Werden die Jugendlichen immer blöder?
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Gesellschaft, Erziehung, Jugendliche ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Werden die Jugendlichen immer blöder?
06.09.2010 um 08:08@Foss
Natürlich kann "jeder machen, was er/sie will". Man muss sich nur konsequent der Gesellschaft entziehen - und halt mit den Konsequenzen leben. Freiheit hat ihren Preis.
Natürlich kann "jeder machen, was er/sie will". Man muss sich nur konsequent der Gesellschaft entziehen - und halt mit den Konsequenzen leben. Freiheit hat ihren Preis.
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06.09.2010 um 09:52der fall brunner
Im Prozess um den gewaltsamen Tod des Managers Dominik Brunner ist der 19-jährige Markus S. wegen Mordes zu neun Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Gegen den 18-jährigen Sebastian L. verhängte das Landgericht München I am Montag sieben Jahre wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge.(newsticker)
Im Prozess um den gewaltsamen Tod des Managers Dominik Brunner ist der 19-jährige Markus S. wegen Mordes zu neun Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Gegen den 18-jährigen Sebastian L. verhängte das Landgericht München I am Montag sieben Jahre wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge.(newsticker)
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06.09.2010 um 10:08@andreasko
Interessant, ist das Urteil rechtskräftig?
Es hieß ja in letzter Zeit zum Prozess, dass der D. Brunner zuerst angegriffen hätte und die Tat zu ,,Totschlag" oder ,,Körperverletzung mit Todesfolge" umgewandelt werden sollte, was niedrigere Strafen zur Folge gehabt hätte.
So wurde bei beiden Tätern ja fast die Höchststrafe verhängt, wenn ich das richtig sehe.
Nun ja, meine Meinung: Selbst wenn der Mann zuerst angegriffen hätte, war die Reaktion der Täter extrem brutal und überzogen, die Strafe sicherlich nicht ungerechtfertigt.
Interessant, ist das Urteil rechtskräftig?
Es hieß ja in letzter Zeit zum Prozess, dass der D. Brunner zuerst angegriffen hätte und die Tat zu ,,Totschlag" oder ,,Körperverletzung mit Todesfolge" umgewandelt werden sollte, was niedrigere Strafen zur Folge gehabt hätte.
So wurde bei beiden Tätern ja fast die Höchststrafe verhängt, wenn ich das richtig sehe.
Nun ja, meine Meinung: Selbst wenn der Mann zuerst angegriffen hätte, war die Reaktion der Täter extrem brutal und überzogen, die Strafe sicherlich nicht ungerechtfertigt.
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06.09.2010 um 10:11@Kc
andreasko schrieb:Landgerichtrechtskräftig glaube ich ist es noch nicht...als nächste instanz wäre das OLG falls einspruch eingelegt wird,was ich vermute
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06.09.2010 um 10:32@Kc
hier etwas ausführlicher
http://www.bild.de/BILD/news/2010/09/06/brunner-prozess-urteil/gegen-angeklagte-markus-s-und-sebastian-l.html (Archiv-Version vom 08.09.2010)
hier etwas ausführlicher
http://www.bild.de/BILD/news/2010/09/06/brunner-prozess-urteil/gegen-angeklagte-markus-s-und-sebastian-l.html (Archiv-Version vom 08.09.2010)
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06.09.2010 um 10:49@Kc
Kc schrieb:Nun ja, meine Meinung: Selbst wenn der Mann zuerst angegriffen hätte, war die Reaktion der Täter extrem brutal und überzogen, die Strafe sicherlich nicht ungerechtfertigt.Ob Brunner nicht anders beurteilt würde, wenn er nicht (voreilig) das Bundesverdienstkreuz bekommen hätte?
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06.09.2010 um 11:46@lambretta
Also ich persönlich finde, selbst wenn er zuerst zugeschlagen haben sollte, handelt es sich immer noch um Mord oder zumindest um äußerst schwere Körperverletzung mit Todesfolge.
Die beiden Täter haben sich ja nicht einfach nur gewehrt, sondern ihn regelrecht tot geprügelt.
Sie waren immerhin zu zweit und sicher auch keine Schwächlinge, Brunner kein geübter Kämpfer, da sollte es eigentlich möglich sein, ihn zu überwältigen, ohne ihn gleich tot zu schlagen.
Ob man das Bundesverdienstkreuz erhalten muss, wenn man andere Menschen beschützt (in diesem Fall die jugendlichen Opfer, die beraubt werden sollten), weiß ich nicht. Ich finde, das sollte eigentlich bei jedem gesunden Menschen, wenn er so etwas sieht und in der Lage ist, zu helfen, absolut selbstverständlich sein.
Also ich persönlich finde, selbst wenn er zuerst zugeschlagen haben sollte, handelt es sich immer noch um Mord oder zumindest um äußerst schwere Körperverletzung mit Todesfolge.
Die beiden Täter haben sich ja nicht einfach nur gewehrt, sondern ihn regelrecht tot geprügelt.
Sie waren immerhin zu zweit und sicher auch keine Schwächlinge, Brunner kein geübter Kämpfer, da sollte es eigentlich möglich sein, ihn zu überwältigen, ohne ihn gleich tot zu schlagen.
Ob man das Bundesverdienstkreuz erhalten muss, wenn man andere Menschen beschützt (in diesem Fall die jugendlichen Opfer, die beraubt werden sollten), weiß ich nicht. Ich finde, das sollte eigentlich bei jedem gesunden Menschen, wenn er so etwas sieht und in der Lage ist, zu helfen, absolut selbstverständlich sein.
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06.09.2010 um 11:54@Kc
Beim Bundesverdienstkreuz geht es mir nicht um die Urteilssprechung, sondern um die öffentliche Meinung. Durch das Kreuz kann er posthum gar nicht anders hingestellt werden als als Held.
Das käme in Deutschland scheinbar einer Grabschändung gleich.
Das Kreuz schützt ihn jetzt vor Vorwürfen, die dafür auf den Schultern der Angeklagten landen.
Kc schrieb:sondern ihn regelrecht tot geprügelt.Soweit ich weiss, ist er an den Folgen der Prügel gestorben - er wurde nicht totgeprügelt.
Beim Bundesverdienstkreuz geht es mir nicht um die Urteilssprechung, sondern um die öffentliche Meinung. Durch das Kreuz kann er posthum gar nicht anders hingestellt werden als als Held.
Das käme in Deutschland scheinbar einer Grabschändung gleich.
Das Kreuz schützt ihn jetzt vor Vorwürfen, die dafür auf den Schultern der Angeklagten landen.
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06.09.2010 um 12:13@lambretta
Ich mag diese juristische Haarspalterei nicht ^^
Wenn man jemanden so schwer zusammen schlägt, dass er daran stirbt, dann ist das für mich ,,tot prügeln", was denn sonst? Ob jemand sofort stirbt, wenn ich ihm eine Eisenstange über den Kopf ziehe oder erst 2 Tage später weil ich ihm eine Eisenstange über den Kopf gezogen habe, kommt doch auf`s Gleiche raus.
Außerdem denke ich, dass das Kreuz auch nicht dafür verliehen wurde, dass er los gelaufen ist und die beiden Täter angegriffen hat, sondern für die Verteidigung der anderen Jugendlichen beim Versuch des Raubes und seines späteren Todes. Die ganze Tat gehört ja zusammen und bis auf die Tatsache, dass er scheinbar zuerst körperlich losgelegt hat, hat er sich ziemlich korrekt verhalten.
Ich mag diese juristische Haarspalterei nicht ^^
Wenn man jemanden so schwer zusammen schlägt, dass er daran stirbt, dann ist das für mich ,,tot prügeln", was denn sonst? Ob jemand sofort stirbt, wenn ich ihm eine Eisenstange über den Kopf ziehe oder erst 2 Tage später weil ich ihm eine Eisenstange über den Kopf gezogen habe, kommt doch auf`s Gleiche raus.
Außerdem denke ich, dass das Kreuz auch nicht dafür verliehen wurde, dass er los gelaufen ist und die beiden Täter angegriffen hat, sondern für die Verteidigung der anderen Jugendlichen beim Versuch des Raubes und seines späteren Todes. Die ganze Tat gehört ja zusammen und bis auf die Tatsache, dass er scheinbar zuerst körperlich losgelegt hat, hat er sich ziemlich korrekt verhalten.
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06.09.2010 um 12:20@Kc
Wenn zum Beispiel mein Gegner nach einer Schlägerei aufgrund seiner Krankengeschichte stirbt, kannst Du mir nicht unterstellen, ich habe dessen Tod gewollt.
Kc schrieb:Ich mag diese juristische Haarspalterei nicht ^^Im Forum nichts Neues - Haarspalterei nicht mögen, doch beim Urteilen laut "Hier, ich will!" schreien. Was Du Haarspalterei nennst, entscheidet beim Urteil darüber, für wie lange die Angeklagten hinter schwedische Gardinen wandern.
Ob jemand sofort stirbt, wenn ich ihm eine Eisenstange über den Kopf ziehe oder erst 2 Tage später weil ich ihm eine Eisenstange über den Kopf gezogen habe, kommt doch auf`s Gleiche raus.Mag im Resultat das Gleiche sein, nicht aber in der Absicht.
Wenn zum Beispiel mein Gegner nach einer Schlägerei aufgrund seiner Krankengeschichte stirbt, kannst Du mir nicht unterstellen, ich habe dessen Tod gewollt.
Kc schrieb:und bis auf die Tatsache, dass er scheinbar zuerst körperlich losgelegt hatAber leider, Kc, ist das wohl eine der aussagekräftigsten Tatsachen in diesem Fall.
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06.09.2010 um 12:27@Kc
Nach dem Urteil des Landgerichts München I im Brunner-Prozess strebt der Verteidiger des Hauptangeklagten Markus S. eine Revision des Verfahrens an. Rechtsanwalt Maximilian Paul sagte am Montag dem Fernsehsender N24, mit der Verurteilung seines Mandanten wegen Mordes zu einer Jugendhaftstrafe von neun Jahren und zehn Monaten sei man „nicht einverstanden“.
Nach dem Urteil des Landgerichts München I im Brunner-Prozess strebt der Verteidiger des Hauptangeklagten Markus S. eine Revision des Verfahrens an. Rechtsanwalt Maximilian Paul sagte am Montag dem Fernsehsender N24, mit der Verurteilung seines Mandanten wegen Mordes zu einer Jugendhaftstrafe von neun Jahren und zehn Monaten sei man „nicht einverstanden“.
Jugendhaftstrafe von neun Jahren und zehn Monaten sei man „nicht einverstanden“im namen des volkes...ich bin damit einverstanden
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06.09.2010 um 12:35@lambretta
Ich bitte dich, genau aus diesen Gründen ist die deutsche Justiz häufig als unverständlich und skuril bekannt :D
Fakt 1: Der Mann ist tot.
Fakt 2: Der Mann ist tot, weil er von den bekannten Tätern zusammengeschlagen wurde.
Schlussfolgerung: Aufgrund der Prügel starb der Mann -> also wurde er tot geprügelt.
Das sind einfache Tatsachen.
Unter Umständen, wenn man beispielsweise mit einem Messer angegriffen wird, kann die Notwehr greifen und man bekommt keinen Ärger.
Davon abgesehen muss man WISSEN, dass solch eine Tat tödlich sein kann.
Auch bei dieser Geschichte mit dem Rentner, der 2006 von Serkan A. und Spiridon L. verprügelt wurde, meinte einer der beiden Täter ja:,,Ich hab ja nicht gedacht, dass das so schlimm und gefährlich ist...".
Bitte? Der kickt einem am Boden liegenden Mann mit Anlauf volle Granate gegen den Kopf und erzählt dann, er ,,hätte nicht gedacht, dass dies gefährlich ist"?
Wenn dier Person nicht gerade geistig behindert ist und deshalb nicht in der Lage, ihre Taten ein zu schätzen, dann kann man von jedem Erwachsenen oder Jugendlichen erwarten, dass er WEISS, das solche Aktionen tödlich sein können.
Ich bitte dich, genau aus diesen Gründen ist die deutsche Justiz häufig als unverständlich und skuril bekannt :D
Fakt 1: Der Mann ist tot.
Fakt 2: Der Mann ist tot, weil er von den bekannten Tätern zusammengeschlagen wurde.
Schlussfolgerung: Aufgrund der Prügel starb der Mann -> also wurde er tot geprügelt.
Das sind einfache Tatsachen.
lambretta schrieb:Mag im Resultat das Gleiche sein, nicht aber in der Absicht.Man muss kein Genie sein, um zu WISSEN, dass es tödlich sein kann, jemandem eine Eisenstange über zu braten. Man nimmt damit den Tod des anderen billigend in Kauf.
Wenn zum Beispiel mein Gegner nach einer Schlägerei aufgrund seiner Krankengeschichte stirbt, kannst Du mir nicht unterstellen, ich habe dessen Tod gewollt.
Unter Umständen, wenn man beispielsweise mit einem Messer angegriffen wird, kann die Notwehr greifen und man bekommt keinen Ärger.
Davon abgesehen muss man WISSEN, dass solch eine Tat tödlich sein kann.
Auch bei dieser Geschichte mit dem Rentner, der 2006 von Serkan A. und Spiridon L. verprügelt wurde, meinte einer der beiden Täter ja:,,Ich hab ja nicht gedacht, dass das so schlimm und gefährlich ist...".
Bitte? Der kickt einem am Boden liegenden Mann mit Anlauf volle Granate gegen den Kopf und erzählt dann, er ,,hätte nicht gedacht, dass dies gefährlich ist"?
Wenn dier Person nicht gerade geistig behindert ist und deshalb nicht in der Lage, ihre Taten ein zu schätzen, dann kann man von jedem Erwachsenen oder Jugendlichen erwarten, dass er WEISS, das solche Aktionen tödlich sein können.
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06.09.2010 um 12:37@andreasko
Wen wundert`s? Ist doch der Job jedes Anwalts, sich durch alle Instanzen zu klagen und fast grundsätzlich nicht mit dem Urteil einverstanden zu sein, es zu hart zu finden.
Schließlich werden sie dafür bezahlt :D
Wen wundert`s? Ist doch der Job jedes Anwalts, sich durch alle Instanzen zu klagen und fast grundsätzlich nicht mit dem Urteil einverstanden zu sein, es zu hart zu finden.
Schließlich werden sie dafür bezahlt :D
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06.09.2010 um 12:43@Kc
Beantworte Dir die Frage, ob er tatsächlich totgeprügelt wurde, lieber selbst.
Also lassen wir die Eisenstange weg, solange wir von Brunner reden.
Wenn ich schlage, das Opfer dabei stolpert und hinfällt, sich den Kopf aufschlägt und an den Folgen des Sturzes (!) stirbt, kann mir kein Urteil dieser Welt unterstellen, ich wollte meinen Gegner ermorden.
Der Mann ist tot, weil er von den bekannten Tätern zusammengeschlagen wurde.Wenn mich nicht alles täuscht, entscheidet beim Urteil in erster Linie die den Angeklagten untersellte Absicht. Also muss hier nachgewiesen werden, dass sie Brunner töten wollten, um von Mord zu sprechen.
Kc schrieb:Aufgrund der Prügel starb der Mann -> also wurde er tot geprügelt.Wurde er bis zum Herzstillstand geprügelt?
Beantworte Dir die Frage, ob er tatsächlich totgeprügelt wurde, lieber selbst.
Kc schrieb:Man muss kein Genie sein, um zu WISSEN, dass es tödlich sein kann, jemandem eine Eisenstange über zu braten. Man nimmt damit den Tod des anderen billigend in Kauf.Wolltest Du nicht von Tatsachen sprechen (Das sind einfache Tatsachen.)?
Also lassen wir die Eisenstange weg, solange wir von Brunner reden.
Wenn ich schlage, das Opfer dabei stolpert und hinfällt, sich den Kopf aufschlägt und an den Folgen des Sturzes (!) stirbt, kann mir kein Urteil dieser Welt unterstellen, ich wollte meinen Gegner ermorden.
Werden die Jugendlichen immer blöder?
06.09.2010 um 12:54@lambretta
Somit trägst du eindeutig eine Mitschuld. Wenn nicht weiter auf das Opfer eingedroschen wird, zeigt man, dass man keine Tötungsabsicht hat. Wenn man allerdings weiter auf das Opfer einschlägt und eintritt, dann besteht aus meiner Sicht durchaus eine, wenn auch temporär im Moment der Tat, eine Tötungsabsicht.
Jemanden mit Prügeln in rauhen Mengen und großer Härte zu traktieren setzt den Körper des Opfers einem großen Streß und Belastungen aus, Belastungen, die das Herz überlasten können, wenn es nicht völlig in Ordnung ist.
Deshalb bleibe ich bis auf weiteres dabei: Es ist für mich eine Tatsache, dass D. Brunner tot geprügelt wurde.
Auf jemanden wie von Sinnen ein zu prügeln, noch dazu zu zweit, kann keine gute Absicht haben, vor allem wenn das Opfer schon auf dem Boden liegt und sich nicht mehr rührt.
lambretta schrieb:Wenn ich schlage, das Opfer dabei stolpert und hinfällt, sich den Kopf aufschlägt und an den Folgen des Sturzes (!) stirbt, kann mir kein Urteil dieser Welt unterstellen, ich wollte meinen Gegner ermorden.Das Opfer wäre aber nicht gestolpert und hingefallen, wenn du nicht geschlagen hättest.
Somit trägst du eindeutig eine Mitschuld. Wenn nicht weiter auf das Opfer eingedroschen wird, zeigt man, dass man keine Tötungsabsicht hat. Wenn man allerdings weiter auf das Opfer einschlägt und eintritt, dann besteht aus meiner Sicht durchaus eine, wenn auch temporär im Moment der Tat, eine Tötungsabsicht.
lambretta schrieb:Wurde er bis zum Herzstillstand geprügelt?Vermutlich hätte er keinen Herzstillstand gehabt, wenn er gar nichts abbekommen oder einfach nur einen Schlag auf die Zwölf bekommen hätte.
Beantworte Dir die Frage, ob er tatsächlich totgeprügelt wurde, lieber selbst.
Jemanden mit Prügeln in rauhen Mengen und großer Härte zu traktieren setzt den Körper des Opfers einem großen Streß und Belastungen aus, Belastungen, die das Herz überlasten können, wenn es nicht völlig in Ordnung ist.
Deshalb bleibe ich bis auf weiteres dabei: Es ist für mich eine Tatsache, dass D. Brunner tot geprügelt wurde.
lambretta schrieb:Wenn mich nicht alles täuscht, entscheidet beim Urteil in erster Linie die den Angeklagten untersellte Absicht. Also muss hier nachgewiesen werden, dass sie Brunner töten wollten, um von Mord zu sprechen.Zumindest bestünde eine temporäre Mordabsicht, meiner Meinung nach.
Auf jemanden wie von Sinnen ein zu prügeln, noch dazu zu zweit, kann keine gute Absicht haben, vor allem wenn das Opfer schon auf dem Boden liegt und sich nicht mehr rührt.
Werden die Jugendlichen immer blöder?
06.09.2010 um 12:59@Kc
Du redest permanent von den Folgen, es darf aber nur die Absicht verurteilt werden.
Die ist nicht erkennbar.
Kc schrieb:Das Opfer wäre aber nicht gestolpert und hingefallen, wenn du nicht geschlagen hättest.Und Brunners Mutter hätte ihn nicht zur Welt bringen dürfen. Schon klar.
Du redest permanent von den Folgen, es darf aber nur die Absicht verurteilt werden.
Die ist nicht erkennbar.
Kc schrieb:Deshalb bleibe ich bis auf weiteres dabei: Es ist für mich eine Tatsache, dass D. Brunner tot geprügelt wurde.Und Du bleibst auch dabei, dass sie es mit Mord-Absicht taten?
Werden die Jugendlichen immer blöder?
06.09.2010 um 13:01hä dachte der Typ hat ein vergrößertes Herz und ist daran gestorben - zusätzlich ( Stress etc) und eben halt die Schläge/Tritte die im Brustkorb-bereich waren.
mhhh irgendwie so in den Nachrichten verstanden.
mhhh irgendwie so in den Nachrichten verstanden.
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06.09.2010 um 13:11Werden die Jugendlichen immer blöder?
06.09.2010 um 13:30@lambretta
Ich rede vom Auslöser des Todes. Und das ist in meinen Augen nun einmal die Prügelkaskade.
Entschuldigung das sind keine kleinen Kinderchen gewesen, die nicht wissen, was sie tun und die nicht wissen, dass es tödlich sein kann, brutal und vielfach auf einen Menschen einzuschlagen.
Das waren auch keine geistig Behinderten, die ihre Kraft und ihre Handlungen nicht einschätzen können.
Sie mögen nicht auf den Mann zugegangen sein in der vorher bestehenden Absicht, ihn zu töten.
Wer allerdings in der Überzahl auf ein Opfer immer und immer wieder einschlägt, selbst wenn es schon regungslos am Boden ist, der zeigt für mich eindeutig eine Tötungsabsicht, sofern er nicht geistig behindert ist. Und sei sie auch nur unbewusst oder temporär während der Tatausführung bestehend.
Welch andere Absicht soll denn bestanden haben?
Ich kann die Absicht, sich selbst zu schützen, erkennen, wenn ich einen Angreifer nieder schlage und dann weg gehe.
Wild und permanent auf einen Menschen einschlagen zeigt für mich zumindest die Absicht, ihm schweren Schaden zuzufügen, eindeutig.
Und auf ein am Boden liegendes, regungsloses Opfer weiterhin einzudreschen zeigt wiederum in meinen Augen die Absicht, es völlig zu zerstören. Die übelste und nachhaltigste Zerstörung ist wiederum der Tod.
Der Tod des Mannes wurde nach meinem Verständnis mindestens billigend in Kauf genommen spätestens ab dem Zeitpunkt, wo er am Boden war und weiter angegriffen wurde.
Ich rede vom Auslöser des Todes. Und das ist in meinen Augen nun einmal die Prügelkaskade.
Entschuldigung das sind keine kleinen Kinderchen gewesen, die nicht wissen, was sie tun und die nicht wissen, dass es tödlich sein kann, brutal und vielfach auf einen Menschen einzuschlagen.
Das waren auch keine geistig Behinderten, die ihre Kraft und ihre Handlungen nicht einschätzen können.
Sie mögen nicht auf den Mann zugegangen sein in der vorher bestehenden Absicht, ihn zu töten.
Wer allerdings in der Überzahl auf ein Opfer immer und immer wieder einschlägt, selbst wenn es schon regungslos am Boden ist, der zeigt für mich eindeutig eine Tötungsabsicht, sofern er nicht geistig behindert ist. Und sei sie auch nur unbewusst oder temporär während der Tatausführung bestehend.
Welch andere Absicht soll denn bestanden haben?
Ich kann die Absicht, sich selbst zu schützen, erkennen, wenn ich einen Angreifer nieder schlage und dann weg gehe.
Wild und permanent auf einen Menschen einschlagen zeigt für mich zumindest die Absicht, ihm schweren Schaden zuzufügen, eindeutig.
Und auf ein am Boden liegendes, regungsloses Opfer weiterhin einzudreschen zeigt wiederum in meinen Augen die Absicht, es völlig zu zerstören. Die übelste und nachhaltigste Zerstörung ist wiederum der Tod.
Der Tod des Mannes wurde nach meinem Verständnis mindestens billigend in Kauf genommen spätestens ab dem Zeitpunkt, wo er am Boden war und weiter angegriffen wurde.
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