Psychischer Mord!
23.11.2008 um 17:25Das passiert ja nicht nur im normalen Leben sondern auch via Internet...da gibts zumindest einen Artikel , der auch Strafen vorsieht...
http://www.computerbetrug.de/sicherheit-im-internet/cyber-stalking-psychoterror-per-internet/
Am 31. März 2007 trat in Deutschland das Stalking-Gesetz in Kraft. Dabei handelt es sich um § 238 StGB. Dieser lautet wie folgt:
§ 238 Nachstellung
(1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich
1. seine räumliche Nähe aufsucht,
2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,
3. unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,
4. ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht, oder
5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahestehende Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahestehenden Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(4) In den Fällen des Absatzes 1 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Konkret können seitdem also auch Nachstellung mit Mitteln wie Internet und Mail strafrechtlich verfolgt werden. Ohnehin können die meisten Erscheinungsformen des Cyber-Stalkings straf- oder zivilrechtlich verfolgt werden. Strafrechtlich kommen - je nach Einzelfall - Beleidigung, Bedrohung, üble Nachrede, Kreditgefährdung, Betrug, Computerbetrug oder Nötigung in Betracht.
Zivilrechtlich sind Abmahnung und Unterlassungsklagen, aber auch Schadensersatzforderungen denkbare Wege, um gegen die Täter vorzugehen.
Eine üble Geschichte, erfreulicherweise hatte ich nur einmal annähernd damit persönlichen zu tun, komnnte es alles regeln, aber im bekanntenkreis sind einige Betroffene, davon einer nur ganz knapp dem Selbstmord entronnen...alleine durch psychischen Druck von außen.
Man hat ja schon oft genug gehört, dass mit Telefonaten Kinder(als beispiel) da zu getrieben wurden, aus dem fenster zu springen, oder die Wohnung an zu zünden, da sonst ihre Eltern umgebracht würden.
Mobbing kann Leben zerstören, aber ich denke mal wer das mitbekommt und nicht eingreift ist auch schuldig*
http://www.computerbetrug.de/sicherheit-im-internet/cyber-stalking-psychoterror-per-internet/
Am 31. März 2007 trat in Deutschland das Stalking-Gesetz in Kraft. Dabei handelt es sich um § 238 StGB. Dieser lautet wie folgt:
§ 238 Nachstellung
(1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich
1. seine räumliche Nähe aufsucht,
2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,
3. unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,
4. ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht, oder
5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahestehende Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahestehenden Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(4) In den Fällen des Absatzes 1 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Konkret können seitdem also auch Nachstellung mit Mitteln wie Internet und Mail strafrechtlich verfolgt werden. Ohnehin können die meisten Erscheinungsformen des Cyber-Stalkings straf- oder zivilrechtlich verfolgt werden. Strafrechtlich kommen - je nach Einzelfall - Beleidigung, Bedrohung, üble Nachrede, Kreditgefährdung, Betrug, Computerbetrug oder Nötigung in Betracht.
Zivilrechtlich sind Abmahnung und Unterlassungsklagen, aber auch Schadensersatzforderungen denkbare Wege, um gegen die Täter vorzugehen.
Eine üble Geschichte, erfreulicherweise hatte ich nur einmal annähernd damit persönlichen zu tun, komnnte es alles regeln, aber im bekanntenkreis sind einige Betroffene, davon einer nur ganz knapp dem Selbstmord entronnen...alleine durch psychischen Druck von außen.
Man hat ja schon oft genug gehört, dass mit Telefonaten Kinder(als beispiel) da zu getrieben wurden, aus dem fenster zu springen, oder die Wohnung an zu zünden, da sonst ihre Eltern umgebracht würden.
Mobbing kann Leben zerstören, aber ich denke mal wer das mitbekommt und nicht eingreift ist auch schuldig*