SS-Mann Karl M. – Soll man ihn in Ruhe lassen?
17.04.2019 um 21:47@MarryMuffin
Die Ursachen der Tatbegehung können keine Rechtfertigung oder Entschuldigung sein, sondern höchstens eine Begründung, um das Tatmotiv der ideologischen Vernichtung von Menschen festzumachen. Ich denke Mitleid zu haben ist in dem Falle deplatziert und das hat auch nichts mit der Moralkeule zu tun. Die Täterschaft alleinig ist Gegenstand einer Aburteilung - nicht wie es dazu gekommen ist oder ob es ihm Leid tat (was ja nichtmal der Fall ist)
Du hast, jedenfalls wie ich es sehe, zwar grundlegend Recht in dem Sinne, dass gerade die Jugend vom Regime missbraucht und seelisch fast zur Gänze verkrüppelt wurde, um aus ihnen die willfährigen Täter für seinen Vernichtungsfeldzug zu formen aber das ist ein Kapitel, welches in der Gesamtschuldfrage geklärt und wofür die Täter gehängt wurden - vllt 100 oder 1000 zu wenig. Ansichtssache.
Meiner Meinung nach lohnt es sich nur deshalb nicht den Prozess wieder aufzurollen, weil er nicht doppelt für ein Kriegsverbrechen verurteilt werden kann und ihn jeder halbwegs fähige Anwalt aufgrund des hohen Alters auf Haftuntauglichkeit begutachten ließe. Ihm allerdings die Plattform zu geben und den Rechten einen weiteren Märtyrer ist Käse.
Die Ursachen der Tatbegehung können keine Rechtfertigung oder Entschuldigung sein, sondern höchstens eine Begründung, um das Tatmotiv der ideologischen Vernichtung von Menschen festzumachen. Ich denke Mitleid zu haben ist in dem Falle deplatziert und das hat auch nichts mit der Moralkeule zu tun. Die Täterschaft alleinig ist Gegenstand einer Aburteilung - nicht wie es dazu gekommen ist oder ob es ihm Leid tat (was ja nichtmal der Fall ist)
Du hast, jedenfalls wie ich es sehe, zwar grundlegend Recht in dem Sinne, dass gerade die Jugend vom Regime missbraucht und seelisch fast zur Gänze verkrüppelt wurde, um aus ihnen die willfährigen Täter für seinen Vernichtungsfeldzug zu formen aber das ist ein Kapitel, welches in der Gesamtschuldfrage geklärt und wofür die Täter gehängt wurden - vllt 100 oder 1000 zu wenig. Ansichtssache.
Meiner Meinung nach lohnt es sich nur deshalb nicht den Prozess wieder aufzurollen, weil er nicht doppelt für ein Kriegsverbrechen verurteilt werden kann und ihn jeder halbwegs fähige Anwalt aufgrund des hohen Alters auf Haftuntauglichkeit begutachten ließe. Ihm allerdings die Plattform zu geben und den Rechten einen weiteren Märtyrer ist Käse.