THX1138 schrieb:Das soll ja auch nicht die Polizei Entscheiden sondern ein Arzt, Psychologe, Gutachter,...
Jemand der wissentlich immer wieder und zum wiederholten Male sich in zuschlagende Fäuste begiebt zeigt ein "krankhaftes" und selbstverletztendes Verhalten das im extrem Fall bis zum Tode führen kann ...
Opfer von Gewalttaten müssen aus dem Gefahrenbereich gebracht werden, nachhaltig und zur Not auch mit Zwang.
Wenn man schon nicht den Täter enfernt oder anderweitig an seinen Gewalttaten hindert.
@THX1138 Da haben Ärzte und Psychologen auch keinerlei Handhabe, wenn die Frau sich nicht von diesem Mann löst.
Selbst wenn man das selbstschädigende Verhalten 'Verbleib bei caveman' als krankhaft ansieht, sind für eine Behandlung oder Entfernung aus diesem Umfeld gegen den Willen ganz extrem enge Grenzen gesetzt. Da gibt es nur Fremdgefährdung (die besteht durch die Frau nicht) und Selbstgefährdung. Der Zwangseinweisung wegen Selbstgefährdung sind aber juristisch ebenfalls extrem enge Grenzen gesetzt. Natürlich kann sie zu Schaden kommen. Aber einen Zwang kann man nur und ausschließlich dann durch Selbstgefährdung begründen, wenn ein umittelbar bevorstehender Suizid droht oder jemand derart unzurechnungsfähig wäre, dass er zB in Verkennung der Lage auf die Autobahn laufen würde o.ä. Das erfüllt ein Verbleib bei einem Gewalttäter bei Weitem nicht.
Natürlich käme eine Wohnungszuweisung zugunsten der Frau in Frage, sogar dann, wenn sie gar nicht Mieter ist, aber auch das geht nur auf ihren Antrag hin.