@Heide_witzka@bergmannEinen Lehrvertrag habe ich im klassischen Sinne nicht unterschrieben. Es handelt sich um eine durch das Jobcenter finanzierte Umschulung im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation.
Dafür besteht eine Wiedereingliederungsvereinbarung zwischen mir und dem Jobcenter.
Das Jobcenter hat demnach die Pflicht übernommen, alles zu tun, um mir die Ausbildung zu ermöglichen. Dafür hat das Jc Verträge mit Bildungseinrichtungen die einen Ausbildungsplatz nötigenfalls auch noch nach Beginn des Lehrjahres garantieren.
Ich werde mich mal bei einem Mitschüler erkundigen.
Ich habe aber ein "Praxiskonzept" welches den Ablauf und die Rechte und Pflichten aller Beteiligten regelt und mit dem Lehrvertrag identisch aber mindestens im Punkt Lehrerverhalten übereinstimmen dürfte. Dort wird das Lehrerverhalten wie folgt beschrieben.
3.5.1 Besuchende Lehrkräfte der Fachschule
Nach Möglichkeit erfahren die Studierenden bei der fachpraktischen Begleitung durch die Lehrkräfte ein Höchstmaß an Kontinuität, damit der Entwicklungsprozess wahrgenommen und beurteilt werden kann. Eine Praxislehrkraft begleitet einen Studierenden durch die drei Ausbildungsjahre. Sie ist erste Anlaufstelle für die Studierenden bei allen Fragen und auch Problemen, die mit der Praxis zusam-menhängen. Dies bietet den Studierenden Sicherheit, denn Praxisbesuche werden häufig als bela-stend empfunden -‐ besonders zu Beginn der Ausbildung, weil die Abläufe und Lehrkräfte noch relativ unbekannt sind. Organisatorisch ist dieser Anspruch nicht immer haltbar, sodass also ein Wechsel der
Praxislehrer möglich ist.
Die Klassenlehrer sind in ihren Klassen in die fachpraktische Begleitung involviert und führen hier möglichst viele Besuche durch – sei es als Praxislehrkraft oder Fachlehrkraft. Denn Klassenlehrer ha-ben in der Regel ein besonderes Vertrauensverhältnis zu den Studierenden. Hier bieten sich Möglich-keiten in der Eins-‐zu-‐eins-‐Situation, dieses Verhältnis zu vertiefen.
Das Klassenteam der besuchenden Kollegen umfasst in der Regel drei bis vier Lehrkräfte, um Trans-parenz, einen qualifizierten Austausch und gelungene Absprachen zu ermöglichen.
Fachlehrerbesuche stellen eine Ergänzung zu den Besuchen der Praxislehrer dar und bieten eine Er-weiterung des Blickfeldes. Sie werden in den Gesamtprozess einbezogen: Die Praxislehrer sprechen sich mit den Fachlehrern über die Zuordnung der Studierenden ab. Gegenseitig informieren sie sich über ihre Besuchstermine. Ebenso erhält die Praxislehrkraft eine Kopie des Protokolls von den Fach-lehrern. Die Zeugnisnote für die Fachpraxis erteilt die Praxislehrkraft in Absprache mit den Fachlehr-kräften.
Nur Kollegen, die in der jeweiligen Klasse unterrichten, übernehmen Praxisbesuche in dieser. Lehr-kräfte, die die Studierenden nicht kennen und dort nicht unterrichten, sind in den aktuellen Lernpro-zess nicht eingebunden und würden keine Bereicherung für die Qualität der Arbeit darstellen. Zusätz-lich würden solche Besuche möglicherweise eine zusätzliche Belastung für die angehende Fachkraft bedeuten.
Feste schulische Ansprechpartnerin für alle Fragen bezüglich der Praxisorganisation und Praxiskoor-dination im Rahmen der Vollzeit-‐Ausbildung ist xxxxx
Haltung
Die besuchenden Lehrkräfte verstehen sich als Gäste in der Einrichtung.
Die Bedeutung einer professionellen Haltung für einen gelingenden Ausbildungsprozess ist uns be-sonders bewusst. Diese beinhaltet, dass die Lehrkraft eher eine Rolle als Coach einnimmt als die ei-nes Kontrolleurs. Die Beratung steht im Vordergrund des Besuches, nicht die Benotung.
Schatzsuche statt Fehlerfahndung!
Die Sichtweise ist ressourcen-‐ und lösungsorientiert. Wer als Lernender selbst erfahren hat, wie es sich anfühlt, an seinen Stärken gemessen zu werden, kann dies an andere weitergeben.
Meine Kritik kann ich anhand entsprechender, die Problemsituation widerspiegelnde und der Lehrkraft bekannten Reflexionen sowie mithilfe des Mailverkehrs belegen.
Die Masse der Verfehlungen und die hohe Position der beiden kritisierten Lehrkräfte in Verbindung mit der aufgrund der hohen finanziellen Aufwendungen verbundene Interesse am Ausbildungserfolg und der deutlichen Beleg macht mir etwas Angst bezoglich der Wellen, die das schlagen wird. Und eine Lehrkraft hat noch etwas Zeit bis zur Rente und eine bisher tadellose Reputation. Das so wenig selbstreflektiert und wider der eigenen Lerninhalte meine bisherigen Bemühungen, die Situation gütlich zu lösen, derartig offiziell und eben nachweislich ignoriert wurden und gleichzeitig das Fehlverhalten verstärkt würde, ist mir auf menschlicher Ebene nur mit einer Hybris zu erklären, die schon pathologische Züge hat. Irgendwie tut sie mir trotzdem oder eben deshalb, auch etwas Leid. Naja.
Am Montag besuche ich meinen RIM (Rehaintegrationsmanager), der ist glaube ich in meiner Situation passender als der Schulsprecher, und er ist auch schon im Bilde, die neuerliche Eskalation ist ihm allerdings noch unbekannt.
Ich werde ihm mitteilen, daß ich mich in diesem Milieu nicht in der Lage sehe, die jetzt anstehenden Abschlussprüfungen zu schreiben. Das mache ich zwar trotzdem, aber Die Ankündigung wird den Kostenträger schön in Panik versetzen und eine Erklärung der Schule zu den Vorwürfen einfordern. Das wird ein Spass. Da müssten die schon kriminelle Energie an den Tag legen und Urkunden fälschen, um meine Belege zu entkräften bzw mir die Schuld an der Situation unterzujubeln.
Dankeschön euch beiden. Ich war unsicher bez der Rechtslage, weil ich durch diesen Sonderstatus nie einen Ausbildungsvertrag unterschrieben habe. Aber natürlich wir diesbezüglich etwas festgelegt sein. Was das ist und wo es steht ist dann ein klarer Rim Job.