Wenn Menschen zu weit gehen...
22.05.2017 um 16:04sunshinelight schrieb:Kann auch eine Haftstrafe kommen, aber das glaube ich nicht.Wenn eine schwere KV vorliegt, ist eine Geldstrafe nimmer drin. Dann gibt es Haft.
sunshinelight schrieb:Kann auch eine Haftstrafe kommen, aber das glaube ich nicht.Wenn eine schwere KV vorliegt, ist eine Geldstrafe nimmer drin. Dann gibt es Haft.
Welche Strafe droht bei einer gefährlichen Körperverletzung?https://www.anwalt.de/rechtstipps/was-ist-eine-gefaehrliche-koerperverletzung-und-welche-strafe-droht_045790.html
Das Strafgesetzbuch sieht für eine gefährliche Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. In minder schweren Fällen liegt die Strafe zwischen drei Monaten Freiheitsstrafe bis fünf Jahren Freiheitsstrafe. Eine Geldstrafe sieht § 224 StGB bei einer gefährlichen Körperverletzung nicht vor.
Heide_witzka schrieb:Ich seh da momentan keine Gründe für mildernde Umstände.Ohne diese beiden in Schutz nehmen zu wollen, aber wenn man mitbekommt, wie sein Kind gerade von einem Auto angefahren wurde, kann das schon zu einer Beeinträchtigung des rationalen Denkens führen.
borabora schrieb:Vielleicht haben sie eh eine niedrige HemmschwelleWahrscheinlich.
Sturmkrähe schrieb:Denkbar ist sogar eine eine schwere KVEher nicht. Die Frau ist vermutlich bei einer solchen Verletzung nicht dauerhaft entstellt und es klang auch nicht danach, dass sie ihr Auge verlieren würde.
borabora schrieb:Die Typen haben mMn ihre Aufsichtspflicht verletzt, indem sie auf das Kind nicht geachtet haben.Also man kann Kinder nicht anbinden. Ich weiß zwar nicht, wie alt das Mädchen ist, aber Kinder laufen eben meist ohne Leine auf dem Bürgersteig und geben gelegentlich auch Impulsen nach. So schnell kann man als Eltern gar nicht schauen.
sunshinelight schrieb:Na wunderschön, dann ab ins Kittchen, würde ich mal sagen.Freiheitsstrafe bedeutet ja nicht automatisch Gefängnis. Bewährung ist da ja auch möglich und je nach Konstellation in Körperverletzungen, die keine dauerhaften Schäden verursachen und die Täter nicht einschlägig vorbestraft sind, auch die Regel.
kleinundgrün schrieb:es wurde ja zu Recht verfolgt - aber es ist ein Unterschied zu einer Schlägerei, die aus Lust am Schlagen geführt wird.Deswegen greift man eine Zeugin auch noch an?
kleinundgrün schrieb:Eher nicht. Die Frau ist vermutlich bei einer solchen Verletzung nicht dauerhaft entstellt und es klang auch nicht danach, dass sie ihr Auge verlieren würde.Dennoch ist es eine schwere KV.
kleinundgrün schrieb:Also man kann Kinder nicht anbinden. Ich weiß zwar nicht, wie als das Mädchen ist, aber Kinder laufen eben meist ohne Leine auf dem Bürgersteig und geben gelegentlich auch Impulsen nach. So schnell kann man als Eltern gar nicht schauen.Hast du den Post und den Artikel nicht gelesen?
sunshinelight schrieb:Deswegen greift man eine Zeugin auch noch an?Wie gesagt, ich entschuldige das nicht. Ich stelle einen Kontext zu anderen Taten her.
sunshinelight schrieb:Dennoch ist es eine schwere KV.Kannst Du das näher begründen? Das interessiert mich.
sunshinelight schrieb:Hast du den Post und den Artikel nicht gelesen?Die fünf Jahre habe ich wohl überlesen. Aber dennoch wird man auch fünfjährige nicht dauerhaft an der Hand halten oder anbinden. Meine Kinder sind in dem Alter zum Spielplatz gegangen. Der war nicht weit weg und es waren keine Straßen dazwischen - aber Kinder müssen auch Selbständigkeit lernen.
kleinundgrün schrieb:Aber dennoch wird man auch fünfjährige nicht dauerhaft an der Hand halten oder anbinden. Meine Kinder sind in dem Alter zum Spielplatz gegangen. Der war nicht weit weg und es waren keine Straßen dazwischen - aber Kinder müssen auch Selbständigkeit lernen.Aber deswegen lässt man die nicht an der Straße aus den Augen, besonders da sie da ja gerne auf Straßen laufen, ohne auf Autos zu achten.
kleinundgrün schrieb:Dennoch ist es eine schwere KV.Klar.
Kannst Du das näher begründen? Das interessiert mich.
sunshinelight schrieb:haben die beiden Männer die Unfallzeugin so stark geschlagen, dass sich die Augenhöhle der 49-jährigen Zeugin verschoben habe.
sunshinelight schrieb:Klar.Hatten wir es nicht gerade von der "schweren KV"?
4) mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich
Eine der häufigsten Form der gefährlichen Körperverletzung
sunshinelight schrieb:Dennoch ist es eine schwere KV.?
Heide_witzka schrieb:und das sollte in meinen Augen dann schon eine schwere Körperverletzung sein.Die Voraussetzungen dafür sind abschließend geregelt:
§ 226
Schwere Körperverletzung
(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.Auch wenn es minder schwer ist, ist sie trotzdem schwer.
sunshinelight schrieb:Wo ist da der Unterschied?Es sind unterschiedliche Straftaten. Raub und Betrug ist ja auch nicht das selbe, obwohl im Endeffekt etwas wertvolles weg ist.
Heide_witzka schrieb:Drücken wir der Zeugin die Daumen, dass die Sehleistung durch die Fraktur nicht nachhaltig negativ beeinflusst wird.Absolut.
kleinundgrün schrieb:Ich sehe heir aber ehrlich gesagt keinen echten Aufreger.Ich finde schon.
sunshinelight schrieb:Denn die Autofahrerin zu belagern und zu beschimpfen und dann eine Zeugin niederzumähen, ist nicht gerade Stoff für ein Achselzucken.So meine ich das nicht.
oBARBIEoCUEo schrieb:Vielleicht ist das in Deinem Lebensumfeld normal.Jetzt nicht persönlich werden. Wenn Du Deinen Beißreflex (Impulskontrolle!) mal kurz bändigst und statt dessen liest, was ich schrieb und wie ich es schrieb, wäre das weitaus angenehmer.
sunshinelight schrieb: aber trotzdem gut, wenn man sowas aufgreiftKlar. Man kann es ja auch diskutieren.