@md.teachDas Zinsverbot gehört heute zu den Elementen, die immer wieder genannt werden, wenn es um Besonderheiten des Islam und der Scharia geht, die für religiöse Muslime gerade in einer nicht-islamischen Umgebung relevant sein können. Sie - und mit ihnen die meisten konservativen islamischen Organisationen - gehen von einem absoluten Zinsverbot im Koran aus, welches ihnen den Kontakt mit dem herkömmlichen Banken- und Finanzsystem verbieten würde. Dabei arbeiten auch in den mehrheitlich muslimischen Ländern die meisten Banken mit Zinsen. Dort interpretieren viele islamische Rechtsgelehrte das Verbot des Riba – so lautet der entsprechende Begriff im Koran – nicht als allgemeines Zinsverbot. Im historischen Kontext des Koran seien damit lediglich Wucherzinsen gemeint, mit denen die Notlage anderer ausgenutzt werde – normale Kreditzinsen und die Verzinsung von Spareinlagen fielen damit nicht unter das Verbot und seien "halal", religiös statthaft.
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Zinsverbot im Islam
Ein Zinsverbot besteht heute vor allem im Islam. Da der Islam sich als göttliches Regelwerk sieht, dessen wichtigstes Heilsmittel in der Erfüllung der göttlichen Vorschriften besteht, ist die Einhaltung des Zinsverbots zentraler Bestandteil der Religion. Im Koran, dessen Autorität bei Scharia-Bestimmungen unanfechtbar ist, steht in Sure 3, Vers 130 „Ihr Gläubigen! Nehmt nicht Zins, in dem ihr in mehrfachen Beträgen wiedernehmt, was ihr ausgeliehen habt!“ Somit ausgeschlossen sind sowohl festverzinsliche Wertpapiere wie Anleihen und Renten, als auch die Einnahme von Zinsen aus Girokonten und ähnlichen Bankprodukten.
Hingegen sind alle Erträge akzeptabel, welche auf einem Handel oder einer Investition in ein bestimmtes Produkt basieren. Zugelassen sind also Handelsfinanzierungen, Risikokapitalverleihungen, Vermietungen, Leasing und der Rohstoffhandel. Die gebräuchlichste Investitionsform ist allerdings der Kauf von Aktien privater und öffentlicher Unternehmungen, denn Dividenden gelten nicht als Zinsen, weil die Aktionäre kein bindendes Recht darauf besitzen ergo das Kapital kein Recht besitzt, sich zu vermehren.
Im Islam gibt es eine Vielzahl von Rechtskniffen (hīla) um die Scharia-Bestimmungen zu umgehen. Um islamischen Gläubigen trotzdem die verzinsliche Geldanlage zu ermöglichen, werden so genannte islamische Anleihen vergeben, die direkte Zinszahlungen auf Geld durch Mieteinnahmen, Firmenbeteiligungen oder ähnliche, im Islam erlaubte Praktiken umgehen.
Für das Bankgeschäft ist das Zinsverbot (Sure 2, Vers 278 u.a.; ربا riba, in engerer Auslegung „Wucher“) eine besondere Belastung, was schon früh zu Umgehungsgeschäften geführt hat: So kann man z. B. eine Ware mit Zahlungsziel kaufen und sofort zu einem niedrigeren Preis an den Verkäufer, der sofort zahlt, zurückveräußern. Da die Ware letztlich den Besitz nicht gewechselt hat, jedoch Geld ausgezahlt wurde, ist das Resultat wie bei einem Kredit mit Zinsen, der Wortlaut des Gesetzes jedoch eingehalten. Rechtskniffe (حيلة hīla; pl. حيل hiyal) dieser Art finden sich in der Rechtspraxis häufig; sie sind eines der Mittel, die finanziellen Aktivitäten "scheinbar" Schari'a-konform zu gestalten.
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Erlaubte Bankgeschäfte
Die reinste Form der Schri´a-konformen Unternehmensfinanzierung wird Musharakah genannt. Geldgeber und Unternehmer vereinbaren, in einem bestimmten Verhältnis an der Wertentwicklung bzw. den Gewinnen eines Investments teilzuhaben. Verluste werden ebenfalls im Verhältnis der Anteile geteilt. Im Prinzip entspricht dies einer Private-Equity-Finanzierung. Die Bank beteiligt sich auf Zeit an einem bestimmten Unternehmen oder Vorhaben, und erhält hierfür einen prozentual festgelegten Anteil am Gewinn. Sie verdient daran, läuft aber auch Gefahr, ihr Geld zu verlieren, wenn das Unternehmen scheitert. Das Prinzip "kein Gewinn ohne Risiko" ist also auch hier eingehalten. Für Kredite verrechnen islamische Banken keine Zinsen. Statt Zinsen zu verrechnen erwirbt die Bank das Gut und verrechnet Nutzungsgebühren. Diese dem Finanzierungsleasing ähnliche Form des Bankgeschäfts wird Ijarah genannt. Sukuk ist die Schari´a-konforme Form einer Anleihe. Da Zinsen auch in diesem Fall verboten sind, setzt Sukuk einen Vermögensgegenstand voraus, der als Sicherheit dient und stellt somit eine Mischung aus Asset-Backed-Securities Anlage und einer Zero-Kupon-Anleihe dar. Mudarabah sind Unternehmenskredite, etwa auch für Firmengründungen, bei welchen Gewinne in einem im voraus vereinbarten Verhältnis zwischen Geldgeber und Unternehmer geteilt werden, während Verluste ausschließlich von der Bank bzw. dem Geldgeber getragen werden. Bei Murabahah erwirbt die Bank einen Vermögensgegenstand und räumt dem Kunden gleichzeitig eine Kaufoption zu einem höheren Preis ein. Bei Zahlungsverzug des Kunden hat die Bank keinen zusätzlichen Anspruch, der Vermögensgegenstand verbleibt aber bis zur vollständigen Bezahlung des Kredits im Eigentum der Bank.
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Konventionelles Banking auch in der islamischen Welt
Nicht alle Bankgeschäfte in der islamischen Welt laufen aber nach Schari´a-konformen Prinzipien. Zahlreiche Finanzierungen werden auch mittels zinsenpflichtiger Kredite abgewickelt. So vergibt etwa die Grameen Bank des Friedensnobelpreisträgers Muhammad Junus im weitaus überwiegend moslemischen Bangladesh ihre Mikrokredite nach auch im Westen gängigen Bankprinzipien.
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md.teach, ich muss aber vorausschicken, dass ich den islam in vielerlei hinsicht, so wie auch viele andere religionen in dieser welt, sehr schätze und auch ehre.
Jedoch die art und weise wie verschiedene dinge "gelebt" werden ist, glaube ich, nicht nur nicht im sinne des "erfinders" sondern heuchelei.
Auf der einen seite inflation zu erlauben, auf der anderen seite zinsen zu verbieten, ist schon mal merkwürdig für mich.
Äußerst merkwürdig finde ich dann aber, die zinsen und zinseszinsen,
wie oben beschrieben,
unter anderem namen mit den verschiedensten ausgeklügelsten konstrukten einzutreiben.
Ich möchte hier aber noch hervorheben, ich habe grosses interesse aus systemvorschlägen, die ohne zinsinstrument auskommen zu lernen.
Aber das islamische system ist hier imho kein gutes beispiel.