Kephalopyr schrieb:Das wusste ich gar nicht, aber danke für die Info! :)
Zumal man aber auch des Hundes wegen nicht auf einen Spielplatz sollte. Für ihn kann das einfach viel zu laut und stressig sein
Ja, das kann man durchaus auch so sehen.
Bei der Verordnung geht es aber nicht um die Hunde, sondern um den Schutzraum für Kinder. Priorität haben hier die Kinder und nicht der Hund, sei dieser noch so niedlich. Das darf nicht in Vergessenheit geraten.
Und falls du das auch nicht wissen solltest:
nicht nur Hunde sind nicht erlaubt, sondern auch Erwachsene, die keine Kinder begleiten, sind ebenfalls nicht gestattet. Jugendliche ü 14 auch nicht. Alkohol und Rauchen sowie Drogen sind ebenfalls verboten.
Hier geht es um den Schonraum für? > Ja! Kinder - und nur Kinder und nicht um die Belange von Hundehaltern, Freizeittrinkern, Rauchern etc. pp und deren Befindlichkeiten.