capspauldin schrieb:Wie jemand einen möglichen sexuellen Übergriffe verarbeitet, sollte jedem selbst zugestanden werden
Spätestens wenn es um Persönlichkeitsrechte von mutmaßlichen Tätern geht, kann auch kein mutmaßliches Opfer mehr so damit umgehen wie es will.
Bedachtes Vorgehen erst recht dann, wenn ein mutmaßliches Opfer nichts anderes als nur das eigene Wort vorzuweisen hat.
Schützt auch mutmaßliche Opfer.
Bedachtes Vorgehen muss aber nicht gleich schweigen bedeuten. Um Himmels Willen - Nein!
Offizielle Strafverfolgungsbehörden einschalten, dort kann man dann auch Namen nennen. Oder mutmaßliche Opfer lassen alles ihren Anwalt machen, der weiß auch wie man korrekt vorzugehen hat und von welchen Vorgehensweisen mutmaßliche Opfer lieber Abstand nehmen sollten.
Sich der kompletten Öffentlichkeit anzuvertrauen bzw. an die Öffentlichkeit zu treten, durch Social Media leichter wie nie zuvor, und dabei auch noch explizit Namen zu nennen, ist eine sehr heikle Angelegenheit und erst recht dann, wenn man als mutmaßliches Opfer nichts weiter als nur das eigene Wort vorzuweisen hat.
Schalten mutmaßliche Opfer die Presse ein, wissen seriöse Medien auch, dass sie sich nicht alles erlauben dürfen wie es sich mutmaßliche Opfer vielleicht wünschen. Auch dann wieder erst recht, gibt es nichts weiter vorzubringen als nur das Wort eines mutmaßlichen Opfers.
Auch die Pressefreiheit und ihre journalistische Aufgabe über insbesondere Ereignisse, die von öffentlichem Interesse sind zu berichten, bedeutet keine absolute Freiheit und vor allem darf sie keinen vorverurteilenden Charakter haben, so lange es sich nur um mutmaßliche Täter handelt.