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Leben hinter Gittern / Der vergessene Mörder

395 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mörder ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Leben hinter Gittern / Der vergessene Mörder

03.03.2009 um 23:18
"meinungsfreiheit is nämlich auch ein teil der menschenrechte."

ich hab es ja nicht verboten aber ich toleriere es nicht.

außerdem scheinst du dich im recht nicht so gut auszukennen. in der öffentlichkeit dürftest du sowas nicht einfach ausposaunen, ebenso wenig wie du den holocaust in der öffentlichkeit leugnen darfst oder volksverhetzung betreiben darfst, theoretisch auch alles meinungsfreiheit..... ich an deiner stelle würd mich mal mit meinen eigenen rechten befassen.

"schlimm, dass ausgerechnet die extremisten diesen teil der menschenrechte nicht akzeptieren wollen."

ich n extremist :D ich bitte dich :D


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Leben hinter Gittern / Der vergessene Mörder

03.03.2009 um 23:19
so wie die extrem linksradikalen auch schlimmer als die leicht rechtsradikalen sind ^^
und ja, das ist tatsächlich interessant.


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Leben hinter Gittern / Der vergessene Mörder

03.03.2009 um 23:20
ich hab das gefühl du weißt nicht was radikalismus ist.


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Leben hinter Gittern / Der vergessene Mörder

03.03.2009 um 23:22
radikalismus, extremismus - sei nicht so pingelig.
du weißt was gemeint ist.


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Leben hinter Gittern / Der vergessene Mörder

03.03.2009 um 23:24
radikalismus ist dasselbe wie extremismus

und da bin ich pingelig weil du anscheind gar nicht weißt was es ist, wenn du es wüsstest wüsstest du nämlich auch das es 0 auf mich zutrifft ;)


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Leben hinter Gittern / Der vergessene Mörder

03.03.2009 um 23:27
Zitat von mcmööpmcmööp schrieb:radikalismus ist dasselbe wie extremismus
lol ^^


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Leben hinter Gittern / Der vergessene Mörder

03.03.2009 um 23:28
lol mal schön rum und informier dich.


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Leben hinter Gittern / Der vergessene Mörder

03.03.2009 um 23:31
@mcmööp

Ich rate dir dich zu informieren.
Zwischen Radikalismus und Extremismus gibts enorme Unterschiede.

Mach nen neuen Thread auf, dann mag ich dir das erklären.
Aber hier - nein, hier passt das nun wirklich nicht rein ;}
Zudem glaub ich fest daran, dass du dich selbst erkundigen wirst. Du würdest nie als mein "Schüler" gelten wollen.


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Leben hinter Gittern / Der vergessene Mörder

03.03.2009 um 23:32
nun, wie bereits erwähnt; ein jeder sollte bei sich bleiben aber immer versuchen auch das gegenüber zu sehen und zu tolerieren!!!

wenn ein mensch überzeugt ist das die eigene aussage das non + ultra ist... tja, was sollte da noch ergänzt werden außer evtl beschränktheit in der sicht der dinge.
festgefahren nicht weitsehend und vor allem uneinsichtig!
und genau solche menschen sind für viele in der politik der genickbruch.... aua


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Leben hinter Gittern / Der vergessene Mörder

03.03.2009 um 23:33
netterweise hab ich für dich wikipediert

"Der Begriff ersetzte bzw. steigerte den bis dahin gebräuchlichen Begriff des Radikalismus"

und zufääligerweise verlinkt extremist automatisch auf radikalismus :D

"Mach nen neuen Thread auf, dann mag ich dir das erklären.
Aber hier - nein, hier passt das nun wirklich nicht rein ;}
Zudem glaub ich fest daran, dass du dich selbst erkundigen wirst. Du würdest nie als mein "Schüler" gelten wollen."

LOOOOOOOOL
HAHAHAH
sorry musste aber echt grad vorn rechner lachen weil ich so n mist schon ewig von dir erwartet hab, hahaha sorry aber der einzige an dem die schule hier vorbeigegangen zu sein scheint bist du :D


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Leben hinter Gittern / Der vergessene Mörder

03.03.2009 um 23:37
Zitat von DoorsDoors schrieb:Wird das Opfer eigentlich wieder lebendig, wenn man seine(n) Mörder tötet?
Das nicht, aber anderen kann dieses Leid erspart bleiben.


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Leben hinter Gittern / Der vergessene Mörder

03.03.2009 um 23:44
oder ein unschuldiger würde leiden. und der mörder tappst noch irgendwo herum.


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Leben hinter Gittern / Der vergessene Mörder

03.03.2009 um 23:45
komm die todesstrafe hatten wir durch dachte ich..

http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/0/A380F41B542111FCC1256AA0002EAE97?Open


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Leben hinter Gittern / Der vergessene Mörder

03.03.2009 um 23:45
Gefährlicher Sex-Serientäter kommt wieder frei
Freitag, 18. April 2008 13:19 - Von Steffen Pletl und Peter Oldenburger

Im Landkreis Barnim in Brandenburg fürchten Kinder und Frauen um ihre Sicherheit. Obwohl Gutachter einen verurteilten Sexualstraftäter nach wie vor für gefährlich halten, wurde er entlassen. Denn der Bundesgerichtshof hat eine Sicherungsverwahrung abgelehnt - wegen zu langer Verfahrensdauer.
Nachdem die Joachimsthaler wussten, wer ihr neuer Nachbar ist, blieb der Spielplatz verweist.
"Unsere Kinder wollen angstfrei spielen": Alte und junge Joachimsthaler protestierten im April 2008 gegen die Freilassung des Sexualstraftäters Werner K.
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Überall im Ort hingen Transparente mit Texten wie "Der Sexverbrecher muss weg"...
... und "Muss erst wieder etwas passieren?".


Foto: DPADie Einwohner des Ortes verstehen nicht, warum Werner K., den Experten weiterhin für gefährlich halten, nicht in Sicherungsverwahrung kommt.
Der Bundesgerichtshof hatte einen Antrag des Landgerichts Neuruppin auf nachträgliche Sicherungsverwahrung abgelehnt, weil in diesem speziellen Fall die rechtliche Grundlage dafür fehlt. "Wahnsinn" nennen dies Joachimsthaler.



Foto: DPAEigentlich ist die Region um Joachimsthal recht idyllisch, wie hier in Althüttendorf am Grimmnitzsee.

Der mehrfach wegen der Vergewaltigung von Frauen verurteilte Werner K. ist nach jahrelanger Haftstrafe wieder auf freiem Fuß, obwohl Gutachter den Mann weiterhin als gefährlich einstufen. Grund: Eine nachträglich vom Neuruppiner Landgericht verfügte Sicherungsverwahrung des Sexualstraftäters hat der Bundesgerichtshof Leipzig (BGH) am 15. April aufgehoben und damit die sofortige Freilassung des Serientäters veranlasst. „Wir stufen Werner K. nach wie vor als gefährlich ein“, sagte die Neuruppiner Oberstaatsanwältin Lolita Lodenkämper. Fakt sei, dass Werner K. jegliche Therapie während seiner Haftzeit abgelehnt hat. Dies sei ein mögliches Indiz für künftige ähnliche Straftaten.

Der heute 49-Jährige war 1999 vom Landgericht Neuruppin wegen einer Sexualstraftat rechtskräftig zu neun Jahren Haft verurteilt worden. K. hatte im Mai 1998 eine Frau in der Uckermark gefesselt und sexuell missbraucht. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hatte im Jahr 2006 eine Sicherungsverwahrung vor Haftverbüßung für Werner K. beim Gericht beantragt, noch bevor das offizielle Haftende 2007 (unter Anrechnung der Untersuchungshaftdauer) anstand.

Grund: Nach der Verurteilung K.s hatte sich herausgestellt, dass er bereits 1995 zwei 13-jährige Mädchen bei Eberswalde sexuell missbraucht haben soll. Anhand von DNA-Spuren sei dies nachweisbar. Die Tat war längere Zeit unaufgeklärt und aus Neuruppiner Sicht eine Tatsache, die eine Sicherheitsverwahrung nach Haftende gerechtfertigt hätte.


Sicherungsverwahrung aufgehoben
Die daraufhin verfügte Sicherungsverwahrung wurde nun auf Antrag von K.s Anwalt in einer Revision beim Bundesgerichtshof (AZ- 5StR 635/07) aufgehoben. Werner K. hat gemäß des BGH-Beschlusses für die Zeit der einjährigen Sicherungsverwahrung sogar Anspruch auf Entschädigung. Die Begründung des BGH in seinem Beschluss lautet: Die „nachträgliche Korrektur rechtskräftiger Entscheidungen ist mit dem Gebot der Rechtssicherheit als tragendes Prinzip der Rechtstaatlichkeit nicht vereinbar“.
Damit meint der BGH ein verfahren vor dem Landgericht Frankfurt (O), in dem auf Anklage der dortigen Staatsanwaltschaft über die Tat aus 1995 verhandelt werden sollte. Dieses Verfahren führte jedoch nicht zur Verurteilung, da das Landgericht die Hauptverhandlung ablehnte.
Polizeigewerkschaft spricht von Justiz-Irsinn
„Die Staatsanwaltschaft erhob 2006 Anklage vor dem Landgericht, nachdem sie zuvor das Verfahren im Dezember 2000 vorläufig eingestellt hatte“, sagt Gerichtssprecher Marco Krieglstein. „Nach Auffassung der zuständigen Kammer war dieser Zeitraum von sechs Jahren für ein faires Verfahren zu lang“.
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Wie sich jetzt herausstellte, war dies ein Fehler. Wäre es zur Hauptverhandlung in Frankfurt (O) gekommen, dann hätte mit dem Nachweis der Wiederholungstat eine Sicherungsverwahrung erwirkt werden können.
Bereits 1976 hatte K. sich an Kindern vergangen und war zu einem Jahr Jugendhaft verurteilt worden. 1977, 1980 und 1985 vergewaltige K. drei Frauen und bekam Haftstrafen zwischen zweieinhalb und sechs Jahren.
Nach der am Dienstag erfolgten Freilassung soll eine angeordnete „polizeiliche Beobachtung“ weitere Straftaten verhindern. „Die entsprechenden Verhaltensmaßregeln haben wir ihm mitgeteilt“, so Polizeisprecher Sebastian Thon vom Schutzbereich Barnim.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolg) hat den Leipziger Richterspruch verurteilt. Es sei unverständlich, dass der BGH den Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung zurückgewiesen hat. Der „Justiz-Irrsinn“ müsse sofort beendet werden, forderte Brandenburgs Landeschef Frank Domanski.

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Im Landkreis Barnim in Brandenburg fürchten Kinder und Frauen um ihre Sicherheit. Obwohl Gutachter einen verurteilten Sexualstraftäter nach wie vor für gefährlich halten, wurde er entlassen. Denn der Bundesgerichtshof hat eine Sicherungsverwahrung abgelehnt - wegen zu langer Verfahren

nun nur eins von vielen beweisen und statistiken ----> die auf jeder seite berücksichtigt werden sollten!!!
wie bereits erwähnt die "waagschale"!!!
*ach ja, nur mal so zum rechtssystem das wie immer eine wankelmut aufweist*!


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