Zu schnelles Fahren - Ein Verbrechen?
22.10.2008 um 02:55
Alter Schwede, geht der Freak ein Risiko ein...
Aber komischerweise rechnete ich bei dem Video eher mit einer Unachtsamkeit/ Dummheit eines Autofahrers als mit einem Fehler des Motorradfahrers.
Aber er sagt ja auch (sinngemäss): "Bremsen bringt nichts - man muss Gas geben, um eine Chance zu haben."
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Zu schnelles Fahren - Ein Verbrechen?
22.10.2008 um 03:34
https://www.youtube.com/watch?v=bNEHJJXwLi4
Jo, der Typ ist irre. und alter Schwede stimmt. Angeblich ist er Schwede;-)
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Zu schnelles Fahren - Ein Verbrechen?
22.10.2008 um 03:35
PS.
Schau mal auf dem vorletzten Video auf den Drehzahlmesser der ist fast permanent am Anschlag.
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Zu schnelles Fahren - Ein Verbrechen?
22.10.2008 um 03:48
Chesus,
die Videos waren zwar sehr interessant anzusehen, doch als weitere Diskussionsgrundlage sind sie nicht zu gebrauchen.
Der Typ ist so abgedreht, dass er sicherlich auch in der "Szene" als "Freak" gilt.
Er taugt also nicht dazu, um hier das Bild des "typischen Rasers" zu zeichnen.
Zumal seine Maschine - soweit ich mich an einen TV-Bericht erinnern kann - auch nicht "serienmässig" ist.
Sie ist einzig und allein für die Filme - mit deren Verkauf er Kohle verdient - ausgelegt.
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Zu schnelles Fahren - Ein Verbrechen?
22.10.2008 um 03:49
Ergänzung: er ist also kein "Raser" sondern Schauspieler/ Stuntman.
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Zu schnelles Fahren - Ein Verbrechen?
22.10.2008 um 03:52
Aber was sonst will mensch auch mit einer
MAB-Suzuki GSX 1300 R Hayabusa Turbo - (Tuner) anderes machen als der Ghostrider als ins Extreme zu gehen oder am Limit zu fahren?
Gewicht vollgetankt 261 kg bei 316 PS (233 kW) - 9000/Min
So ein Bike ist schon Anstiftung zum Suizid bei voll aufgerissenem Spaß-Barometer und dazu noch pure Erotik.
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Zu schnelles Fahren - Ein Verbrechen?
22.10.2008 um 09:25
Manchmal fragt man sich, was hier in einigen Köpfen abgeht....da werden die für Unfälle verantwortlich gemacht, die sich an die StVO halten und nicht mit jeder Eventualität einer Selbstüberschätzung Dritter rechnen.
So wie bei dem Unfall neulich in Thüringen, ein Transporter schnitt die Vorfahrt eines Motorradfahrers...der Motorradfahrer rutschte unter dem Transporter durch, doch der Helm passte nichtmehr drunter durch.....soviel ich weiß entweder enthauptet oder Genick gebrochen....na niurick, war ganz schön dumm der Motorradfahrer, dass er nicht damit rechnete dass ihm ausgerechnet in diesem Moment einer schneidet oder?
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Zu schnelles Fahren - Ein Verbrechen?
22.10.2008 um 09:27
Wäre ja auch ganz schön dumm von meiner Tochter, wenn sie ausgerechnet dann mit ihrem Fahrrad unterwegs ist, wenn ein Autofahrer seine 140 PS ausprobieren möchte...
*sich ans Hirn langt*
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Zu schnelles Fahren - Ein Verbrechen?
22.10.2008 um 09:29
Als ich 16 war, kannte ich einen jungen Mann. Er war 21. Immer auf der Überholspur, immer cool und lässig. Selbsternannter Geschwindigkeitsfanatiker.
Sein Lieblingsspruch war: "wer bremst, verliert"
Sein Kreuz steht heute noch am Strassenrand, in der fränkischen Schweiz.
Jedes Jahr sterben in dieser kurvenreichen Gegend Menschen.
Sie alle hatten ihr Fahrzeug voll unter Kontrolle.
Über den Threadersteller kann ich nur den Kopf schütteln und meinen -Geschwindigkeits betreffend- Lieblingsspruch aufführen:
"Dein Baum, ist auch schon gewachsen"
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Zu schnelles Fahren - Ein Verbrechen?
22.10.2008 um 09:39
Tja wer mit ner Eiche "Angsthase" spielt, der verliert meistens.
Apropos Angsthase
Ich kenn da eine wunderschöne Stelle bei Weida, da würd ich gern mal die Raserbefürworter hier sehen.
die Stelle ist wie ein eng geschriebenes S und in der Mitte ist eine kleine enge Eisenbahnbrücke....man fährt längs an den Schienen lang, macht nen Knick, im 90° Winkel unter den Gleisen durch und sofort danach wieder ein Knick und weiter längs an den Schienen. Man kann sich vorstellen wie eng das ist (90° links ohne Gerade und 90° wieder rechts), es steht dort Tag und Nacht eine stationäre gelbe Blitzlampe sowie die ärgsten Kurvenwarnschilder die es gibt. Die Innenseite der Brücke ist von Kratzern und Schrammen übersät in der Nähe stehen ein paar Kreuze.
Wer von euch diese Stelle mit 70 schafft bei nasser Straße, der hat 1. sein Auto unter Kontrolle und zweitens nen gewaltigen Schuss. Denn schon mit 30 is das verdammt eng.
Also.....zeigt mir was ihr draufhabt....70km/h sowas muss doch zu schaffen sein für jemanden, der seine Karre unter Kontrolle hat leicht überhöhte Schrittgeschwindigkeit für euch.....ich lad euch herzlich ein und keine Angst, wir werden uns mit dem großen roten Auto daneben stellen und Schere und Spreizer schonmal auspacken.
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Zu schnelles Fahren - Ein Verbrechen?
22.10.2008 um 11:49
@Gilb.
Du Bist bei der Feuerwehr Richtig?
Wen bei euch dan nen Alarm kommt rast, ihr auch wie verückt über die staße, wen da doch mal ein kind auser Ecke springt?
is Doch Das selbe, und bei euch kein Verbrechen?
Weil es nen Grund hat?
Ich hab auch nen Grund schnell zu fahren, reiner Fun Faktor!
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Zu schnelles Fahren - Ein Verbrechen?
22.10.2008 um 11:52
DaCloudZ,
also da hört sich doch alles auf.
Ihr Raser bringt das yust for fun.
Die Feuerwehr kratzt dann die Reste von der Straße..verursacht von Leuten wie dir.
Nichts gegen Geschwindigkeit, aber da wo es auch angebracht und erlaubt ist.
Wie alt bist du eigentlich! Das kann doch alles nicht dein Ernst sein.
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Zu schnelles Fahren - Ein Verbrechen?
22.10.2008 um 12:00
Der Rechtschreibung nach zu urteilen, hat er noch nicht mal die Grundschule hinter sich...
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22.10.2008 um 12:07
Dacloudz,
deine probleminduzierte (Potenzprobleme, Egoprobleme o. ä.) Raserei mit Feuerwehr-oder Krankenwagenfahrten zu vergleichen ist schon ziemlich daneben.
Du bekommst eine glatte 10 auf der 12teiligen "Ludolphscala".
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22.10.2008 um 12:46
Wen bei euch dan nen Alarm kommt rast, ihr auch wie verückt über die staße, wen da doch mal ein kind auser Ecke springt?
is Doch Das selbe, und bei euch kein Verbrechen?
Weil es nen Grund hat?
Fahrt mit Sondersignal, Sonder- und Wegerechte gestattet, rote Ampeln dürfen überfahren werden, Zivilist hat den Rettungskräften Platz zu machen, jede Fahrbahn darf benutzt werden, auf Verhältnismäßigkeit und Selbstschutz ist zu achten.
Noch Fragen, Kleiner?
§35 Sonderrechte
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
(1a) Absatz 1 gilt entsprechend für ausländische Beamte, die auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen zur Nacheile oder Observation im Inland berechtigt sind.
(2) Dagegen bedürfen diese Organisationen auch unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 der Erlaubnis,
1.
wenn sie mehr als 30 Kraftfahrzeuge im geschlossenen Verband (§ 27) fahren lassen wollen,
2.
im übrigen bei jeder sonstigen übermäßigen Straßenbenutzung mit Ausnahme der nach § 29 Abs. 3 Satz 2.
(3) Die Bundeswehr ist über Absatz 2 hinaus auch zu übermäßiger Straßenbenutzung befugt, soweit Vereinbarungen getroffen sind.
(4) Die Beschränkung der Sonderrechte durch die Absätze 2 und 3 gelten nicht bei Einsätzen anläßlich von Unglücksfällen, Katastrophen und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung sowie in den Fällen der Artikel 91 und 87a Abs. 4 des Grundgesetzes sowie im Verteidigungsfall und im Spannungsfall.
(5) Die Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes sind im Falle dringender militärischer Erfordernisse von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, von den Vorschriften des § 29 allerdings nur, soweit für diese Truppen Sonderregelungen oder Vereinbarungen bestehen.
(5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.
(6) Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert, zur Reinigung der Gehwege jedoch nur, wenn das zulässige Gesamtgewicht bis zu 2,8 t beträgt. Dasselbe gilt für Fahrzeuge zur Reinigung der Gehwege, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 t nicht übersteigt und deren Reifeninnendruck nicht mehr als 3 bar beträgt. Dabei ist sicherzustellen, daß keine Beschädigung der Gehwege und der darunterliegenden Versorgungsleitungen erfolgen kann. Personen, die hierbei eingesetzt sind oder Straßen oder in deren Raum befindliche Anlagen zu beaufsichtigen haben, müssen bei ihrer Arbeit außerhalb von Gehwegen und Absperrungen auffällige Warnkleidung tragen.
(7) Messfahrzeuge der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (§ 66 des Telekommunikationsgesetzes) dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr hoheitlicher Einsatz dies erfordert.
(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
Das ist bei uns gesetzlich geregelt!
Das nächste mal geh dich informieren!
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Zu schnelles Fahren - Ein Verbrechen?
22.10.2008 um 12:50
Ich hab auch nen Grund schnell zu fahren, reiner Fun Faktor!
Na das nenn ich mal ein Argument und dann vergleichst Du auch noch mit der Feuerwehr. :D
Solchen Leuten wie Dir sollte man echt den Führerschein wegnehmen. Solche Ansichten sind einfach nur bescheuert.
Du bist auch so einer der nur Auto fährt in der Hoffung deshalb cool (glaub mir, die meisten Frauen stehn nicht auf sowas) zu sein.
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Zu schnelles Fahren - Ein Verbrechen?
22.10.2008 um 13:10
Freie Fahrt für freie Bürger.
Weg mit dem stalinistischen Tempo-Beschränkungsterror.
Fahrzeuge unter einer Höchstgeschwindigkeit von 220 km/h sind sofort stillzulegen.
Überhaupt fängt der Mensch erst ab 200 PS an, einer zu sein.
Autos, die weniger als 15 l verbrauchen, sind was für müslifressende Birkenstocksandalenträgerinnen mit Jutetampons oder ihre pseudomännlichen Stricklieseln aus der Weicheigruppe.
Ride hard - die free!
Haider, Du bleibst unser Vorbild!
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