindes ausliefern sollen,
damit sie Rache üben.
Aber ich bin froh, dass nicht nur das Deutschland vom Iran unterscheidet.
Privatperson genehmigt und in Deutschland regt man sich auf,
wenn bei der Vernehmung eines Kindesentführers eventuelle
Schmerzen ANGEDROHT werden. Und dieser Verbrecher darf
dann auch noch deswegen Klage einreichen!
Vielleicht hätte man den Kerl den Eltern des Kindes ausliefern sollen,
damit sie Rache üben.
Aber ich bin froh, dass nicht nur das Deutschland vom Iran unterscheidet.