Bone02943 schrieb:Der Richter: „Der Angeklagte war körperlich unterlegen, zwischen beiden lagen sechs Kampfklassen im Boxen. Das Notwehrrecht war nicht eingeschränkt – deshalb ist sein Verhalten durch Notwehr gerechtfertigt und er war freizusprechen. Ein Küchenmesser darf man nach dem Waffenrecht mit sich führen, auch wenn es sozial-ethisch fraglich ist.“Der Richter erklärte auch, das Urteil sei sicher „für die Angehörigen nicht nachvollziehbar. Aber wir müssen als Richter den Fall neutral und emotionslos prüfen“.Das Urteil löst sicher nicht nur bei den Eltern des Opfers (wollen dagegen Rechtsmittel einlegen) Unverständnis aus. Doch ungewöhnlich sei es nicht, sagt Gregor Samimi, Anwalt für Strafrecht in Berlin. „Die Erklärung für dieses Urteil findet sich in den Paragraphen 32 und 33 des Strafgesetzbuches.“► § 32: (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.► § 33: Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
https://www.juraforum.de/forum/t/hieb-und-stichwaffen.229103/Sie sind nach § 1, Abs. 2 WaffG als Waffe gleichgestellt.
§ 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
(1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
(2) Waffen sind
1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände
und
2. tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
(3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.
...
Also wäre Punkt B also durchaus gegeben. Diese Eskalation der Schlägerei war bewusst durch das Mitführen des Messers herbei geführt worden. Man hat die Verletzungen in Kauf genommen, der Täter handelte mit Vorsatz. Denn er hatte ja die Wahl, weder hinzugehen, noch das Messer mitzuführen. Und hätte man nicht zu 5 Euronen Pfefferspray greifen können?
Wichtgestalt schrieb:Das Opfer hat den Täter zuerst geschlagen und danach in einen Schwitzkasten genommen. Ein Angriff sieht für mich anders aus.
Also ist es okay, mit gefährlichen Gegenständen zu ner Kabbelei aufzutauchen? Na , wenn ich das unseren örtlichen Polizeidienstleistern das nächste Mal erkläre, werden die sicher lachen. Wie gesagt, es bleibt dabei, wer mit messer zur ner schlägerei geht, der hat auch vor das einzusetzen -> Vorsatz. Wenn der Seyed nun gerade von der Arbeit in der Küche(koch ö.ä) gekommen WÄRE , dann hätte ich Notwehr akzeptieren können.
Tussinelda schrieb:Nur weil man ein Messer dabei hat plant man noch lange keinen Mord
Ist , wie zu sagen, wer mit ner Pumpgun durch die Straßen läuft, sei ein besorgter Bürger.
Tussinelda schrieb:nein, das ist kein Täterschutz, es weht hier auch kein Anti-Rechtsstaats Wind, vielleicht von Dir, denn DU ziehst doch das Urteil in Zweifel, Du meinst doch, alles besser zu wissen als der Richter, Du meinst doch, dass nur Deine (sehr laienhafte) Rechtsauslegung die richtige wäre. Nur weil man ein Messer dabei hat plant man noch lange keinen Mord.
Und du bist jetzt ... weniger laienhaft, weil du alles so absegnest? Aha. Der Versuch, mich damit durch den Kakao zu ziehen, zeigt ja auf, weelche Arte Mensch du bist. Du machst das immer, hältst anderen Dinge vor die Nase, die du selbst ständig tust. Ich denke, wir - du und ich - sollten aneinander ignorieren. Vielen Dank.
Wichtgestalt schrieb:Aber das ist doch hier nicht der Fall.
nein, richtig. Aber ich meinte, man könne Aussagen so absprechen und auf den aktuellen Fall verwiesen , so dass es ebenfals zu freispruch kommen KÖNNTE. Das ist ein absolut falsches Signal.
Wichtgestalt schrieb:Das Opfer hat den Täter zuerst geschlagen und danach in einen Schwitzkasten genommen. Ein Angriff sieht für mich anders aus.
Wie gesagt, der wird das Messer mitgenommen haben, um es einzusetzen. Mit Angst kann man das nicht mehr rechtfertigen, hätte nicht hingehen müssen.
geisterfrei schrieb:Präzedenzfälle spielen im europäischen Recht ausser in UK so gut wie keine Rolle, du solltest nicht so viele Amikrimis ansehen. Und dir stattdessen mal ein wenig Allgemeinbildung antun!
Falsch. Es werden durchaus vergleichbare Fälle bei der Urteilsfindung hinzugezogen. Auch in Deutschland.
geisterfrei schrieb:Genau das ist das Problem mit den besorgten Trollen und sonstigen Blödsinnverbreitern. Bildung hat man nur ausm Privatfernsehen, den Boulevardzeitungen und den Alternativmedien aka Russenpropaganda und Verschwörungsgebrabbel auf YT!!
Mir ist relativ egal, wie wenig andere Leute lesen.