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Kinderpornos im Klassenchat verbreitet

341 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kriminalität ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Kinderpornos im Klassenchat verbreitet

13.04.2019 um 19:20
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Klar, wenn man den Mut hat wenn als 8.Klässler die Staatsanwaltschaft in deine Klasse kommt...
Ich kenne keinen in dem Alter der so Taff wäre....bis auf Intensivtäter.
gut da hast du natürlich recht, grade wenn es so unvorbereitet kommt und da direkt n paar Polizisten in die Klasse reinkommen. Wie gesagt als es damals noch n 2. "Besuch" gab, kannte ich das Ganze ja schon, hab also taff behauptet ich habe keinen Rechner mehr...obwohl er zuvor schnell versteckt wurde. Konnte ich gerade noch rechtzeitig reagieren.

Aber wie gesagt wenn es einmal eingezogen wurde dann sieht man es erstmal nicht so schnell wieder... das sind Behörden und so was dauert...


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Kinderpornos im Klassenchat verbreitet

13.04.2019 um 20:35
Zitat von simiesimie schrieb:Ich bleibe dabei, dass man auch anders hätte feststellen können, wer der Einsteller des Bildes war.
Man muss aber auch klären, wer das Foto auf seinem Handy hatte und es trotzdem nicht gemeldet hat. Das ist auch wichtig.


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Kinderpornos im Klassenchat verbreitet

13.04.2019 um 20:47
@Aniara

Gibt es eigentlich eine Anzeigepflicht für alle möglichen strafrechtlich relevanten Dinge?

Ansonsten dürfte vorallem wichtig sein nachzuschauen, ob jemand dieses Material dann selbst noch weiter verbreitet hat.


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Kinderpornos im Klassenchat verbreitet

13.04.2019 um 21:07
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Gibt es eigentlich eine Anzeigepflicht für alle möglichen strafrechtlich relevanten Dinge?
Nur für die ganz harten Nummern.https://dejure.org/gesetze/StGB/138.html


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Kinderpornos im Klassenchat verbreitet

13.04.2019 um 21:09
Dann frage ich mich warum es wichtig sein soll zu wissen, welche der Schüler das ganze nicht gemeldet haben und warum man diese dafür anklagen/bestrafen sollte.


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13.04.2019 um 21:11
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Gibt es eigentlich eine Anzeigepflicht für alle möglichen strafrechtlich relevanten Dinge?
Wer es "besitzt" und nicht meldet, macht sich leider nun mal auch wegen des Besitzes strafbar.


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13.04.2019 um 21:50
Was in diesem Fall eben eine ziemliche Zwickmühle für die Mitschüler ist.


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13.04.2019 um 22:04
Da frag ich mich was sonst so im Umlauf ist. Wenn sowas schon nicht gemeldet wird, was überhaupt?
Hab echt Schwierigkeiten zu verstehen wieso niemand auf die Idee kam was zu sagen. Wahrscheinlich hatten sie nur Angst vor dem Versender und mögliche Konsequenzen, sollten sie petzen.


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Kinderpornos im Klassenchat verbreitet

13.04.2019 um 22:23
Zitat von AreelaAreela schrieb:Hab echt Schwierigkeiten zu verstehen wieso niemand auf die Idee kam was zu sagen.
nun, offensichtlich hatten sie schon eine recht realistische Vorstellung was passieren würde.
Zitat von AniaraAniara schrieb:Wer es "besitzt" und nicht meldet, macht sich leider nun mal auch wegen des Besitzes strafbar.
lies mal die letzten seiten, da ist suppenhahn darauf eingegangen.
Des weiteren gibt es hier immer noch div. Feinheiten was Besitz betrifft, auch ob das jeweilige chatmitglied überhaupt Kenntnis von der Datei hatte oder überhaupt bereits 14 war.
Wikipedia: Besitz


@Bone02943
die Darstellung in der Presse entspricht oft einer starken vereinfachung.
z.B. sind laut Presse immer wieder mal "verbotene" Einhandmesser im Gespräch oder "Kopien" illegal und "Filesharing".
Hier könnte man der MEinung sein daß die Pressemeldungen an weitere Empfänger der Dateien gerichtet sind und sie zu einer Meldung bewegen sollen, eine Verbreitung verhindern.

Ob die Schüler künftig zu Vertrauenslehrern gehen würden oder gelernt haben daß Feldwebel Schulz schon recht schlau war...


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13.04.2019 um 23:49
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:lies mal die letzten seiten
Nicht nötig, ich kenne mich bestens mit der Thematik aus. :)


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Kinderpornos im Klassenchat verbreitet

14.04.2019 um 06:34
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:ich denke man hat das bereits im vorfeld efestgestellt, denn es wurde ja erwähnt daß die Dateien schon länger unterwegs sind.
Die Zeit bis zum Eingreifen hat man sicherlich nicht untätig verbracht sondern die verbreitung innerhalb WA ermittelt.
WA läuft auf Servern, daher ist der beste Weg deren Daten zu prüfen.
Und welcher Weg der Ermittlung ist der unkomplizierte?
1.: die Telefonnummern der einzelnen Handys abfragen und dann in den USA bei WA anfragen, ob sie zu den betroffenen Nummern die Chats und die versendeten Dateien rausgeben? (wozu u.U. nicht mal einer rechtliche Verpflichtung der Firma WA besteht und die Gefahr besteht, dass die betroffenen Personen versuchen werden die belastenden Dateien und Chats zu "entsotgen")
2.: die Smartphones der Jugendlichen einziehen und zu untersuchen?

Ich bin mir sicher, dass der Staatsanwalt lieber auf sofort greifbare und evtl. auch noch unverfälschte Beweismittel zurückgreift.
Man sollte immer auch im Hinterkopf haben, dass es sich hier um ein Offizialdelikt handelt und der Staatsanwalt ermitteln MUSS.


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Kinderpornos im Klassenchat verbreitet

14.04.2019 um 08:15
Zitat von SuppenhahnSuppenhahn schrieb:Ich bin mir sicher, dass der Staatsanwalt lieber auf sofort greifbare und evtl. auch noch unverfälschte Beweismittel zurückgreift.
Da kannst Du sicher sein. Ich hab Jura studiert, und ein Prof, dessen Frau Oberstaatsanwältin war hat das erzählt. Handies / Computer bekommst Du erst nach Jahren zurück, wenn sie quasi ihren Wert verloren haben. Und nur weil einer so ein Video in den Chat geladen hat, die Handies der ganzen Kinder einziehen? Ich hab da echt Probleme mit der Verhältnismäßigkeit.


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14.04.2019 um 11:07
Es hätte gar nicht erlaubt sein dürfen, dass Staatsanwaltschaft und Polizei in den Unterricht latschen und Handys konfiszieren, ohne Eltern zu informieren. Dann ist die Frage, ob es überhaupt eine rechtmäßige außergerichtliche Einziehung war, zudem hätte man die Jugendlichen informieren müssen, dass sie die nicht rausgeben müssen (ohne richterlichen Beschluss)und schon gar nicht die PIN hätten abgeben müssen.
Ansonsten kann es durchaus sein, dass die Handys nach relativ kurzer Zeit (paar Tage bis paar Wochen) wieder zurückgegeben werden, kommt darauf an, ob es ein Verfahren geben wird und ob jedes einzelne Handy dafür relevant ist.


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14.04.2019 um 12:15
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Ich hab da echt Probleme mit der Verhältnismäßigkeit.
Was wäre denn deiner Ansicht nach das mildere Mittel?
So, wie ich das verstehe, ist im Moment noch gar nicht klar, wer aus dem Klassenverband welche Handlungen getätigt hat. Das muss man nun erst mal im Detail aufdröseln. Hierzu macht man alle Beteiligten erst man zu Beschuldigten, um ihre Rechte zu wahren. Als Beschuldigte dürfen sie schweigen und müssen auch sonst nicht aktiv mitwirken.
Aber welche Möglichkeit siehst du, die einzelnen Tatbeteiligungen mit anderen, milderen Mitteln zu klären? Es geht ja nicht nur um den Chat selbst, sondern auch um die Frage, wo das Material herkam.


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14.04.2019 um 12:17
Zitat von IlvarethIlvareth schrieb:Hierzu macht man alle Beteiligten erst man zu Beschuldigten, um ihre Rechte zu wahren. Als Beschuldigte dürfen sie schweigen und müssen auch sonst nicht aktiv mitwirken.
Sicher das man es deswegen macht und nicht um überhaupt an die Handys zu gelangen? Denn von Zeugen wird man keine Handys einziehen dürfen, dass geht sicher nur von Beschuldigten.
Ich denke jedenfalls nicht das dahinter ein Ziel steht den Schülern zu helfen um ihre Rechte zu wahren.
Zitat von IlvarethIlvareth schrieb:Es geht ja nicht nur um den Chat selbst, sondern auch um die Frage, wo das Material herkam.
Und ob es noch weiter verbreitet wurde.


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14.04.2019 um 12:56
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Denn von Zeugen wird man keine Handys einziehen dürfen, dass geht sicher nur von Beschuldigten.
Beweismittel ist erst mal Beweismittel. Man stellt ja auch zum Beispiel Kleidung von Zeugen sicher, wenn tatrelevante Spuren drauf sind.

Das Problem, wenn man einige aus der Klasse zu Zeugen macht, ist, dass sie dann rechtlich verpflichtet sind, wahrheitsgemäß auszusagen. Wenn davon auszugehen ist, dass auf den Handys kinderpornographisches Material ist, muss man meines Erachtens die Jugendlichen s von deshalb zu Beschuldigten machen, um ihre Rechte zu wahren. Wenn klar ist, dass sie sich nicht strafbar gemacht haben, können sie wieder zu Zeugen werden. Andersrum wäre rechtlich angreifbar.


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14.04.2019 um 13:24
Zitat von IlvarethIlvareth schrieb:Aber welche Möglichkeit siehst du, die einzelnen Tatbeteiligungen mit anderen, milderen Mitteln zu klären?
Das hätte man durchaus durchaus vor Ort klären können. Da sieht man direkt, wer das Bild eingestellt hat und wer es nur empfangen hat. Und auch wer es eventuell schon gelöscht hat.
Da muss man tatsächlich nicht alle Handys einkassieren.
Zitat von IlvarethIlvareth schrieb:Beweismittel ist erst mal Beweismittel. Man stellt ja auch zum Beispiel Kleidung von Zeugen sicher, wenn tatrelevante Spuren drauf sind.
Das Problem ist, dass Handys ja nicht mit Kleidungsstücken vergleichbar sind. Handys sind schon das zentrale Kommunikationsmittel. Und es ist schon eine erhebliche Belastung, wenn dies nun über Monate fehlt. Und gerade in dem Fall hat die Staatsanwaltschaft auch die Pflicht dies zu berücksichtigen. Gerade weil ja die Mehrzahl der beschlagnahmten Handys Kindern gehört, die eben nichts oder nur etwas geringes falsch gemacht haben.
Aber vielleicht ist das der Staatsanwaltschaft auch bewusst und die Kontrolle dauert wirklich nur ein paar Tage. Da bekannt ist, wonach gesucht wird, ist die Überprüfung der Handys nur eine Sache von Minuten und müsste demnach auch schon durch sein. Auch als Beweismittel braucht man nur das Handy desjenigen, der das Bild eingestellt hat. Die anderen könnte man dann wieder schnell freigeben.


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14.04.2019 um 13:41
Zitat von simiesimie schrieb:Das hätte man durchaus durchaus vor Ort klären können. Da sieht man direkt, wer das Bild eingestellt hat und wer es nur empfangen hat. Und auch wer es eventuell schon gelöscht hat.
§ 110 StPO
Durchsicht von Papieren und elektronischen Speichermedien

(1) Die Durchsicht der Papiere des von der Durchsuchung Betroffenen steht der Staatsanwaltschaft und auf deren Anordnung ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu.
(2) 1Im Übrigen sind Beamte zur Durchsicht der aufgefundenen Papiere nur dann befugt, wenn der Inhaber die Durchsicht genehmigt. 2Andernfalls haben sie die Papiere, deren Durchsicht sie für geboten erachten, in einem Umschlag, der in Gegenwart des Inhabers mit dem Amtssiegel zu verschließen ist, an die Staatsanwaltschaft abzuliefern.
(3) 1Die Durchsicht eines elektronischen Speichermediums bei dem von der Durchsuchung Betroffenen darf auch auf hiervon räumlich getrennte Speichermedien, soweit auf sie von dem Speichermedium aus zugegriffen werden kann, erstreckt werden, wenn andernfalls der Verlust der gesuchten Daten zu besorgen ist. 2Daten, die für die Untersuchung von Bedeutung sein können, dürfen gesichert werden; § 98 Abs. 2 gilt entsprechend.

Die Jugendlichen können aber nicht vor Ort rechtswirksam einwilligen, das müssen deren Eltern tun. Bereitet man das aber entsprechend vor, besteht die Gefahr, dass man gar nichts mehr findet und das Verfahren insgesamt gefährdet, weil alle Bescheid wissen und alles löschen.
Deshalb macht es Sinn, zunächst alles so zu sichern, dass nichts mehr verändert werden kann.
Rechtlich sauber muss das alles schon bleiben.


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Kinderpornos im Klassenchat verbreitet

14.04.2019 um 13:49
Zitat von IlvarethIlvareth schrieb:Die Jugendlichen können aber nicht vor Ort rechtswirksam einwilligen, das müssen deren Eltern tun. Bereitet man das aber entsprechend vor, besteht die Gefahr, dass man gar nichts mehr findet und das Verfahren insgesamt gefährdet, weil alle Bescheid wissen und alles löschen.
Und deshalb beeinträchtigt man jetzt eventuell 23 Kinder, die kaum was falsch gemacht haben für Monate massiv in ihrer Lebensführung? Oder zwingt sie zu erheblichen Ausgaben?
Nein das ist nicht verhältnismäßig.


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Kinderpornos im Klassenchat verbreitet

14.04.2019 um 13:55
Ergänzung: Im übrigen zeigt auch dein zitierter Auszug den Ausweg auf:
(1) Die Durchsicht der Papiere des von der Durchsuchung Betroffenen steht der Staatsanwaltschaft und auf deren Anordnung ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu.

Bei der Aktion war die Staatsanwaltschaft in der Klasse anwesend. Die Einwilligung konnte demnach entfallen.


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