einar
Diskussionsleiter
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
dabei seit 2008
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
Ist das verwerflich ?
05.09.2008 um 11:00Ich möchte euch mein gestriges Erlebniss in Kurzform schildern und dann eine Frage stellen.
Ich war mit einem Bekannten in einer Gstsätte etwas trinken. Irgendwann kam es zu einem Streitgespräch zwischen meinem Bekannten ud einem anderen Gast, der mit seiner Freundin dort war. Das Streitgespräch entwickelte sich zu einer überaus heftigen Diskussion in deren Verlauf auch persönliche Beleidigungen geäußert wurden.
Auf einmal stand die Freundin des Mannes auf und schlug auf meinen Bekannten ein, unter anderem auch ins Gesicht. Im nächsten Moment bekam sie einen Schlag von meinem Bekannten, flog über einen Tisch und blieb vorerst benommen auf der anderen Seite liegen.
Sofort standen der Freund der Frau und weitere 4-5 "Helden" auf und haben meinen Bekannten attakiert. Ab da hab ich mich eingemischt, aber die Angreifer stellten kein nenneswertes Problem dar. Zwischenzeitlich ist auch die Frau wieder zu sich gekommen. Sie und zwei weitere Männer wurde kurze Zeit später von einem Krankenwagen zur Behandlung ins Krankenhaus gefahren.
Die gerufenen Polizisten gaben den Beteiligten die Auskunft das keine rechtlichen Maßnahmen gegen meinen Bekannten erfolgen würden, da die Frau ja zuerst geschlagen habe (laut Zeugenaussagen der beriets vorerst vernommenen Zeugen). Allerdings stehen weitere Ermittlungen noch aus aber es würde bei dieser Aussage bleiben, sofern sich keine anderweitigen Erkenntnis durch weitere Aussagen ergeben würden.
Mir drängt sich nun nicht die Frage auf ob mein Bekannter richtig gehandelt hat, indem er der Frau eine gelangt hat sondern vielmehr die Frage: War die Verhältnissmäßigkeit der Verteidigung gerechtfertigt ?
Das man sich wehrt und zurückschlägt wenn man von einer Frau geschlagen wird steht außer Frage, das Gesetz macht diesbezüglich zwischen den Geschlechtern auch keinen Unterschied.
Aber ist es gerechtfertigt schmerzhafte aber doch wirkungslose Schläge einer Frau mit einem dermaßen harten Schlag zu beantworten, das die Frau gleich über den Tisch fliegt und benommen ist ?
Wie ist eure Meinung dazu und weis vieleicht jemand wie die Rechtslage bei einer solchen Frage aussieht ?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
Ich war mit einem Bekannten in einer Gstsätte etwas trinken. Irgendwann kam es zu einem Streitgespräch zwischen meinem Bekannten ud einem anderen Gast, der mit seiner Freundin dort war. Das Streitgespräch entwickelte sich zu einer überaus heftigen Diskussion in deren Verlauf auch persönliche Beleidigungen geäußert wurden.
Auf einmal stand die Freundin des Mannes auf und schlug auf meinen Bekannten ein, unter anderem auch ins Gesicht. Im nächsten Moment bekam sie einen Schlag von meinem Bekannten, flog über einen Tisch und blieb vorerst benommen auf der anderen Seite liegen.
Sofort standen der Freund der Frau und weitere 4-5 "Helden" auf und haben meinen Bekannten attakiert. Ab da hab ich mich eingemischt, aber die Angreifer stellten kein nenneswertes Problem dar. Zwischenzeitlich ist auch die Frau wieder zu sich gekommen. Sie und zwei weitere Männer wurde kurze Zeit später von einem Krankenwagen zur Behandlung ins Krankenhaus gefahren.
Die gerufenen Polizisten gaben den Beteiligten die Auskunft das keine rechtlichen Maßnahmen gegen meinen Bekannten erfolgen würden, da die Frau ja zuerst geschlagen habe (laut Zeugenaussagen der beriets vorerst vernommenen Zeugen). Allerdings stehen weitere Ermittlungen noch aus aber es würde bei dieser Aussage bleiben, sofern sich keine anderweitigen Erkenntnis durch weitere Aussagen ergeben würden.
Mir drängt sich nun nicht die Frage auf ob mein Bekannter richtig gehandelt hat, indem er der Frau eine gelangt hat sondern vielmehr die Frage: War die Verhältnissmäßigkeit der Verteidigung gerechtfertigt ?
Das man sich wehrt und zurückschlägt wenn man von einer Frau geschlagen wird steht außer Frage, das Gesetz macht diesbezüglich zwischen den Geschlechtern auch keinen Unterschied.
Aber ist es gerechtfertigt schmerzhafte aber doch wirkungslose Schläge einer Frau mit einem dermaßen harten Schlag zu beantworten, das die Frau gleich über den Tisch fliegt und benommen ist ?
Wie ist eure Meinung dazu und weis vieleicht jemand wie die Rechtslage bei einer solchen Frage aussieht ?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.