@filizTut mir leid, was Ihr gerade erlebt, kenne ich aus männlicher Perspektive in einer etwas ähnlichen Konstellation.
Erst aber mal Glückwunsch, dass Du einen Partner hast, mit dem Du leben möchtest und dass unter diesen schwierigen Voraussetzungen ein guter Kontakt zum Kind weiter besteht.
Dieses Kind wird aber gerade in diesem Konflikt zerrieben und das Kind ist der Hauptleidtragende.
Insofern glaube ich, dass ein interkontinentaler Umzug ein Kind weiter destabiliseren könnte.
Gibt es irgendwelche gerichtliche Umgangsregelungen? Bevor ihr einen Umzug durchführt sollte es eine klare gerichtlich hinterlegte Regelung geben.
An alle die dies kritisiert haben: Dass Kinder eine Art Doppelresidenzmodell nach der Trennung der Eltern bekommen, ist in Frankreich gemäß EU Richtlinie 2079 der Regelfall. lediglich Deutschland verharrt bei einem Umgangsrecht, das im Wesentlichen auf Hitler Ausspruch 'Das ethische Recht der Mutter auf das Kind' zurückgeht.
Und Du wirst den Mann nicht ohne ein gut versorgtes und glückliches Kind als glücklichen Partner haben können.
Dein Partner und Du können nur versuchen, der Ex den Spaß am Terror zu verleiden, indem ihr keine Reaktionen zeigt. Dann wird so etwas schnell langweilig. Parallel kann man überlegen, ob es juristische Mittel geben kann.
Wichtig ist, die Kommunikation auf der Ex Paarebene komplett einzustellen, das heisst nur auf Aktionen zu antworten, die das Kind betreffen.
Und ich möchte Dir nach den im Chat vorliegenden Infos ermutigen, nicht aufzugeben.
Wie sagten schon die Onkelz: Nichts hat Bestand, nicht mal das Leid und auch die größte Scheisse geht mal vorbei.