Zum Eigenschutz töten?
28.08.2008 um 16:52Kriegsdienstverweigerung als Menschenrecht
Ein Problem in dieser Debatte ist, dass Kriegsdienstweigerung nicht als Menschenrecht respektiert wird.
Jeglicher Kriegsdienstzwang steht im Widerspruch zum Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung. Ein Menschenrecht zeichnet sich dadurch aus, dass jedem Menschen allein dadurch zusteht, dass er oder sie als Mensch geboren ist. Doch fast immer, wenn vom Recht auf Kriegsdienstverweigerung die Rede ist, ist nur das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen gemeint. Demnach dürfen nur Menschen, die sich auf Gewissengründe berufen, den Kriegsdienst verweigern, andere nicht. Die Wahrnehmung des Rechts wird von einer be-stimm-ten Motivation oder bestimmten Persönlichkeitsmerkmalen abhängig gemacht. Das heutige Konzept der Kriegsdienstverweigerung aus Gewissengründen geht auf Angehörige gewaltfreier christlicher Sekten zurück, denen in der frühen Neuzeit die Militärdienstverweigerung gestattet wurde, und die bereit waren, für ihre Überzeugung zu leiden. Kriegsdienstverweigerer müssen noch heute diesem Bild entsprechen: Sie müssen bestimmte Gewissensgründe angeben, sich einer Gewissenprüfung unterwerfen, und sollen auch bereit sein, für ihre Überzeugung zu leiden, indem sie einen Ersatzdienst leisten, der häufig ganz offen als Strafe oder als Probe aufs Gewissen konzipiert ist.
Ein Problem in dieser Debatte ist, dass Kriegsdienstweigerung nicht als Menschenrecht respektiert wird.
Jeglicher Kriegsdienstzwang steht im Widerspruch zum Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung. Ein Menschenrecht zeichnet sich dadurch aus, dass jedem Menschen allein dadurch zusteht, dass er oder sie als Mensch geboren ist. Doch fast immer, wenn vom Recht auf Kriegsdienstverweigerung die Rede ist, ist nur das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen gemeint. Demnach dürfen nur Menschen, die sich auf Gewissengründe berufen, den Kriegsdienst verweigern, andere nicht. Die Wahrnehmung des Rechts wird von einer be-stimm-ten Motivation oder bestimmten Persönlichkeitsmerkmalen abhängig gemacht. Das heutige Konzept der Kriegsdienstverweigerung aus Gewissengründen geht auf Angehörige gewaltfreier christlicher Sekten zurück, denen in der frühen Neuzeit die Militärdienstverweigerung gestattet wurde, und die bereit waren, für ihre Überzeugung zu leiden. Kriegsdienstverweigerer müssen noch heute diesem Bild entsprechen: Sie müssen bestimmte Gewissensgründe angeben, sich einer Gewissenprüfung unterwerfen, und sollen auch bereit sein, für ihre Überzeugung zu leiden, indem sie einen Ersatzdienst leisten, der häufig ganz offen als Strafe oder als Probe aufs Gewissen konzipiert ist.