Abahatschi schrieb:Wer ist mehr zu schützen bis zu einem möglichen Prozess? Das mutmaßliche Opfer oder der Tatverdächtige
Natürlich steht Aufklärung (so weit möglich) für Ermittlungsbehörden wie Polizei und Staatsanwaltschaften an erster Stelle.
Ein Rechtsstaat verbietet es aber Aufklärung um jeden Preis zu praktizieren oder immer nur zugunsten des Opfers um jeden Preis zu handeln. Das dürfen weder Polizei noch Staatsanwälte noch Opferanwälte.
Und komplett Außenstehende sowie Opfer selbst haben sogar noch weniger legale Handlungsmöglichkeiten im Gegensatz zu offiziellen Ermittlungsbehörden wie Polizei oder Staatsanwaltschaften oder Opferanwälten.
Aber auch diese drei müssen sich an Recht und Gesetz halten.
Auch mutmaßliche Täter, ab Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens offiziell Beschuldigte genannt, haben in einem Rechtsstaat Rechte und diese gilt es ebenfalls zu schützen.
Natürlich sind die meisten Rechte davon
nicht unantastbar, sondern können Ermittlungsbehörden je nach Einzelfall in diverse Rechte von mutmaßlichen Tätern eingreifen, wenn fürs Ermittlungsverfahren erforderlich und mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip in Einklang zu bringen ist.
In vielen Fällen ist sogar erst eine richterliche Genehmigung notwendig, damit Ermittlungsbehörden tätig werden können.
Da findet dann auch häufig eine sogenannte eine Abwägung von Interessen statt.
Aber ich denke das weißt du doch oder?
So sieht ein guter Rechtsstaat nun mal aus. Der Zweck heiligt jedes Mittel ist leider nicht, auch wenn man es sich persönlich immer mal wieder wünschen mag.