rhapsody3004
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Foren und Verantwortung
11.03.2022 um 09:36Was mir auch auch gerade wieder einfällt...
Bei Verdacht auf Straftaten, die nur Antragsdelikte oder Mischdelikte (mir fehlt der Fachbegriff gerade) sind, können wir zwar alle Strafanzeige stellen, aber ist dadurch doch noch lange nicht die Strafverfolgung gesichert oder? Für die Strafverfolgung, also Beginn eines offiziellen Ermittlungsverfahrens, braucht es doch einen Strafantrag oder und den können entweder nur Geschädigte selbst oder deren Anwälte stellen, war das nicht so?
So könnte ich mir nämlich vorstellen, dass je nach Art/Form, Umständen usw. sexueller Belästigung (sexuelle Belästigung ist grundsätzlich kein Offizialdelikt) und sollte dann im Einzefall kein öffentliches Interesse begründet werden können, überhaupt nichts weiter passiert, so lange kein Strafantrag von Opferseite oder ihrem Anwalt gestellt wird.
Wir als Außenstehende können ja eh nur Strafanzeige stellen, sollte ich obiges richtig in Erinnerung haben. Also ich könnte mir wirklich vorstellen, dass in vielen Fällen überhaupt nichts weiter passiert - so lange nicht die Opfer sexueller Belästigung (auch nur Opfer im Internet) selbst tätig werden.
Bei Verdacht auf Straftaten, die nur Antragsdelikte oder Mischdelikte (mir fehlt der Fachbegriff gerade) sind, können wir zwar alle Strafanzeige stellen, aber ist dadurch doch noch lange nicht die Strafverfolgung gesichert oder? Für die Strafverfolgung, also Beginn eines offiziellen Ermittlungsverfahrens, braucht es doch einen Strafantrag oder und den können entweder nur Geschädigte selbst oder deren Anwälte stellen, war das nicht so?
So könnte ich mir nämlich vorstellen, dass je nach Art/Form, Umständen usw. sexueller Belästigung (sexuelle Belästigung ist grundsätzlich kein Offizialdelikt) und sollte dann im Einzefall kein öffentliches Interesse begründet werden können, überhaupt nichts weiter passiert, so lange kein Strafantrag von Opferseite oder ihrem Anwalt gestellt wird.
Wir als Außenstehende können ja eh nur Strafanzeige stellen, sollte ich obiges richtig in Erinnerung haben. Also ich könnte mir wirklich vorstellen, dass in vielen Fällen überhaupt nichts weiter passiert - so lange nicht die Opfer sexueller Belästigung (auch nur Opfer im Internet) selbst tätig werden.