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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

362 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Menschen, Politik, Deutschland ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

26.01.2019 um 02:03
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Es gab hier mal einen Fall, da hatte ein Renter, einen jugendlichen Einbrecher bei der Flucht von hinten erschossen. Anfangs ging man auch immer von Notwehr aus, bis es iwann nochmal oder dann doch, weiß ich grad nicht, verhandelt wurde und es wurde festgestellt das es eben keine Notwehr war. Der Renter wurde verurteilt und die Haftstrafe auf Bewährung ausgesetzt.
Ich könnte mir auch ähnliches in diesem Fall vorstellen.
das war in meiner Erinnerung nicht ganz so.....es wurde HIER von Notwehr ausgegangen, aber einen Menschen, der flüchtet von hinten zu erschiessen KANN keine Notwehr sein ;)


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

26.01.2019 um 02:05
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:das war in meiner Erinnerung nicht ganz so.....es wurde HIER von Notwehr ausgegangen, aber einen Menschen, der flüchtet von hinten zu erschiessen KANN keine Notwehr sein ;)
Hatte ich damals auch so gesehen, ja. Aber es brauchte dennoch mehrere Jahre bis er dafür verurteilt wurde, eben weil anfangs von Notwehr ausgegangen wurde.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

26.01.2019 um 02:09
@yong

An den Fall erinnere ich mich. Die Richter waren trotzdem noch milde im Urteil, da der Mann ja schon etwas älter war und die Situation ihn mitgenommen hatte.

Den aktuellen Fall kann ich nicht bewerten, da mich das Urteil wütend macht und meiner Meinung nach falsche Signale setzt. Ich habe da immer noch die Aussage der Staatsanwältin im Kopf und weiß nicht weshalb 3 Zeugen einfach übergangen werden.

So ein Spinnchen macht Dir doch nichts. Schau sie Dir doch einfach mal aus der Nähe an, eigentlich sind sie dann sogar recht niedlich ( natürlich nicht alle Arten, es gibt auch wirklich fiese ) . Töte sie aber bitte nicht, nur weil Du sie hässlich findest. :(


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

26.01.2019 um 02:20
Zitat von yongyong schrieb:So ein Spinnchen macht Dir doch nichts. Schau sie Dir doch einfach mal aus der Nähe an, eigentlich sind sie dann sogar recht niedlich ( natürlich nicht alle Arten, es gibt auch wirklich fiese ) .
Du wirst lachen aber ich finde Spinnen sehr interessant und ich schau mir auch große Vogelspinnen an, wenn sie hinter Glas hocken. Im Garten, wenn ich weiß wo eine krasse Spinne ihr Netz hat schau ich auch mehrmals täglich vorbei, wenn ich im Garten bin.
Am Kompost hing öfter mal eine Wespenspinne, die haben so ein Netz mit Zick-Zack Muster. Richtig krasses teil.
Aber so bald mir eine zu nah kommt und sie mich dabei überrascht setzt alles aus.
Zitat von yongyong schrieb:Töte sie aber bitte nicht, nur weil Du sie hässlich findest. :(
Mach ich nicht. Ich sag auch immer "Bitte bringt sie nur raus/weg aber lasst sie leben, denn die können ja nichts dafür. ;)
Zitat von yongyong schrieb:Den aktuellen Fall kann ich nicht bewerten, da mich das Urteil wütend macht und meiner Meinung nach falsche Signale setzt.
Kommt halt drauf an wie stichfest die Urteilsbegründung ist. Gehen wir mal davon aus es handelt sich wie festgestellt um Notwehr, so wird das einem Messerstecher, der nicht aus Notwehr handelt, nicht helfen. Ich seh aber auch nicht das es plötzlich heißt, man dürfe nun jeden einfach erstechen, der einen komisch anguckt.
Zitat von yongyong schrieb:Ich habe da immer noch die Aussage der Staatsanwältin im Kopf und weiß nicht weshalb 3 Zeugen einfach übergangen werden.
Was genau meinst du? Ich hab nur im Kopf das zwei Männer ausgesagt haben, der Täter hätte das Messer schon von Anfang an in der Hand gehabt. Denen wurde aber nicht geglaubt, weil sie bei der Polizei davon nichts erzählt haben und überhaupt auch kein Messer erwähnten. Gegen die beiden soll es wohl nun eine Anzeige wegen uneidlicher Falschaussage geben.

Die anderen Zeugen hatten dann doch den Ablauf so geschildet, dass er stimmig mit den Angaben des Angeklagten war?


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

26.01.2019 um 02:50
@Bone02943

Die Zeugen sollen 3 junge Frauen sein, deren Aussage als glaubwürdig eingestuft wird. Quelle ist zwar nur die Bild, aber ich verlinke Dir den Text trotzdem mal- das war auch einer der wenigen Artikel den ich gelesen habe. Einzelheiten kenne ich keine.

https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/ruhrgebiet-aktuell/fluechtlingshelfer-erstochen-freispruch-fuer-messerstecher-seyed-m-59671212.bild.html

Eine Wespenspinne würde ich gerne mal sehen. *Neid* Im Nachbardorf wurde eine gefunden, das stand sogar in der Zeitung. ^^ Die sind leider sehr selten. Ich finde es toll das Du die Tiere leben lässt, die können ja nichts für unsere Denkweise. ;)


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

26.01.2019 um 03:03
@yong

Ah ok, danke. Das Gericht spricht ja dann auch scheinbar nur noch von:
Die Kammer war am Ende überzeugt, dass José M. Seyed M. in eine Art Schwitzkasten nahm.
Was auch immer das dann heißen soll. Aber das allein war wohl gar nicht ausschlaggebend, für den Freispruch.
Der Richter: „Der Angeklagte war körperlich unterlegen, zwischen beiden lagen sechs Kampfklassen im Boxen. Das Notwehrrecht war nicht eingeschränkt – deshalb ist sein Verhalten durch Notwehr gerechtfertigt und er war freizusprechen. Ein Küchenmesser darf man nach dem Waffenrecht mit sich führen, auch wenn es sozial-ethisch fraglich ist.“

Der Richter erklärte auch, das Urteil sei sicher „für die Angehörigen nicht nachvollziehbar. Aber wir müssen als Richter den Fall neutral und emotionslos prüfen“.

Das Urteil löst sicher nicht nur bei den Eltern des Opfers (wollen dagegen Rechtsmittel einlegen) Unverständnis aus. Doch ungewöhnlich sei es nicht, sagt Gregor Samimi, Anwalt für Strafrecht in Berlin. „Die Erklärung für dieses Urteil findet sich in den Paragraphen 32 und 33 des Strafgesetzbuches.“

► § 32: (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

► § 33: Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
Also schon auch rechtlich nachvollziehbar. Dennoch wäre ich nicht verwundert, wenn es zu einer weiteren Verhandlung kommt und deren Ausgang gänzlich ungewiss ist.
Zitat von yongyong schrieb:Eine Wespenspinne würde ich gerne mal sehen. *Neid* Im Nachbardorf wurde eine gefunden, das stand sogar in der Zeitung. ^^ Die sind leider sehr selten.
Na toll, und gerade bei mir im Garten am Kompost fühlt diese Art sich scheinbar pudelwohl. :D
Zumal es ja das große fette Weibchen ist, was dort schon hing und eben nicht nur in einem Jahr sondern ich glaube schon die letzten 3 Jahre hintereinander.
Zitat von yongyong schrieb:Ich finde es toll das Du die Tiere leben lässt, die können ja nichts für unsere Denkweise. ;)
Ich muss aber zugeben das es Situationen gibt, da geht es nicht anders. Wenn ich beispielsweise im Garten übernachte und niemand ist da der mir dabei helfen kann. Dann kann ich leider nur ein stark wirkendes Spray benutzen, oder wenn es so eine fette Kellerspinne ist(tio tio tio in all den Jahren erst ein mal passiert) die über den Boden im Bungalow läuft, etwas schweres drauf hauen. Ansonsten alles was eh draußen ist das darf da auch gerne bleiben. Nur ich zusammen mit na Spinne in einem Raum geht einfach nicht. Und selber raustragen ist fast unmöglich. Zumindest in den aller meisten Fällen, leider.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

26.01.2019 um 03:19
@Bone02943


Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, hast Du mir mal gesagt das du eine Kneipe hast ( oder hattest) . Ich stelle mir gerade eine(n ) raubeinigen Kneipenwirt (in) vor , der oder die loskreischt, wenn eine Spinne über den Tresen läuft. Entschuldige, aber das Bild bringt mich zum schmunzeln. ;)
Du bist ja nicht alleine mit der Angst, das betrifft ja viele Menschen. Ich habe Angst vor dunklen Gewässern, bzw. vor dem was dort herum schwimmen könnte, obwohl ich angeln gehe. ^^



Eine Art Schwitzkasten klingt für mich nach einer Rangelei, jedoch nicht nach einer Position aus der es augenscheinlich kein Entkommen gab.

Der Kontrahent war anscheinend körperlich überlegen und sehr angriffslustig. Warum um alles in der Welt geht man dann dahin, wenn man weiß das man gegen so einen Kerl keine Chance hat? Das ist doch schon irgendwie Vorsatz?
Ich lasse mich doch nicht freiwillig zusammenschlagen, nur damit ich mir später die Kleidung abklopfen kann, meine Zähne aufsammel und sage: "Dem habe ich es aber gezeigt".


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

26.01.2019 um 03:22
Zitat von yongyong schrieb:Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, hast Du mir mal gesagt das du eine Kneipe hast ( oder hattest) .
da verwechselst du mich aber. ;)
Zitat von yongyong schrieb:Eine Art Schwitzkasten klingt für mich nach einer Rangelei, jedoch nicht nach einer Position aus der es augenscheinlich kein Entkommen gab.
Tja, dass können wir so genau leider nicht sagen/wissen.
Zitat von yongyong schrieb:Der Kontrahent war anscheinend körperlich überlegen und sehr angriffslustig. Warum um alles in der Welt geht man dann dahin, wenn man weiß das man gegen so einen Kerl keine Chance hat?
Gute Frage, ich weiß es nicht denn ich hätte anders gehandelt.
Zitat von yongyong schrieb:Das ist doch schon irgendwie Vorsatz?
Jain, denn vielleicht dachte er ja er könne mit ihm reden, wer weiß.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

26.01.2019 um 03:51
Zitat von FraukieFraukie schrieb:Da steht doch deutlich worauf ich hinaus will, nämlich darauf, dass es mich keineswegs wie unterstellt zu einer gefährlichen Person macht meine Handtasche mit Werkzeug zu füllen, sondern lediglich zu einem praktisch veranlagten Menschen der sich gerne selbst aus blöden Lagen helfen kann indem ich brauchbare Utensilien und Werkzeuge bei mir trage und je nachdem wo man wie unterwegs ist gehört ein Gebrauchsmesser eben zu genau diesem Werkzeug.
Du hast irgendein Werkzeug generell dabei, wenn ich das richtig verstanden habe, das ist was Anderes als in diesem Fall.

Ein Messer mit (besonders) langer Klinge ist schon was Spezifisches bzw. spezifischer, zumal unter dem bekannten Hintergrund.

Auch was anderes als ein klappbares Taschenmesser.
Zitat von FraukieFraukie schrieb:Allerdings erweckst Du den Eindruck, als sei es etwas Schlechtes, wenn man in diesen "gewissen Kreisen" aufgezogen wurde und sich beweg
Nein, aber ich wusste es nicht anders auszudrücken, hätte ich von einschlägigen Milieus gesprochen, wäre es wohl auch so rüber gekommen.

Gemeint waren Drogen- Zuhälterkreise oder so ähnlich.
Zitat von FraukieFraukie schrieb:Aber ok, es gibt ja kein Gesetz gegen eng gesteckte Horizonte,
Nicht wahr? Siehe oben ;)
Zitat von FraukieFraukie schrieb: aber zum Glück gibt es auch kein Gesetz, das Eltern dazu zwingt ihre Kinder in einer Großstadt aufzuziehen und Freilauf auf Spielplätze zu beschränken, deswegen hatte ich das große Glück in diesen "gewissen Kreisen" (die Du so fürchterlich zu finden scheinst ohne sie zu kennen) aufzuwachsen und ihnen treu zu bleiben.
:palm: Sry, aber was Anderes fällt mir hierzu nicht ein
Zitat von FraukieFraukie schrieb:Die Liste kann man nun endlos weiter führen, also wenn man sich in so fürchterlichen Kreisen bewegt wie ich es tue, also diese "gewissen Kreise" in denen ich aufgezogen wurde.
Warum fühlst Du Dich überhaupt angesprochen?

Scheinbar kannst Du zwischen einen "normalen" Messer, was man bei sich hat, um sich Brote zu schmieren, nicht differenzieren zu einem Messer mit längerer Klinge, welches man zu einem Treffen mitnimmt, welches gefährlich sein kann.

Finde ich beschämend, was Du vom Stapel lässt.




Zitat von FraukieFraukie schrieb:Die Liste kann man nun endlos weiter führen, also wenn man sich in so fürchterlichen Kreisen bewegt wie ich es tue, also diese "gewissen Kreise" in denen ich aufgezogen wurde.
Noch mal, weil es so "schön" ist.. man! Peinlich!


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

26.01.2019 um 03:54
Recht haben und Recht zu bekommen sind hier in Deutscghland zweierlei paar Schuhe. Gerecht geht es hier auf keinen Fall zu. Wenn ich mache Urteile höre die so unterschiedlich sind wie Tag und Nacht, auch wenn es sich um das gleiche Delikt handelt, lässt es mich and die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in der Justiz stark zweifeln. Auch Richter sind nur Menschen und Menschen irren sich nun mal in manchen Dingen. Und Anwälte! Meine Erfahrung: die setzen sich nur wirklich ein, wenn du ihnen mit einen dicken Bündel Gelscheinen zuwinkst. Ansonsten stehst du auf verlorenen Posten. Gesetze und Paragrahpen hin oder her, man kann alles zu seinen Vor- oder Nachteil ausdünken.

Eine Mutter die den Täter erschießt weil dieser ihr Kind missbraucht und getötet hat bekommt lebenslänglich. Der Täter bekommt eine Therapie. wird psychiatrisch eingewiesen und alles wird mit seiner angeblich verkorksten Kindheit entschuldigt. Er wird nach ein paar Jahren entlassen, weil er geheilt und resosallisiert ist, aufgrund irgendwelcher sinnloser Gutachten um dann erneut Kinder zu missbrauchen und zu töten. Der Täter wird zum Opfer. Und an die Mutter, Ihr Leid, ihre Trauer, ihre Verzweiflung ihre Versuche über den Tod ihres Kindes hinweg zu kommen, nein daran denkt niemand. Sie hat lebenslänglich verdient, weil sie den Täter zum Opfer machte, indem die Ihr getütetes Kind rächte und den Täter erschoß. Wer da nicht den Glaubem an unsere Gerechtigkeit hier verliert, der hat wirklich ein sehr großes Gottvertrauen oder einen sehr guten Anwalt, sofern man die Geldscheine dafür hat.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

26.01.2019 um 04:34
Zitat von FraukieFraukie schrieb:Ich weiß nicht ob ich Deine Definition eines "Rechtsstaates" nun zum Lachen oder zum Weinen finde
Empfinde ich bei Deinen Beiträgen ebenso.

Entschuldigst/legitimierst quasi ein mitgeführtes Messer mit langer Klinge, welches ein wohl angsterfüllter Mensch zu einem Treffen mit einen früheren oder aktuellen Schlägers mitnimmt damit, was Du in Deiner Handtasche (Werkzeuge oder was weiß ich was, interessiert mich auch nicht, was Du dabei hast).
Zitat von FraukieFraukie schrieb:6 Messerstiche für einen Richter auch kein Anzeichen großer Gewaltbereitschaft (wie gesagt, da muss man nur sehr wenige Kriminalfälle lesen mit wie vielen Stichverletzungen Richter üblicherweise bei echten Gewalttaten konfrontiert sind).
6 ist so der Bereich ab dem man eine Chance hat, dass der Blutverlust den Angreifer schwächt, die Schmerzen tun es eher nicht, die Mannstoppwirkung von Messern ist eben nicht so beeindruckend.
Nö, keinerlei Gewalt(Bereitschaft)..

Wie viele Stiche sind denn Deiner geschätzten Meinung nach nötig, um von einer Bereitschaft von Gewalt zu sprechen?

Dabei klammern wir mal aus, je mehr einer zusticht, desto mehr lebenswichtige Organe kann er treffen, das wird Dir hoffentlich bewusst sein.

Blutverlust ist dann natürlich da, ja!

Und selbstverständlich keine Tötungsabsicht?
Zitat von FraukieFraukie schrieb:Das sei Dir auch ungenommen, aber leider interessiert es den Verlauf gewisser Blutgefäße und die Belastbarkeit von Knorpeln ganz und gar nicht, was sich wer nu vorstellen kann oder nicht.
Immerhin konnte er trotz allem den Anderen töten oder nicht?
Zitat von FraukieFraukie schrieb:Uneinigkeit besteht lediglich darüber ob es wirklich so einfach gewesen wäre zu sagen "ich geh einfach nicht hin!".
Stellt sich eigentlich gar nicht, wenn man schon ein Messer einsteckt.
Zitat von FraukieFraukie schrieb:Da picken manche Leute einen Sachverhalt raus, ziehen ihre eigenen Rückschlüsse und das ist ihnen dann genug um einer Richterin mal ganz nebenbei mutwillig Rechtsbeugung zu unterstellen.
Hier geht es lediglich um Ansichten, Meinungen.

Was Du daraus ziehst, ist Deine Sache. Machst es mit Deinen teils lächerlichen Argumenten mit Unterstellungen ebenso, "nur", welche sich gegen User richten.

Auf den teils anderen Keu geh ich erst gar nicht mehr ein.


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26.01.2019 um 13:44
Zitat von SharasaSharasa schrieb:Eine Mutter die den Täter erschießt weil dieser ihr Kind missbraucht und getötet hat bekommt lebenslänglich. Der Täter bekommt eine Therapie. wird psychiatrisch eingewiesen und alles wird mit seiner angeblich verkorksten Kindheit entschuldigt.
Finde den Fehler.


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26.01.2019 um 15:06
@Fraukie
Zitat von FraukieFraukie schrieb:Ganz so sehe ich das auch nicht.
Wie gesagt, Richter sind nur Menschen und ich bin stolz und glücklich in einem Staat zu leben in dem es jedem frei steht zu äußern, dass ihm ein Urteil einfach nicht als gerecht erscheint.
Das ist meines Erachtens auch nicht das essentielle Problem. Viel mehr geht es mir darum, dass man einem nach jetzigen Stand Unschuldigen weiterhin einer Straftat bezichtigt. Nicht nur irgendeiner sondern der wohl schärfsten – Mord.
Zitat von FraukieFraukie schrieb:allerdings würde ich akzeptieren, dass der Richter die Gesamtlage anders eingeschätzt hat als ich anstatt mal eben eine Straftat zu unterstellen.
Danke schön!

@yong
Zitat von yongyong schrieb:für mich ist das Merkmal der Heimtücke erfüllt, Mord rechtfertigt.
Ein Verbrecher geht heimtückisch zu Werke, wenn er die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers zur Tötungshandlung ausnutzt. Arglosigkeit ist dadurch gekennzeichnet, dass sich die betreffende Person keines Angriffs auf ihr Leib oder ihre körperliche Unversehrtheit versieht, sich also in Sicherheit wiegt.
Bei der Arglosigkeit handelt es sich um eine bewusste Empfindung, die ein komatöser Patient beispielsweise nicht aufweisen kann. Doch Achtung: Anders verhält es sich bei Schlafenden. Diese nehmen ihre Arglosigkeit quasi mit in den Schlaf.
Wehrlosigkeit baut auf der Arglosigkeit auf. Sie führt dazu, dass die angegriffene Person außerstande ist, sich zur Wehr zu setzen. Neben dem willentlichen Missbrauch beider Zustände ist ein Mörder zudem durch eine feindselige Absicht gekennzeichnet. Spritzt eine Krankenschwester einem schwerkranken Patienten beispielsweise ein tödliches Gift, um diesen von seinem Leid zu erlösen, so fehlt es bei einer solchen Mitleidstötung eben an einer negativen Gesinnung.
https://www.anwalt.org/mord/#Wann_verjaehrt_Mord

Heimtücke hier zu bejahen halte ich für problematisch da hier das Opfer sich sehr wohl wehren konnte, sogar aktiv kämpfen konnte. Wehrlosiskeit passt hier meines Erachtens ebenfalls nicht, da immerhin das Opfer, laut Darstellung den ersten Angriff ausgeführt hat.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

26.01.2019 um 17:19
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Kommt halt drauf an wie stichfest die Urteilsbegründung ist. Gehen wir mal davon aus es handelt sich wie festgestellt um Notwehr, so wird das einem Messerstecher, der nicht aus Notwehr handelt, nicht helfen. Ich seh aber auch nicht das es plötzlich heißt, man dürfe nun jeden einfach erstechen, der einen komisch anguckt.
Klar hilft das Messerstechern! Denn die brauchen ja nur 2-3 Kumpel mitnehmen, die man gar nicht kennt, und einfach drauf los. Ja ich stelle mir gerade dutzende Szenen vor, in denen dieser aktuelle Fall als Präzedenzfall hinzugezogen werden kann. Und das ist bedenklich!

Sei es drum, hier scheint ein radikaler Anti-Rechtsstaat Wind zu wehen. Denn in meinen Augen hat der Rechtstaat hier nicht gegriffen. Kein Mord? -> okay gut! Kein Totschlag, aha okay gut! Aber einen Freispruch, für jemanden, der ganz gezielt und geplant eine Person mit Messer angreift, tut mir leid, das geht nicht.

Und zu behaupten, das sei nicht geplant gewesen, wäre schlichtweg falsch. Denn wenn ich mitten in der Nacht mit Messer los ziehe, dann ... lässt sich ja wohl klar darlegen, weshalb. Alles andere ist Täterschutz!


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

26.01.2019 um 17:28
@Dr.Trollinger
nein, das ist kein Täterschutz, es weht hier auch kein Anti-Rechtsstaats Wind, vielleicht von Dir, denn DU ziehst doch das Urteil in Zweifel, Du meinst doch, alles besser zu wissen als der Richter, Du meinst doch, dass nur Deine (sehr laienhafte) Rechtsauslegung die richtige wäre. Nur weil man ein Messer dabei hat plant man noch lange keinen Mord.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

26.01.2019 um 17:33
Zitat von Dr.TrollingerDr.Trollinger schrieb:Klar hilft das Messerstechern! Denn die brauchen ja nur 2-3 Kumpel mitnehmen, die man gar nicht kennt, und einfach drauf los. Ja ich stelle mir gerade dutzende Szenen vor, in denen dieser aktuelle Fall als Präzedenzfall hinzugezogen werden kann. Und das ist bedenklich!
Aber das ist doch hier nicht der Fall.
Zitat von Dr.TrollingerDr.Trollinger schrieb:Sei es drum, hier scheint ein radikaler Anti-Rechtsstaat Wind zu wehen. Denn in meinen Augen hat der Rechtstaat hier nicht gegriffen. Kein Mord? -> okay gut! Kein Totschlag, aha okay gut! Aber einen Freispruch, für jemanden, der ganz gezielt und geplant eine Person mit Messer angreift, tut mir leid, das geht nicht.
Das Opfer hat den Täter zuerst geschlagen und danach in einen Schwitzkasten genommen. Ein Angriff sieht für mich anders aus.
Zitat von Dr.TrollingerDr.Trollinger schrieb:Und zu behaupten, das sei nicht geplant gewesen, wäre schlichtweg falsch. Denn wenn ich mitten in der Nacht mit Messer los ziehe, dann ... lässt sich ja wohl klar darlegen, weshalb. Alles andere ist Täterschutz!
Nein, wurde aber auch schon zur genüge hier im Thread besprochen.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

26.01.2019 um 17:44
Zitat von Dr.TrollingerDr.Trollinger schrieb:Ja ich stelle mir gerade dutzende Szenen vor, in denen dieser aktuelle Fall als Präzedenzfall hinzugezogen werden kann. Und das ist bedenklich!
Genau das ist das Problem mit den besorgten Trollen und sonstigen Blödsinnverbreitern. Bildung hat man nur ausm Privatfernsehen, den Boulevardzeitungen und den Alternativmedien aka Russenpropaganda und Verschwörungsgebrabbel auf YT!!

Präzedenzfälle spielen im europäischen Recht ausser in UK so gut wie keine Rolle, du solltest nicht so viele Amikrimis ansehen. Und dir stattdessen mal ein wenig Allgemeinbildung antun!


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

26.01.2019 um 17:46
@geisterfrei
ach, ist doch alles egal, Hauptsache man kann Angst und Schrecken verbreiten, auch wenn nix davon stimmt. Ätzend.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

26.01.2019 um 17:47
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Der Richter: „Der Angeklagte war körperlich unterlegen, zwischen beiden lagen sechs Kampfklassen im Boxen. Das Notwehrrecht war nicht eingeschränkt – deshalb ist sein Verhalten durch Notwehr gerechtfertigt und er war freizusprechen. Ein Küchenmesser darf man nach dem Waffenrecht mit sich führen, auch wenn es sozial-ethisch fraglich ist.“Der Richter erklärte auch, das Urteil sei sicher „für die Angehörigen nicht nachvollziehbar. Aber wir müssen als Richter den Fall neutral und emotionslos prüfen“.Das Urteil löst sicher nicht nur bei den Eltern des Opfers (wollen dagegen Rechtsmittel einlegen) Unverständnis aus. Doch ungewöhnlich sei es nicht, sagt Gregor Samimi, Anwalt für Strafrecht in Berlin. „Die Erklärung für dieses Urteil findet sich in den Paragraphen 32 und 33 des Strafgesetzbuches.“► § 32: (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.► § 33: Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
https://www.juraforum.de/forum/t/hieb-und-stichwaffen.229103/
Sie sind nach § 1, Abs. 2 WaffG als Waffe gleichgestellt.

§ 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
(1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
(2) Waffen sind
1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände
und
2. tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
(3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.
...
Also wäre Punkt B also durchaus gegeben. Diese Eskalation der Schlägerei war bewusst durch das Mitführen des Messers herbei geführt worden. Man hat die Verletzungen in Kauf genommen, der Täter handelte mit Vorsatz. Denn er hatte ja die Wahl, weder hinzugehen, noch das Messer mitzuführen. Und hätte man nicht zu 5 Euronen Pfefferspray greifen können?
Zitat von WichtgestaltWichtgestalt schrieb:Das Opfer hat den Täter zuerst geschlagen und danach in einen Schwitzkasten genommen. Ein Angriff sieht für mich anders aus.
Also ist es okay, mit gefährlichen Gegenständen zu ner Kabbelei aufzutauchen? Na , wenn ich das unseren örtlichen Polizeidienstleistern das nächste Mal erkläre, werden die sicher lachen. Wie gesagt, es bleibt dabei, wer mit messer zur ner schlägerei geht, der hat auch vor das einzusetzen -> Vorsatz. Wenn der Seyed nun gerade von der Arbeit in der Küche(koch ö.ä) gekommen WÄRE , dann hätte ich Notwehr akzeptieren können.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Nur weil man ein Messer dabei hat plant man noch lange keinen Mord
Ist , wie zu sagen, wer mit ner Pumpgun durch die Straßen läuft, sei ein besorgter Bürger.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:nein, das ist kein Täterschutz, es weht hier auch kein Anti-Rechtsstaats Wind, vielleicht von Dir, denn DU ziehst doch das Urteil in Zweifel, Du meinst doch, alles besser zu wissen als der Richter, Du meinst doch, dass nur Deine (sehr laienhafte) Rechtsauslegung die richtige wäre. Nur weil man ein Messer dabei hat plant man noch lange keinen Mord.
Und du bist jetzt ... weniger laienhaft, weil du alles so absegnest? Aha. Der Versuch, mich damit durch den Kakao zu ziehen, zeigt ja auf, weelche Arte Mensch du bist. Du machst das immer, hältst anderen Dinge vor die Nase, die du selbst ständig tust. Ich denke, wir - du und ich - sollten aneinander ignorieren. Vielen Dank.
Zitat von WichtgestaltWichtgestalt schrieb:Aber das ist doch hier nicht der Fall.
nein, richtig. Aber ich meinte, man könne Aussagen so absprechen und auf den aktuellen Fall verwiesen , so dass es ebenfals zu freispruch kommen KÖNNTE. Das ist ein absolut falsches Signal.
Zitat von WichtgestaltWichtgestalt schrieb:Das Opfer hat den Täter zuerst geschlagen und danach in einen Schwitzkasten genommen. Ein Angriff sieht für mich anders aus.
Wie gesagt, der wird das Messer mitgenommen haben, um es einzusetzen. Mit Angst kann man das nicht mehr rechtfertigen, hätte nicht hingehen müssen.
Zitat von geisterfreigeisterfrei schrieb:Präzedenzfälle spielen im europäischen Recht ausser in UK so gut wie keine Rolle, du solltest nicht so viele Amikrimis ansehen. Und dir stattdessen mal ein wenig Allgemeinbildung antun!
Falsch. Es werden durchaus vergleichbare Fälle bei der Urteilsfindung hinzugezogen. Auch in Deutschland.
Zitat von geisterfreigeisterfrei schrieb:Genau das ist das Problem mit den besorgten Trollen und sonstigen Blödsinnverbreitern. Bildung hat man nur ausm Privatfernsehen, den Boulevardzeitungen und den Alternativmedien aka Russenpropaganda und Verschwörungsgebrabbel auf YT!!
Mir ist relativ egal, wie wenig andere Leute lesen.


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