Schiss - Angst im Wald
06.08.2020 um 19:36Das sind aber böse Geister. Du meine Güte...El-Berto schrieb:... also weingeister gibts tatsächlich 😉...
Das sind aber böse Geister. Du meine Güte...El-Berto schrieb:... also weingeister gibts tatsächlich 😉...
sogar ein Waldgeist-Kartell:El-Berto schrieb:also weingeister gibts tatsächlich
tatsächlich sind es meist finanzielle entscheidungen die dazuführen das solche gebäude nicht mehr benutzt werden. zu oft ist das verfallen lassen günstiger als das abreissen - gut für mich als urbexer 😅.Vomü62 schrieb:Ich finde es schade, das solche alten, imposanten Gemäuer verfallen
😄 ha ha ha diesen geistern will ich nachts auch nicht im wald begegnen... da wirst du zu tode poesiert 🤣.Bishamon schrieb:Waldgeist-Kartell
Jeden Tag in die Arbeit und retour 😂🙂subhuman schrieb:Schonmal morgens gegen sechs Uhr auf einer kurvenreichen und unbeleuchteten Landstraße durch einen dichten Nadelwald gefahren, wo einem auf 15 km Länge nicht ein einziges Fahrzeug entgegenkommt und das Handy kein Netz hat?
DAS ist dann schon wirklich gruselig...
Was? Du willst doch jetzt keinen Beweis haben für etwas das nicht ist, oder?LuckyLook schrieb:Warum?
Quellen,Beweise etz?
In der richtigen Anwendung sind das keine bösen Geister ;-)nachthauch schrieb:Das sind aber böse Geister. Du meine Güte..
Sowas impliziert mMn sogar finanzielle Entscheidungen. Von Natur aus erhalten sich solche Gebäude sicherlich nicht .El-Berto schrieb:tatsächlich sind es meist finanzielle entscheidungen die dazuführen das solche gebäude nicht mehr benutzt werden. zu oft ist das verfallen lassen günstiger als das abreissen - gut für mich als urbexer
Ja ok. Wenn du damit Tinkturen herstellen willst, dann nicht, das stimmt.skagerak schrieb:In der richtigen Anwendung sind das keine bösen Geister ;-)
Ja doch,natürlich will Ich.skagerak schrieb:Was? Du willst doch jetzt keinen Beweis haben für etwas das nicht ist, oder?
der beweis ist, das keiner das gegenteil deiner meinung beweisen kann 😉....AlteTante schrieb:Man kann nicht beweisen, dass es etwas nicht gibt.
Ja? Denn erkläre mir mal bitte wie man Nichts beweisen kann?LuckyLook schrieb:Wenn es doch so ist,das es keine Geister gibt,kann Ich doch dafür Beweise verlangen,oder?
Es werden ja auch ständig Beweise
... wenn man genau hinschaut sieht man den schwarzen mann 😳...subhuman schrieb:Jetzt nur noch schnell zum Auto zurückfinden...
Was meinst du, wie es auf den Übungsplätzen war. Annaburg oder Nochten? Waldmeer, Sandmeer, Gar nichts me(e)hr... :DVomü62 schrieb am 05.08.2020:da mußten wir kurz nach der Grundausbildung Wache schieben mitten im Wald (Raketenstellung zu Ausbildungszwecken und Tanklager).
Kenne ich ähnlich, ging aber um einen Kleintransporter der einen Frischling auf den Kühlergrill nahm. Das war noch vor der Handy-Ära... Irgendwann wurde er gesucht, da er Stunden überfällig war. Als verängstigtes, seelisches Wrack, körperlich aber unversehrt, wurde er dann in den Überresten seines Gefährtes gefunden.DerThorag schrieb am 06.08.2020:2 Frauen fuhren auf einem Waldweg auf dem Moped, erwischten ein Frischling und stürzten. Eine junge Frau hat sich etwas gebrochen und die Zweite fuhr los, um Hilfe zu holen.
Bei der Rückkehr stellte man nur noch den Tod fest. Die Rotte hat die Frau regelrecht zerlegt.
Und genau so isses passiert. Voll der Jackpot. Im negativen Sinne.O.G. schrieb:Wenn der einen "Frischling " z.b. in der dämmerung alle gemacht hat.
da ist die "Bache" mit sicherheit ausgeflippt.
Ich vermute mal, so wird's dem armen Kerl auch ergangen sein. Der musste wohl wirklich aus dem Blechhaufen "geholt" werden, da er wohl freiwillig nicht raus kam.O.G. schrieb:Da hätte ich mich wahrscheinlich eingeschissen, wenn die auserhalb vom Kleintransporter ausflippt.
Das du natürlich hoffentlich nur zur Tierabwehr dabei hast, wie es der Gesetzgeber vorgibt und verlangt.Cyprexx123 schrieb:und wenn er das Messer nicht weglegt bekommt er noch ne Ladung Pfeffergel ab...
Das verwirrt mich doch, da Industrieanlagen, egal ob noch in Nutzung oder brachliegend, immer einen Eigentümer haben. Der auch einer gewissen Sorgfalts- und Fürsorgepflicht seinem Eigentum und der Allgemeingegenüber verpflichtet ist, was für gewöhnlich auch dein dortiges, dienstlich erforderliches Erscheinen erklärt. ;) Ansonsten fällt das hineintappsen in solche Objekte schlichtweg unter Hausfriedensbruch und kann auch für den Eigentümer Probleme bedeuten.Cyprexx123 schrieb:in öffentlich zugänglichen Industrieanlagen
Natürlich "Hüstel"... aber wenn ein Angriff auf dein Leben unmittelbar bevorsteht sind alle abwehrmöglichkeiten erlaubt solange der Angriff besteht..PrivateEye schrieb:Cyprexx123 schrieb:
und wenn er das Messer nicht weglegt bekommt er noch ne Ladung Pfeffergel ab...
Das du natürlich hoffentlich nur zur Tierabwehr dabei hast, wie es der Gesetzgeber vorgibt und verlangt.
Eher ein öffentlich zugängliches hafengebiet unter Gemeinde Verwaltung mit ansässigen Industrieanlagen die zwar befriedet sind das aber es sie nicht hindert bei Defekten Toren etc das Gelände zu betreten...PrivateEye schrieb:in öffentlich zugänglichen Industrieanlagen
Das verwirrt mich doch, da Industrieanlagen, egal ob noch in Nutzung oder brachliegend, immer einen Eigentümer haben. Der auch einer gewissen Sorgfalts- und Fürsorgepflicht seinem Eigentum und der Allgemeingegenüber verpflichtet ist, was für gewöhnlich auch dein dortiges, dienstlich erforderliches Erscheinen erklärt. ;) Ansonsten fällt das hineintappsen in solche Objekte schlichtweg unter Hausfriedensbruch und kann auch für den Eigentümer Probleme bedeuten.
Solange er andauert und bis er dauerhaft abgewehrt ist. :D Das ist auch völlig okay so, nur darfst du eben niemanden unter die Nase halten, dass du das wegen zweibeinigen Ratten bei hast, nur wegen vierbeinigen. ;) Und im Ernst, auch schon das "Ankündigen" des (Waffen)Einsatzes kann unter Umständen sehr negativ aufgefasst werden. Damit können sich unter sehr schlechten Umständen deine Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe in blauen Dunst auflösen... :(Cyprexx123 schrieb:aber wenn ein Angriff auf dein Leben unmittelbar bevorsteht sind alle abwehrmöglichkeiten erlaubt solange der Angriff besteht..
Also wie ich bereits vermutete. Wenn der oder die Eigentümer nicht richtig dicht machen, ist das nicht gut und bedeutet oftmals Ärger. Auch für dich.Cyprexx123 schrieb:Eher ein öffentlich zugängliches hafengebiet unter Gemeinde Verwaltung mit ansässigen Industrieanlagen die zwar befriedet sind das aber es sie nicht hindert bei Defekten Toren etc das Gelände zu betreten...