Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse
16.11.2006 um 02:16@menace75 :
wie du unschwer erkennen kannst,keine einseitigebetrachtung...
Aus Deinen Argumentationen ergibt sich ganz klar eineEinseitigkeit, ebenso
wie aus Deinen Schilderungen Deiner Resonanz für die Opfer.Objektivität bedeutet nicht,
mal mit einem Täter gesprochen zu haben, oder dass einemeine Seite "bekannt" ist,
sondern ergibt sich aus einer neutralen Position unterEinbezug und Berücksichtigung
aller relevanten Begebenheiten.
kannst duvon deinen gesetzbüchern aus
sehn,wie die realität in der forensik aussieht??
Nicht aus Büchern, aber
aus der Rechtspraxis, die in Übrigen nichts anderesist, als bloße Forensik.
gewiss nicht,sonst würdest du wissen,das dierealität genauso aussieht!!!
Das bezog sich auf Deine spezielleSchilderung von den "nach psychologischer
Sitzung Dir in's Gesicht lachende Täter, dieDir gegenüber angaben, sie würden beim
Pschologen mal schnell auf die Tränendrüsedrücken, aber ihre Tat jederzeit wieder
begehen", die ich als Märchen bezeichnet habe,remember? Und SO sieht das
Tätercharakteristikum im Alltag nicht aus, sondern magvielleicht ein paar Ausnahmen
betreffen, von denen mir allerdings noch keine begegnetist.
hast du dich
schonmal intensiv mit einem sexualstraftäterunterhalten?? hast dir von ihm erklären
lassen,was er wann und wie gemacht hat und waser dabei gefühlt hat und vorallem,warum er
es getan hat??
Ja, habe ich.
und jetz komm mir nicht damit,das
das einzelfälle sind... bei uns sind 6stationen voll und damit ist nur die forensik
gemeint und noch nicht die geschlossenepsychiatrie,wo die leute sitzen,die noch nicht
verurteilt sind!!!
Duverwechselst da was - ich sagte nicht, dass (schwere)
Straftaten Einzelfälle sind,sondern bezog mich auf das von Dir aufgezeichnete
Tätercharakteristikum. Guck mal, werso alles in Deinen 6 Stationen sitzt, und vor allem
wegen was. Mit Gewissheit sind dasvorwiegend Fälle, die gänzlich anders beschaffen sind
(insbesondere von den Ursachen),als der hier diskutierte.
dann hast du wohl
das thema verfehlt,denn dieanfangsfrage war nicht,ob unser rechtsystem ausreicht... wer
lesen kann,ist klar imvorteil
Ginge es nach dem Eingangsposting, würden
hier über 90 %thematisch danebenliegen - Du eingeschlossen.
wenn ein
einzelfall dennächsten jagt, dann sollte man sich aber schon gedanken darüber machen,ob
das deutscherechtssystem noch so ausreichend ist,wie du hier propagierst!!! und wenn im
nachhineinalle klüger sind,dann ist es doch noch viel schlimmer,das sich noch nichts
geänderthat!!!
Das ist keine Frage des deutschen Rechtssystems, sondern
eineFrage der Menschen selber. Ich sprach in diesem Zusammenhang übrigens davon, dasses
auf den Einzelfall ankommt, und nicht pauschal beurteilt werden kann.
Aber sowie Du
nun Einzelfälle verwendest: Einzelfälle messen sich nicht anhandvon
Schlagzeilenhäufigkeiten, sondern ergeben sich aus dem Verhältnis zuerfolgreichen
Rehabilitierungen bzw. Nicht-Wiederholungstätern und derFallindividualität.
ich bin damit einverstanden,das täter nacherfolgreicher therapie resozialisiert
werden,aber wie gesagt,nach ERFOLGREICHERtherapie,
Genau hier liegt das
Problem. Du willst für menschlichesVerhalten die totale Sicherheit - es gibt diese
Sicherheit aber nicht. Genau daskapiert hier keiner. Du kannst eine Garantie oder
Sicherheit für eine Waschmaschinebekommen, die bescheinigt, dass sie funktionieren wird,
Du kannst eine Garantie oderSicherheit bekommen, dass eine Brücke soundsoviel Gewicht
tragen kann (und selbst indiesen beiden Beispielen geht läuft es nicht selten schief),
aber schon gleichgarnicht für die menschliche Psyche. Deswegen kann einedemokratische
Rechtsstaatlichkeit und Humanität nicht ausgehebelt werden. Das wärebloße Hysterie, wie
sie hier eben zuhauf grassiert.
die mindestens3unabhängige gutachter
bestätigen sollten
auch das ist keine wirklicheLösung, die den Faktor
Mensch "garantieren" kann. In der Rechtspraxis werden übrigensnicht selten mehrere
Gutachter beigezogen, von denen grundsätzlich Unabhängigkeiterfordert ist.
und nicht nach zwei drittel strafe wegen guterführung,denn das ist keine
resozialisierung,sondern loslassen uaf die menschheit mitder hoffnung,da wird schon
nichts passieren!!
Du meinst hier dieAussetzung nach § 57 StGB. Das ist -
soweit entsprechende und hierfür geeignete Tatenzugrunde liegen - eine durchaus legitime
Umgangsweise, und begründet sich nicht bloß"wegen guter Führung", sondern es sind hierzu
erheblich mehr Umstände miteinzubeziehen. Eine vorzeitige Haftentlassung hat nach § 57
Abs. 1 StGBselbstverständlich die Erfordernis zur Prüfung eines "Loslassens auf die
Menscheit".Die Entscheidung hierüber trifft übrigens ein unabhängiger
Strafvollzugsausschuss,dessen Mitglieder aus unterschiedlichen Bereichen kommen, und
nicht der hiervielzitierte Gutachter, der alles immer so falsch macht (weil von diesem
immer nurjene Fälle auffallen, in denen falsch bewertet wurde.)
und nachder
zweiten straftat mit dem gleichen oder ähnlichen delikt ganz einfachlebenslange
haftstrafe mit anschließender sv,ohne diskussionen und langwierigeprozesse!!!
Ganz klar NEIN! Es kommt auf den Einzelfall und seineBewertung an. Hier zulande
gelten immer noch die Grundprinzipien von Demokratie,Rechtsstaatlichkeit, Menschenwürde
und Menschenrechte. Wir leben nicht in einerBananenrepublik. Wer sich solch ein Umfeld
wünscht, der soll in solche, bzw. vonstaatlichem Radikalismus geprägte Gegenden wechseln
- da wird er's dann so richtigschön haben, weil dort ist ja alles soooo schön sicher ;)
außerdem findeich es sehr amüsant,daß wenn ich dir beweise liefere,daß deine
theorien bezüglich derrückfallquote schrott sind...
...weil Deine sog.
"Beweise" das nichtvermochten und es sich nicht um bloße Theorien von mir handelt, ganz
einfach. Deinerster Fundus aus einer Ärztezeitschrift ist völlig unbrauchbar, da er
schlichtweg"jugendliche Sexualstraftäter" behandelt, also auf Straftaten basiert, die
mit derhier diskutierten Coleur im Gros nichts gemein haben. Im übrigen fliegt DirDein
eigener "Beweis" mit der darin enthaltenen Aussage "Generell sind dieRückfallquoten bei
schweren Delikten geringer, Eskalationen extrem selten" gleich umdie Ohren. Und Deine
zweite kanadische Studie differenziert hier auch nicht die Tat,was meine "wesentlich
ältere Gegenthese" jedoch sehr wohl tut. Übrigens ist nur einer(!!!) Deiner "Beweise"
jüngeren Datums.
wie du unschwer erkennen kannst,keine einseitigebetrachtung...
Aus Deinen Argumentationen ergibt sich ganz klar eineEinseitigkeit, ebenso
wie aus Deinen Schilderungen Deiner Resonanz für die Opfer.Objektivität bedeutet nicht,
mal mit einem Täter gesprochen zu haben, oder dass einemeine Seite "bekannt" ist,
sondern ergibt sich aus einer neutralen Position unterEinbezug und Berücksichtigung
aller relevanten Begebenheiten.
kannst duvon deinen gesetzbüchern aus
sehn,wie die realität in der forensik aussieht??
Nicht aus Büchern, aber
aus der Rechtspraxis, die in Übrigen nichts anderesist, als bloße Forensik.
gewiss nicht,sonst würdest du wissen,das dierealität genauso aussieht!!!
Das bezog sich auf Deine spezielleSchilderung von den "nach psychologischer
Sitzung Dir in's Gesicht lachende Täter, dieDir gegenüber angaben, sie würden beim
Pschologen mal schnell auf die Tränendrüsedrücken, aber ihre Tat jederzeit wieder
begehen", die ich als Märchen bezeichnet habe,remember? Und SO sieht das
Tätercharakteristikum im Alltag nicht aus, sondern magvielleicht ein paar Ausnahmen
betreffen, von denen mir allerdings noch keine begegnetist.
hast du dich
schonmal intensiv mit einem sexualstraftäterunterhalten?? hast dir von ihm erklären
lassen,was er wann und wie gemacht hat und waser dabei gefühlt hat und vorallem,warum er
es getan hat??
Ja, habe ich.
und jetz komm mir nicht damit,das
das einzelfälle sind... bei uns sind 6stationen voll und damit ist nur die forensik
gemeint und noch nicht die geschlossenepsychiatrie,wo die leute sitzen,die noch nicht
verurteilt sind!!!
Duverwechselst da was - ich sagte nicht, dass (schwere)
Straftaten Einzelfälle sind,sondern bezog mich auf das von Dir aufgezeichnete
Tätercharakteristikum. Guck mal, werso alles in Deinen 6 Stationen sitzt, und vor allem
wegen was. Mit Gewissheit sind dasvorwiegend Fälle, die gänzlich anders beschaffen sind
(insbesondere von den Ursachen),als der hier diskutierte.
dann hast du wohl
das thema verfehlt,denn dieanfangsfrage war nicht,ob unser rechtsystem ausreicht... wer
lesen kann,ist klar imvorteil
Ginge es nach dem Eingangsposting, würden
hier über 90 %thematisch danebenliegen - Du eingeschlossen.
wenn ein
einzelfall dennächsten jagt, dann sollte man sich aber schon gedanken darüber machen,ob
das deutscherechtssystem noch so ausreichend ist,wie du hier propagierst!!! und wenn im
nachhineinalle klüger sind,dann ist es doch noch viel schlimmer,das sich noch nichts
geänderthat!!!
Das ist keine Frage des deutschen Rechtssystems, sondern
eineFrage der Menschen selber. Ich sprach in diesem Zusammenhang übrigens davon, dasses
auf den Einzelfall ankommt, und nicht pauschal beurteilt werden kann.
Aber sowie Du
nun Einzelfälle verwendest: Einzelfälle messen sich nicht anhandvon
Schlagzeilenhäufigkeiten, sondern ergeben sich aus dem Verhältnis zuerfolgreichen
Rehabilitierungen bzw. Nicht-Wiederholungstätern und derFallindividualität.
ich bin damit einverstanden,das täter nacherfolgreicher therapie resozialisiert
werden,aber wie gesagt,nach ERFOLGREICHERtherapie,
Genau hier liegt das
Problem. Du willst für menschlichesVerhalten die totale Sicherheit - es gibt diese
Sicherheit aber nicht. Genau daskapiert hier keiner. Du kannst eine Garantie oder
Sicherheit für eine Waschmaschinebekommen, die bescheinigt, dass sie funktionieren wird,
Du kannst eine Garantie oderSicherheit bekommen, dass eine Brücke soundsoviel Gewicht
tragen kann (und selbst indiesen beiden Beispielen geht läuft es nicht selten schief),
aber schon gleichgarnicht für die menschliche Psyche. Deswegen kann einedemokratische
Rechtsstaatlichkeit und Humanität nicht ausgehebelt werden. Das wärebloße Hysterie, wie
sie hier eben zuhauf grassiert.
die mindestens3unabhängige gutachter
bestätigen sollten
auch das ist keine wirklicheLösung, die den Faktor
Mensch "garantieren" kann. In der Rechtspraxis werden übrigensnicht selten mehrere
Gutachter beigezogen, von denen grundsätzlich Unabhängigkeiterfordert ist.
und nicht nach zwei drittel strafe wegen guterführung,denn das ist keine
resozialisierung,sondern loslassen uaf die menschheit mitder hoffnung,da wird schon
nichts passieren!!
Du meinst hier dieAussetzung nach § 57 StGB. Das ist -
soweit entsprechende und hierfür geeignete Tatenzugrunde liegen - eine durchaus legitime
Umgangsweise, und begründet sich nicht bloß"wegen guter Führung", sondern es sind hierzu
erheblich mehr Umstände miteinzubeziehen. Eine vorzeitige Haftentlassung hat nach § 57
Abs. 1 StGBselbstverständlich die Erfordernis zur Prüfung eines "Loslassens auf die
Menscheit".Die Entscheidung hierüber trifft übrigens ein unabhängiger
Strafvollzugsausschuss,dessen Mitglieder aus unterschiedlichen Bereichen kommen, und
nicht der hiervielzitierte Gutachter, der alles immer so falsch macht (weil von diesem
immer nurjene Fälle auffallen, in denen falsch bewertet wurde.)
und nachder
zweiten straftat mit dem gleichen oder ähnlichen delikt ganz einfachlebenslange
haftstrafe mit anschließender sv,ohne diskussionen und langwierigeprozesse!!!
Ganz klar NEIN! Es kommt auf den Einzelfall und seineBewertung an. Hier zulande
gelten immer noch die Grundprinzipien von Demokratie,Rechtsstaatlichkeit, Menschenwürde
und Menschenrechte. Wir leben nicht in einerBananenrepublik. Wer sich solch ein Umfeld
wünscht, der soll in solche, bzw. vonstaatlichem Radikalismus geprägte Gegenden wechseln
- da wird er's dann so richtigschön haben, weil dort ist ja alles soooo schön sicher ;)
außerdem findeich es sehr amüsant,daß wenn ich dir beweise liefere,daß deine
theorien bezüglich derrückfallquote schrott sind...
...weil Deine sog.
"Beweise" das nichtvermochten und es sich nicht um bloße Theorien von mir handelt, ganz
einfach. Deinerster Fundus aus einer Ärztezeitschrift ist völlig unbrauchbar, da er
schlichtweg"jugendliche Sexualstraftäter" behandelt, also auf Straftaten basiert, die
mit derhier diskutierten Coleur im Gros nichts gemein haben. Im übrigen fliegt DirDein
eigener "Beweis" mit der darin enthaltenen Aussage "Generell sind dieRückfallquoten bei
schweren Delikten geringer, Eskalationen extrem selten" gleich umdie Ohren. Und Deine
zweite kanadische Studie differenziert hier auch nicht die Tat,was meine "wesentlich
ältere Gegenthese" jedoch sehr wohl tut. Übrigens ist nur einer(!!!) Deiner "Beweise"
jüngeren Datums.