Diese Tatsachen sind auch sonderbar:
4. Panne:
„Unzulässig“ sei es gewesen, die Niederschriften der Aussagen Kampuschs im Original bei der Justiz zu deponieren, ohne eine Kopie bei der Sicherheitsbehörde zu lassen.
5. Panne:
Laut Bericht wurde Beweismaterial aus dem Verlies – darunter Videokassetten, Bekleidung und handgeschriebene Zettel – an das Opfer herausgegeben, ohne deren „unabhängigen Beweiswert zu sichern“.
Auch hier wurden keine Kopien angefertigt.
http://www.tz-online.de/de/aktuelles/welt/artikel_41012.htmlVielleicht hat Natascha ja auch Angst, die ganze Wahrheit zu sagen? ?