Zivilcourage gegen Nazis
06.05.2008 um 17:08
Ich habe etwas zum Thema Reparationszahlungen im Internet gefunden:
Deutsche Reparationszahlungen:
Milliarden ohne jede Buchführung!
Anfrage an die Bundesregierung:
"Wie groß, nach damaligem und heutigem Wert, waren die deutschen Reparationsleistungen nach dem Zweiten Weltkrieg aus Beschlagnahme von deutschem In- und Auslandsvermögen, deutschen Patenten, aus Demontage, Materiallieferungen (Entnahme aus laufender Produktion) und Enteignung mobiler und immobiler Vermögenswerte?"
Diese schriftliche Anfrage beantwortete der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Karl Diller, wie folgt (Berlin, 9. März 2000, Az. VB2 - O 1266 B - 7/00):
Antwort der Bundesregierung:
Die erbetenen Angaben über den Wert deutscher Reparationsleistungen nach dem Zweiten Weltkrieg sind in der gewünschten Form nicht möglich, da dem Bund entsprechendes Zahlenmaterial darüber nicht vorliegt. Das Ergebnis bisheriger Recherchen über die finanziellen Auswirkungen des Krieges ist der beigefügten Zusammenstellung der "Kriegsfolgeleistungen insgesamt" (Stand 31. Dezember 1997) zu entnehmen, die damit auch einen Überblick über die Reparationen Deutschlands gibt.
Nach dem Zweiten Weltkrieg hat es - zumindest für die Bundesrepublik Deutschland - keine dem Versailler Vertrag vergleichbaren Reparationsregelungen und damit auch keine nachvollziehbaren längerfristigen Reparationszahlungen gegeben. Vielmehr haben die Siegermächte einseitig Reparationen entnommen. Verbindliche Aufzeichnungen darüber gibt es nicht. Verbindliche Angaben über von der ehemaligen DDR erbrachte Reparationen können ebenfalls nicht gemacht werden. Ebenso wenig können definitive Angaben zu den einzelnen Arten der von Deutschland erbrachten Reparationen oder gar eine Aufteilung nach deren damaligem und heutigem Wert gemacht werden. Lediglich in Form einer Zusammenfassung der in diesem Zusammenhang relevanten Bereiche, die jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, kann ein Überblick über deutsche Reparationen und andere in dieser Beziehung bedeutsame Leistungen nach dem Zweiten Weltkrieg gegeben werden.
Die über Reparationen verfügbaren Zahlen sind nicht authentisch und beruhen im Wesentlichen auf Schätzungen, da der Bund erforderlichenfalls auch nur auf die Literatur zurückgreifen kann, die den meisten wissenschaftlichen Bibliotheken zur Verfügung steht. Darüber hinaus enthält die Zusammenstellung der Kriegsfolgeleistungen weitere Leistungen zur Bewältigung der Auswirkungen des Krieges, zu denen beispielsweise die im Rahmen des Lastenausgleichs gewährten Hilfen gehören. Auch insoweit liegen jedoch nur Zahlen aus einzelnen Bereichen vor. Der gesamte Wert der von den Siegermächten in unmittelbarem Zugriff genommenen Vermögenswerte sowie anderer deutscher Leistungen konnte bislang nicht festgestellt werden und wird nach Lage der Dinge wohl auch nicht mehr annähernd genau zu erfassen sein."
Bundesministerium der Finanzen – Anlage
Kriegsfolgeleistungen insgesamt
(Stand: 31. Dezember 1997)
Die finanziellen Auswirkungen geschehenen NS-Unrechtes und des Zweiten Weltkrieges insgesamt zu erfassen, ist unmöglich. Die nachfolgende Aufstellung kann daher nur unvollständig sein. Sie beruht zum einen auf haushaltsmäßig erfaßten monetären Leistungen, die, wegen der gesetzlichen Vorgaben, regelmäßig nur einen Teil des tatsächlich entstandenen Schadens im Einzelfall wiedergeben, zum anderen auf nicht amtlichen Quellen und/oder Schätzungen.
Die Zusammenstellung berücksichtigt z.B. - soweit feststellbar - sowohl die eigenverantwortlichen Entnahmen der Siegermächte aus den Besatzungszonen, Reparations- und Restitutionsleistungen der Bundesrepublik Deutschland auf Grund gesetzlicher Vorgaben und zwischenstaatlicher Vereinbarungen, Leistungen aus dem Bereich der Kriegsopferversorgung sowie der Wiedergutmachung und Entschädigung von NS-Unrecht nach innerstaatlichem Recht.
Unter dem Vorbehalt, daß die zur Verfügung stehenden Zahlen zum Teil unvollständig sind, oft nur auf Schätzungen und/oder nicht amtlichen Quellen beruhen und somit weder absolute Genauigkeit beanspruchen können noch als offizielle Aussagen gewertet werden dürfen, ist, ohne Berücksichtigung der umfangreichen Gebietsverluste mit ihrer wirtschaftlichen Kapazität, von folgenden bisherigen Leistungen auszugehen:
I. Deutsche Restitutions-, Reparations- und Entschädigungsleistungen (ohne innerstaatliche Leistungen, vgl. dazu II.)
1. Westliche Besatzungszonen
Die von der Pariser Reparationskonferenz 1946 für die Abrechnung der Reparationen in der "Westzone" (d. h. Bundesrepublik Deutschland und westliches Auslandsvermögen) eingesetzte Inter-Alliierte Reparationsagentur (IARA) hat in ihrem Abschlußbericht im Jahre 1961 die von ihr erfaßten und verteilten Werte auf rund 520 Mio. Dollar nach dem Kurswert von 1938 beziffert. Diese Zahl ist jedoch zu niedrig gegriffen. Ausgegangen werden muß hier von folgenden Leistungen:
1.1 Ablieferung von Münzen und Barren aus Edelmetall sowie ausländischen Valuten (Proklamation der Oberbefehlshaber der Besatzungsstreitkräfte vom 20. September 1945, Abschnitt V Nr. 15; ABl. des Kontrollrates Nr. 1, S. 8 - 19): Wert nicht bekannt.
1.2 Restitution von Vermögensgegenständen; Dienstleistungen zur Wiederherstellung zerstörter Gegenstände und Beseitigung von Schäden (Proklamation vom 20. September 1945, Abschnitt VI).
1.3 Entnahme von lndustrieausrüstungen, anderen Ausrüstungsgütern und Handelsschiffen (Pariser Abkommen vom 14. Januar 1946, Art. 1, Kategorie B). In der Begründung zum Reparationsschädengesetz vom 12. Februar 1969 (BT- Drucksache V/2432 vom 23. Dezember 1967, S. 77 ff.) werden die Reparations- und Restitutionsschäden im Bundesgebiet auf insgesamt 4,782 Mrd. RM (Wert 1938 ) geschätzt.
1.4 Holz- und sonstige Zwangsexporte aus der laufenden Produktion: 0,4 Mrd. RM (BT-Drucksache V/2432, S. 77 ff.).
0,4 Mrd. RM
1.5 Urheberrechte: 0,1 Mrd. RM (BT-Drucksache V/2432, S. 77 ff.).
1.6 Beschlagnahme gewerblicher Schutzrechte (Patente, Warenzeichen, Handelsmarken) sowie Herstellungsverfahren und Forschungsergebnisse im In- und Ausland (Londoner Abkommen über die Behandlung deutscher Patente vom 27. Juli 1946): Nach einer Schätzung der Notgemeinschaft für reparationsgeschädigte Industrie vom Frühjahr 1951 betrug der Wert der im gesamten Reichsgebiet beschlagnahmten Patente und Gebrauchsmuster 12 - 15 Mrd. RM und der Wert der Warenzeichen etwa 3 Mrd. RM; der Gesamtwert der im In- und Ausland beschlagnahmten deutschen Schutzrechte wird mit 17 - 20 Mrd. RM angegeben, davon kamen ⅔ den westlichen Siegerländern und ⅓ der Sowjetunion zugute (Am Abend der Demontage - Sechs Jahre Reparationspolitik, herausgegeben vom Bremer Ausschuß für Wirtschaftsforschung, Bremen 1951, S. 125 f.).
1.7 Reparationsschäden in den deutschen Ostgebieten, Umsiedlungsschäden (ohne Ansprüche nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) i. d. F. vom 2. Juni 1993; vgl. BT-Drucksache V/2432, S. 77 f., Tabelle Nr. 1 c), d), f) und h): 1,312 Mrd. RM.
1.8 Einsatz deutschen Auslandsvermögens einschließlich Vermögen im neutralen Ausland (vgl. Kontrollratsgesetz Nr. 5 vom 30. Oktober 1945, ABl. des KR Nr. 2, S. 27 - 31). Die Abrechnung erfolgte nach den Richtlinien der IARA vom 21. November 1947 (vgl. Böhmer-Duden-Janssen, Deutsches Vermögen im Ausland, herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz, Bd. 1. S. 20 ff.; Bd. 3, S. 26 ff.). Erfaßt wurden Grundbesitz, Unternehmen, Beteiligungen an ausländischen Unternehmen (Aktien usw.), gewerbliche Schutzrechte sowie Guthaben. Der Wert (ohne gewerbliche Schutzrechte, vgl. dazu oben Nr. 1.6) wird in der Begründung zum Reparationsschädengesetz (BT-Drucksache V/2432, Tabelle S. 78 Nr. 1 e) mit 13,042 Mrd. RM angegeben.
Summe 1.1 - 1.8 (Wert 1938, soweit bezifferbar): 39,636 Mrd. RM
1.9 Im Rahmen der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts (Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz, dem Bundesrückerstattungsgesetz, dem Abkommen mit Israel und diversen Globalverträgen u. ä. sowie nach den Härteregelungen) hat die Bundesrepublik bis zum 31. Dezember 1997 rund 102,1 Mrd. DM gezahlt. Rund 80 v. H. der Leistungen (ca. 81,7 Mrd. DM) gingen ins Ausland.
Hierin sind Leistungen in Milliardenhöhe für Wiedergutmachung in der Sozialversicherung und in der Kriegsopferversorgung nicht erfaßt; soweit sind genaue Zahlen statistisch nicht feststellbar.