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Der Kannibale von Rotenburg

606 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kannibale, Rotenburg, Armin Meiwes ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Kannibale von Rotenburg

21.08.2017 um 15:21
@sunshinelight
Wenn sich also zwei zu einem Sexspiel treffen, soll sich da die Staatsanwaltschaft oder ein Notar einschalten?


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Der Kannibale von Rotenburg

21.08.2017 um 15:23
@Alarmi
Nein, sie sollten nur Bescheid wissen und erstmal gründlich beleuchten, wenn das Gesetz so unbedingt die Finger im Spiel haben muss.


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Der Kannibale von Rotenburg

21.08.2017 um 15:25
@sunshinelight
Okay, also erstmal einen Schlachtantrag stellen, jeweils vom Opfer sowie vom Taeter. Und dann? Psychologische Untersuchung ob sie auch beide wirklich ganz dicht und einwilligungsfaehig sind? Ich glaube genau da scheitert es schon! Denn schon wenn die Behoerden Wind davon kriegen, dass jemand Selbstmord begehen will, sind sie verpflichtet, sich einzuschalten und die Person erstmal einzuweisen, geschweige denn wenn noch jemand dahintersteht, der sich zur Toetung bereiterklaert.


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Der Kannibale von Rotenburg

21.08.2017 um 15:28
@Kältezeit
Meiwes war psychisch krank, für seine Tat jedoch voll verantwortlich .. das eine schließt das andere nicht aus.

Eine gewisse Planung, seinerseits, spricht dafür, dass er nunmal wusste, was er tat. Seine Paraphilie darf demnach auch keine "Entschuldigung" sein, zumal er sich ja gewissermaßen auch im Griff hatte, es sich um keine Affekttat handelte.
Ne schon klar, nach Entschuldigung suche ich nicht..

Versuche bei dem Chaos durch zu blicken.
Ja Krank waren/sind beide..

Denke aber das B.B da auch seine planung hatte,
da tun sich Beide nix.


Hilfe hätte es vor der Aktion bedarft, sofern es früher erkennbar wäre.

Meiwes hat seine Strafe ja bekommen.. ist auch richtig so.
Seine Gedanken wird er nie los, aber durch Therapie hat er eine Chance, damit umzugehen zu lernen.


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Der Kannibale von Rotenburg

21.08.2017 um 15:29
@Alarmi
Quatsch. Kein Antrag. Was hat das mit einem freien Willen zu tun. Siehst du? Du kommst einfach nicht auf meinem Gedankenweg.
Ich würde sagen, wir lassen die Diskussion an dieser Stelle. Nicht, dass es hier noch frustrierend wird, weil wir nicht auf demselben Weg laufen.


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Der Kannibale von Rotenburg

21.08.2017 um 15:32
@sunshinelight
Ja wie denn sonst?? Wie soll sowas legal ablaufen, wenn jemand getoetet werden soll, um sicherzustellen, dass es wirklich auf beidseitiger Freiwilligkeit beruht? Weisst Du nicht, oder? Klar, weil es einfach nicht machbar ist, und genau davon rede ich!

Jemand will sterben? Soll er sich umbringen! Jemand will toeten? Legal nicht moeglich!


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Der Kannibale von Rotenburg

21.08.2017 um 15:33
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb: Jemand will toeten? Legal nicht moeglich!
Und das ist auch gut so ganz ernsthaft.


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Der Kannibale von Rotenburg

21.08.2017 um 15:34
@Illyrium
Das versuche ich MiniMy schon seit mehreren Seiten zu vermitteln, aber irgendwie sieht er es nicht ein.


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Der Kannibale von Rotenburg

21.08.2017 um 15:35
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:Ja wie denn sonst?? Wie soll sowas legal ablaufen, wenn jemand getoetet werden soll, um sicherzustellen, dass es wirklich auf beidseitiger Freiwilligkeit beruht?
Das habe ich schon erklärt, aber irgendwie muss ja alles einfach weggewischt werden. Hauptsache, man ist dagegen.


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Der Kannibale von Rotenburg

21.08.2017 um 15:36
Tötung auf egal wecher Art ist verboten und strafbar. (auf Menschen bezogen)
da gibt es nun mal kein villeicht, darf man doch.


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Der Kannibale von Rotenburg

21.08.2017 um 15:38
Zitat von sunshinelightsunshinelight schrieb:Das habe ich schon erklärt
Wo denn? Du hast nur irgendwelche Wischiwaschi-Andeutungen gemacht, aber wirklich detailiert erklaert wie es ablaufen muesste hast Du nicht! "Hauptsache man ist dagegen", das Gefuehl kriege ich eher von Dir!


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Der Kannibale von Rotenburg

21.08.2017 um 15:39
Ich zieh mich hier raus, es kommen mehr, die meinen Sinn dahinter nicht verstehen.
Bis in den nächsten Threads. :merle:


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Der Kannibale von Rotenburg

21.08.2017 um 15:40
@sunshinelight
Dein Sinn ist: "Wenn bei beiden der Wille besteht, sollte es legal moeglich sein". Hab ich schon verstanden! Dieselbe Regelung wie bei einer Koerperverletzung bei SM-Spielen. Aber meine Frage danach, wie das dann ablaufen soll, damit man sicherstellen kann, dass es auch wirklich in beiderseitigem Einverstaendnis passiert, kannst Du nach wie vor nicht beantworten, und damit duerfte klar sein, warum eine Toetung illegal bleiben muss.


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Der Kannibale von Rotenburg

21.08.2017 um 15:41
@Alarmi
Toja das kannst aber auch noch 6 Stunden so weiter machen...

Wenn Tötung legal wird möchte ich nicht mehr in dieser Welt leben xD

Selbst Tötung auf verlangen ist Strafbar und das war es für mich auch. Beim Ersten Urteil hat er glaub ich 8 Jahre bekommen
Und erst im 2ten Urteil war es plötzlich Mord zu befriedigung des Geschlechtstriebes. Und 15 Jahre aber ohne besondere schwere der Schuld.


Armin Meiwes wurde am 30. Januar 2004 vom Landgericht Kassel wegen Totschlags an Brandes zu achteinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht befand Meiwes für schuldfähig und stufte sein Opfer als testierunfähig ein. Insofern sei es schuldhaft gewesen, dessen Tötungsverlangen nachzukommen. Das vorliegende viereinhalbstündige Tatvideo, welches von Meiwes aufgezeichnet wurde und in dem das Geschehen dokumentiert wurde, diente als Grundlage für die forensischen Untersuchungen. Diese wurden von dem Mediziner Manfred Riße durchgeführt, der im September 2007 ein Buch veröffentlichte, in dem die Arbeiten besonders zu diesem Fall aufgearbeitet und dargestellt werden.

Wikipedia: Armin Meiwes


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Der Kannibale von Rotenburg

21.08.2017 um 15:41
@sunshinelight

was soll man da verstehen :ask:
komme doch mal zum Punkt und eier nicht um den heißen Brei!

nenne beispiele, wie das Töten, Legal ablaufen kann, deiner Meinung nach.


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Der Kannibale von Rotenburg

21.08.2017 um 15:42
@Alarmi
Doch, ich hab es schon angerissen. Nur du willst unbedingt Zweifel haben. Die aber nicht zwangsläufig berechtigt sein müssen.


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Der Kannibale von Rotenburg

21.08.2017 um 15:43
Zitat von IllyriumIllyrium schrieb:Selbst Tötung auf verlangen ist Strafbar und das war es für mich auch. Beim Ersten Urteil hat er glaub ich 8 Jahre bekommen
Ja, aber nicht wegen Toetung auf Verlangen, sondern wegen Totschlags. Erst beim zweiten Mal wurde dann das Mordmerkmal niedere Beweggruende festgestellt, und das auch zurecht wenn Du mich fragst!
Zitat von sunshinelightsunshinelight schrieb:Doch, ich hab es schon angerissen.
"Anreissen" reicht mir nicht! Du musst den Gedanken schon zu Ende denken, vielleicht kommst Du dann irgendwann selbst auf Deinen Denkfehler!


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Der Kannibale von Rotenburg

21.08.2017 um 15:44
@Alarmi
Für mich nicht zurecht aber darüber kann man sich ewig streiten xD


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Der Kannibale von Rotenburg

21.08.2017 um 15:45
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:"Anreissen" reicht mir nicht
Mir schon. Denn immerhin geht es nicht darum, dich zu überzeugen, sondern habe ich hier nur meine Sicht der Dinge dargelegt. Und das war's auch schon.


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Der Kannibale von Rotenburg

21.08.2017 um 15:46
Zitat von IllyriumIllyrium schrieb:Für mich nicht zurecht aber darüber kann man sich ewig streiten xD
Dafuer ist aber ein Diskussionsforum da, oder? :) Wuerde mich jetzt schon interessieren, warum Du es nicht fuer gerechtfertigt haelst!
Zitat von sunshinelightsunshinelight schrieb:Denn immerhin geht es nicht darum, dich zu überzeugen, sondern habe ich hier nur meine Sicht der Dinge dargelegt.
Dann solltest Du sowas vielleicht nicht in ein Diskussionsforum schreiben, sondern in einen Blog! Diskussionsforen sind bekanntermassen dazu da, dass man Meinungen diskutiert! :)


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