@m_mPassiv ist ja erlaubt, also wenn man der Person gift hinstellt unddie es selbst nimmt (falls sie das noch kann) kann das nicht strafrechtlich verfolgt werden, aber wenn die im Koma liegt, kann man nix machen.auch wenn sie es dann noch selber einnehmen könnten ,bist du am tode mitschuldig ,denn du hast das gift besorgt .
und wenn sie im koma liegen werden sie es wohl nicht selber einnehmen können ,ergo ist der der es bereit hält und es ihm gibt ist ein mörder .
darum sollte heute jeder eine patientenverfügung bei sich haben und bei nahen verwandten kopien hinterlegen ,die sie dann den ärzten diese geben können .
denn der patient war im vollbesitz seiner geistigen kräfte als er die verfügung für sich unterschrieben hat .
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Das größte Übel, das wir unseren Mitmenschen antun können, ist nicht, sie zu hassen, sondern ihnen gegenüber gleichgültig zu sein.