supialexi schrieb:Ja so läuft dass! Das will ich nicht als richtig oder gut darstellen. Eine andere Meinung zu löschen, weil man das unschön findet und derjenige hat die Möglichkeit, ist dermassen daneben, dass ich bezweifele, dass solche Löscher überhaupt zu einnem LEBEN in unserer Gesellschaft fähig sind! Denen fehlt jegliche Empatie und jeden Respekt änderer Meinungen. Ich überlege gerade ob solche Leute überhaupt Freunde oder Partnerschaft fiindenn könntenn?
Ich mach es mal ganz kurz und einfach.
Nicht nur du hast Rechte, sondern andere auch.
Deine Rechte enden dort, wo die Rechte desanderen beginnen. Ich weiß auch ehrlich gesagt nicht, wie ich dir das irgendwie besser erklären könnte.
Dein Recht auf freie Meinungsäußerung, deine Meinung (selbst wenn grundgesetzkonform und noch durch Art 5 gedeckt) vs. privates Hausrecht, private Richtlinien, die ein Privater innerhalb des gesetzlich zulässigen Rahmens ebenso frei gestalten, sich setzen kann.
Beides ist schützenswert, jedoch hin und wieder nicht unter einen Hut zu bringen. Abwägungen, um am Ende zu Gunsten des Einen zu entscheiden, ein Recht höher als das andere zu gewichten, sind hin und wieder unerlässlich.
Jeder hat nun mal Rechte. Da kann es am Ende unmöglich sein, dass jeder seine Rechte immer durchsetzen kann wie er oder sie nach seinem persönlichen Gusto will.
Was dir als Bürger der Staat noch gestatten und dir nicht verbieten dürfte, weil deine Meinung wie gesagt noch grundgesetzkonform wäre und zudem beispielsweise auch noch draußen auf der Straße im öffentlichen Raum geäußert werden würde, darf dir ein anderer Bürger in seinen privaten Räumlichkeiten verbieten, auch
virtuell anwendbar, wenn du mit dieser Meinung gegen die Rechte des anderen Bürgers, gegen seine Hausordnung beispielsweise, die ja ebenso gewahrt werden muss, verstoßen solltest.
Der andere Bürger genießt schließlich ebenso das schützenswerte Hausrecht und innerhalb dessen bzw. mit dem Hausrecht kann er auch im gesetzlich zulässigen Rahmen frei entscheiden und Hausordnungen, spezielle Verhaltensregeln aufstellen.
So lange der Private mit seiner Hausordnung nicht gerade gegen Gesetze, u.a. gegen das AGG (für den Privatbereich) verstößt oder gegen das Jugendschutzgesetz oder gegen das Strafgesetzbuch sogar - so lange ist der Private ziemlich frei in seiner Gestaltung seiner privaten, internen Richtlinien, frei in der Ausübung seines Hausrechts, denn das Grundgesetz gewährt ihm diese Freiheit, schützt diese Freiheit ebenso, wie es deine freie Meinungsäußerung bis zu einem gewissen Grad schützt.
Da beides aber wie gesagt schützenswert ist, kann es unmöglich gemacht werden, dass am Ende immer beide Rechte gleichermaßen auf einer Höhe durchs Ziel laufen. Ein Recht muss eben manchmal den Vorgang vor einem anderen Recht genießen.