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Legale Abtreibung nach der 12. SSW
10.07.2007 um 14:12Pränatale Diagnostiken während der Schwangerschaft, ermöglichen "werdenen" Eltern die Sicherheit ein gesundes, lebensfähiges Kind zur Welt zu bringen.
Pränatale Diagnostiken werden meist ab dem 35. Lebensjahr bei Frauen durchgeführt, da bei ihnen das Risiko höher ist, ein Down- Syndrom- Kind zu gebären.
Allerdings können pränatale Diagnostiken auch bei einer normalen Schwangerschaft durchgeführt werden, um auszuschließen, dass das Kind eine Behinderung hat.
Ist diese Diagnose positiv, besteht also die etwaige Annahme, dass das Kind behindert ist, so ist es legal, das Kind bis zur Geburt abzutreiben.
Hier einige Auszüge aus Berichten:
Spätabtreibungen:
In der Bundesrepublik Deutschland und in vielen anderen Ländern genügt alleine der Verdacht, dass das Kind im Mutterleib behindert sein könnte, um es bis zur Einleitung des Geburtsvorganges abzutreiben. Die Grenze von 3 Monaten gilt bei potenziell behinderten Föten nicht. Ein Mensch ist ab der 22. Woche außerhalb der Gebärmutter lebensfähig. In der Praxis hat diese Regelung dazu geführt, dass Abtreibungen vielfach auch bei unklarem Befund durchgeführt werden. Dieser "unklare Befund" lässt sich bei einem entsprechenden Wunsch immer hindrehen! Die Stifung "Tim lebt" möchte auf diesen Skandal hinweisen.
Während in einem Raum mit allen nur erdenklichen Mitteln der modernen Medizin um das Überleben eines sechs monatigen gesunden Frühchens gekämpft wird, wird im Nebenraum die Diagnose "eventuelle Behinderung" zum Todesurteil, das durch Ärzte vollstreckt wird. Heute gehört es zur medizinischen Routine, ein potentiell behindertes Kind abzutreiben. (www.pro-leben.de)
97 % aller Neugeborenen kommen gesund zur Welt; etwa 90 % aller Behinderungen entstehen erst durch spätere Krankheiten oder Unfälle. Trotzdem ist dieses "Risiko" ein ungebrochen wichtiges Thema bei der Schwangerschaft. Der Satz "Hauptsache, es ist gesund!" führt wie eh und je die Hitparade der unhinterfragten Standartfloskeln in Gespächen über die Geburt eines Kindes an.
Denn einen großen, wenn nicht den größten Anteil derjenigen, die Pränataldiagnostik in Anspruch nehmen, stellen verunsicherte und besorgte Frauen dar, die Angst vor einem behinderten Kind und den möglichen Auswirkungen auf ihre Leben haben. Natürlich kann ein behindertes Kind für Frauen, die ohnehin schon finanziell oder anderweitig belastet sind, eine große Anstrengung darstellen.
Liegt die Diagnose einer Schädigung des Embryos vor, ist die Abtreibung im Rahmen einer medizinischen Indikation straffrei ohne Frist, daß heißt im Prinzip bis kurz vor dem Geburtstermin durchführbar. Diese Form der Indikation, die seit der 1995er Neurregelung des § 218 StGB einen Ersatz für die ehemalige "eugenische" und spätere "embryopathische" Indikation darstellt, lenkt den Blick weg vom Embryo als solchen, denn eine Behinderung des Kindes darf rein juristisch nun nicht mehr Grund für eine Abtreibung sein. Statt dessen soll es um die Gesundheit und das psychische Wohlergehen der schwangeren Frau gehen: Sie kann abtreiben lassen, wenn die Geburt und Pflege des Kindes für sie eine unzumutbare psychische Belastung bedeuten würde. Die eugenische Auslese behinderter Kinder durch die embryopathische Indikation ist so zwar durch die gesetzliche Neuregelung offiziell abgeschafft, durch die medizinische Indikation aber im gleichen Atemzug durch die Hintertür wieder eingeführt worden.
Was bei der pränatalen Diagnostik zählt, ist die Auslese von möglichen geschädigten Embryos. Deren Hauptmangel ist wahrscheinlich die zukünftige "Belastung", die er für seine Eltern und die Gesellschaft darstellen könnte. Offen debattiert wird dieser Grund eher selten, allerdings in den letzten Jahren immer häufiger, z.B. im Zusammenhang mit der sogenannten "Kostenexplosion" im Gesundheitswesen. (http://www-user.uni-bremen.de/~w30s/10/diagnost.htm)
Im Sommer 1997 überlebte ein kleiner Junge, Tim, seine eigene Abtreibung. Wegen eines genetischen Defektes - Trisomie 21, Down-Syndrom - hatten sich die Eltern in der 25. Schwangerschaftswoche für eine Abtreibung entschieden. Tim aber kam lebend zur Welt und wurde (laut FOCUS) 10 Stunden lang unversorgt liegengelassen. Erst dann leiteten die Ärzte der Städtischen Kliniken Oldenburg die medizinische Behandlung ein.
(www.tim-lebt.de)
Was haltet ihr davon?
Würdet ihr euch zu trauen ein behindertes Kind groß zu ziehen?
Könnt ihr diese Abtreibubg befürworten, oder überhaupt nicht?
Ist es überhaupt moralisch/ ethisch vertretbar, behinderte Föten, Kinder zu selektieren?
Vorschläge für Alternativen, die Hilfe bieten für Eltern von behinderten Kindern?
Pränatale Diagnostiken werden meist ab dem 35. Lebensjahr bei Frauen durchgeführt, da bei ihnen das Risiko höher ist, ein Down- Syndrom- Kind zu gebären.
Allerdings können pränatale Diagnostiken auch bei einer normalen Schwangerschaft durchgeführt werden, um auszuschließen, dass das Kind eine Behinderung hat.
Ist diese Diagnose positiv, besteht also die etwaige Annahme, dass das Kind behindert ist, so ist es legal, das Kind bis zur Geburt abzutreiben.
Hier einige Auszüge aus Berichten:
Spätabtreibungen:
In der Bundesrepublik Deutschland und in vielen anderen Ländern genügt alleine der Verdacht, dass das Kind im Mutterleib behindert sein könnte, um es bis zur Einleitung des Geburtsvorganges abzutreiben. Die Grenze von 3 Monaten gilt bei potenziell behinderten Föten nicht. Ein Mensch ist ab der 22. Woche außerhalb der Gebärmutter lebensfähig. In der Praxis hat diese Regelung dazu geführt, dass Abtreibungen vielfach auch bei unklarem Befund durchgeführt werden. Dieser "unklare Befund" lässt sich bei einem entsprechenden Wunsch immer hindrehen! Die Stifung "Tim lebt" möchte auf diesen Skandal hinweisen.
Während in einem Raum mit allen nur erdenklichen Mitteln der modernen Medizin um das Überleben eines sechs monatigen gesunden Frühchens gekämpft wird, wird im Nebenraum die Diagnose "eventuelle Behinderung" zum Todesurteil, das durch Ärzte vollstreckt wird. Heute gehört es zur medizinischen Routine, ein potentiell behindertes Kind abzutreiben. (www.pro-leben.de)
97 % aller Neugeborenen kommen gesund zur Welt; etwa 90 % aller Behinderungen entstehen erst durch spätere Krankheiten oder Unfälle. Trotzdem ist dieses "Risiko" ein ungebrochen wichtiges Thema bei der Schwangerschaft. Der Satz "Hauptsache, es ist gesund!" führt wie eh und je die Hitparade der unhinterfragten Standartfloskeln in Gespächen über die Geburt eines Kindes an.
Denn einen großen, wenn nicht den größten Anteil derjenigen, die Pränataldiagnostik in Anspruch nehmen, stellen verunsicherte und besorgte Frauen dar, die Angst vor einem behinderten Kind und den möglichen Auswirkungen auf ihre Leben haben. Natürlich kann ein behindertes Kind für Frauen, die ohnehin schon finanziell oder anderweitig belastet sind, eine große Anstrengung darstellen.
Liegt die Diagnose einer Schädigung des Embryos vor, ist die Abtreibung im Rahmen einer medizinischen Indikation straffrei ohne Frist, daß heißt im Prinzip bis kurz vor dem Geburtstermin durchführbar. Diese Form der Indikation, die seit der 1995er Neurregelung des § 218 StGB einen Ersatz für die ehemalige "eugenische" und spätere "embryopathische" Indikation darstellt, lenkt den Blick weg vom Embryo als solchen, denn eine Behinderung des Kindes darf rein juristisch nun nicht mehr Grund für eine Abtreibung sein. Statt dessen soll es um die Gesundheit und das psychische Wohlergehen der schwangeren Frau gehen: Sie kann abtreiben lassen, wenn die Geburt und Pflege des Kindes für sie eine unzumutbare psychische Belastung bedeuten würde. Die eugenische Auslese behinderter Kinder durch die embryopathische Indikation ist so zwar durch die gesetzliche Neuregelung offiziell abgeschafft, durch die medizinische Indikation aber im gleichen Atemzug durch die Hintertür wieder eingeführt worden.
Was bei der pränatalen Diagnostik zählt, ist die Auslese von möglichen geschädigten Embryos. Deren Hauptmangel ist wahrscheinlich die zukünftige "Belastung", die er für seine Eltern und die Gesellschaft darstellen könnte. Offen debattiert wird dieser Grund eher selten, allerdings in den letzten Jahren immer häufiger, z.B. im Zusammenhang mit der sogenannten "Kostenexplosion" im Gesundheitswesen. (
Im Sommer 1997 überlebte ein kleiner Junge, Tim, seine eigene Abtreibung. Wegen eines genetischen Defektes - Trisomie 21, Down-Syndrom - hatten sich die Eltern in der 25. Schwangerschaftswoche für eine Abtreibung entschieden. Tim aber kam lebend zur Welt und wurde (laut FOCUS) 10 Stunden lang unversorgt liegengelassen. Erst dann leiteten die Ärzte der Städtischen Kliniken Oldenburg die medizinische Behandlung ein.
(www.tim-lebt.de)
Was haltet ihr davon?
Würdet ihr euch zu trauen ein behindertes Kind groß zu ziehen?
Könnt ihr diese Abtreibubg befürworten, oder überhaupt nicht?
Ist es überhaupt moralisch/ ethisch vertretbar, behinderte Föten, Kinder zu selektieren?
Vorschläge für Alternativen, die Hilfe bieten für Eltern von behinderten Kindern?