Nina75 schrieb:Du hast doch ein Bild von ihm und seinen Namen ? Hast du denn auch das Geburtsdatum von ihm und weißt in welcher Stadt er lebt ?Eventuell könntest du dich über das Einwohnermeldeamt in seiner Stadt erkundigen ?
Bekannte Daten:
- Vorname (nicht verifiziert)
- Geburtsjahr (nicht verifiziert)
- Beruf (nicht verifiziert, aber er hat unheimlich viel davon erzählt)
- seine Stadt (nicht besonders weit entfernt, nicht besonders groß, aber auch nicht verifiziert)
- zwei, drei Fotos von ihm (verifiziert, weil wir uns mal scherzhaft Selfies mit persönlichen Grüßen geschickt haben)
Einwohnermeldeämter halten meines Wissens lediglich Adressdaten vor.
Für das Ausschließen eines Todesfalls käme stattdessen das Sterberegister des Personenstandregisters seiner Stadt/Region in Frage.
Allerdings gilt hier:
Einsicht in die Personenstandsbücher und die Erteilung von Auskünften und Personenstandsurkunden kann nur von Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit und von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen.
(...)
Andere Personen haben nur dann ein Recht auf Einsicht und Erteilung (...), wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.