@Bone02943 Das ist ja auch die Hausordnung und kein Gesetzestext, an den man sich halten muss, wenn man keine Strafe erhalten will. Wenn man also in die Cafeteria geht und die Kappe aufbehält, weil man sich so wohler fühlt, dann darf man sich nicht wundern, wenn man drauf angesprochen wird, genauso wenig, wie man sich dann wundern muss, wenn man die Cafeteria nicht betreten darf, sollte man sich weigern. Das ist dann persönliches Pech, sollte einen aber nicht weiter tangieren, denn immerhin wusste man ja, auf was man sich eingelassen hat.
Ich habe auch zwei Jahre lang jeden Freitag Fisch essen müssen, obwohl ich es gehasst habe, weil es meistens entweder dick panierten Seelachs oder Lachs gab und ich zwar Fisch esse, aber eben nicht gerne sowas. Und warum? Weil das die Cafeteria einer katholischen Einrichtung war und Katholiken freitags immer Fisch essen. Hätte ich mich beschweren können, weil ich Atheistin bin? Bestimmt. Hätte es mir was gebracht? Nee, ich hätte höchstens auf meine Prinzipien bestehen und hungrig bleiben können. Aber der Hunger hat es rein getrieben.
:DAlso würde ich dir nach wie vor empfehlen, das Tragen deiner Kappe so zu handhaben, wie du es willst. Weil das tatsächlich dein gutes Recht ist. Dich dann aber nicht zu beschweren, wenn dir daraus Nachteile erwachsen. Denn das gute Recht eines Krankenhauses oder einer anderen öffentlichen Einrichtung etc. ist es, alle möglichen Regelungen aufzustellen, seien sie sinnig oder das genaue Gegenteil, solange sie die Würde des Menschen nicht verletzten.