sandra.31 schrieb:Ist ein Anwalt wirklich so eine gute Idee?
Die Tatsachen sind ja bekannt,
und der Anwalt kostet anscheinend ziemlich viel,
und wäre dieses Geld nicht besser ausgegeben für
Schadensersatz, Schmerzensgeld und falls möglich Tagessätze?
Außerdem schlage ich vor, den Kumpel, bei dem er getrunken hat,
auch noch als Zeugen hinzuzuziehen.
Und ihn möglichst bald, möglichst schriftlich eine Aussage machen zu lassen.
Viele Grüße,
Sandra
Ein guter Anwalt ist sein Geld mehr als Wert. Als Laie macht man viele (Verfahrens-)Fehler. Je nach Lust und Laune des Staatsanwaltes können die Delikte als Einzelverfahren (=jedes Delikt, also Fahren unter Alkoholeinfluss, Fahrerflucht und unterlassene Hilfeleistung wird einzeln behandelt und abgeurteilt) oder als Gesamtverfahren (=man sieht den Unfall als ein Ereigniss) verhandelt werden.
Ein Anwalt kann auch Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen und erkennt auch Fehler bei der Ermittlung, die einem als Laie verborgen bleiben.
Ein Arbeitskollege hat sich mal wegen eines Verkehrsdeliktes (Unfall wegen Überholens, Sachschaden und ein Leichtverletzter) selbst verteidigt. Der Staatsanwalt wollte ursprünglich nur ein dreimonatiges Fahrverbot, bekommen hat er einen Fahrerlaubnissentzug von drei Jahren... Der muss sich also vor Gericht so richtig selbst in die Scheiße geritten haben!
Und dass der Kumpel eine Aussage macht, wird wohl auch nicht passieren. Denn auch der Kumpel kann belangt werden, weil er ihn nicht am Fahren gehindert hat. Der wird eher als Selbstschutz sagen, dass er ihm ein Taxi rufen wollte oder ihm den ÖPNV nahegelegt hat.
Auch bei den nachfolgenden Zivilrechtlichen Sachen ist ein Anwalt eine gute Idee. Die Versicherung wird versuchen, das Geld wieder einzutreiben. Je nachdem wo Geld zu holen ist, notfalls auch beim Halter - seinem Vater!
Denn wenn die Versicherung der Meinung ist, die Alkoholfahrt hätte vermieden werden können, indem man den Zugang zum Fahrzeug begrenzt. (Schlüssel gut verwahren zum Beispiel.) Oder wenn ihr Bruder gar nicht als möglicher Fahrer bei der Versicherung angegeben wurde.