sunshinelight schrieb:Aber wie will jemand, der es einfach gar nicht kann, sich an die normalen Koventionen einer Gesellschaft halten? Wenn man nicht fähig ist, mitzufühlen, absolut keine Reue empfinden kann, wie will man so jemanden bestrafen? Quasi dafür bestrafen, dass er so ist, wie er ist?
Bestrafung erfolgt erst dann, wenn dieser Jemand seine (so wie du meinst) Skrupellosigkeit, dann geparrt mit krimineller Energie, an anderen ausläst, sei es in Form von zügelloser Gewalt, Verbrechen anderer Art und dergleichen.
Dann ja, muss so ein Mensch bestraft werden, unabhängig davon, ob er jetzt aufgrund angeborenem Fehlverhalten etwas dafür kann oder nicht... das ist dann unerheblich.
Wenn so ein jemand für sich ist, griesgrämig und bärbeißig bleibt, auch sein Leben lang, aber außer diesem Verhalten ansonsten sich nichts zu schulden kommen lässt, dann hat er eben eine Art von schrägem unangepassten Charakter, oder einem sogenannten Querdenker, inne oder aber im Laufe seiner Existenz entwickelt.
Natürlich gibt es solche Menschen und viele von ihnen bleiben wohl unter sich, sind eine Art von Eigenbrödler, und auch sie finden ihre Klientel von Freunden, Partnern und Bekannten, mit denen sie sich gut verstehen können... aber mit der Masse der Gesellschaft werden sie wohl nie schwimmen... müssen sie auch nicht.
Natürlich bestraft man Menschen aufgrund ihrer Charaktereigenschaften nicht, vorausgesetzt sie, wie schon oben erwähnt, keinem damit Schaden.