@ThalassaNun über die Einigkeit * läßt sich sicher streiten,, ob das OPFER wirklich immer weiß was auf es zukommt und das nur am Rande, bei dem Typen schließe ich Heimtücke nicht aus, der hat sich seine Zielgruppe schon serhr genau ausgesucht, und ob nun Soziopath oder nicht, da hat sicher einiges eine Rolle gespielt.Nur weil das Gericht soooo entschieden hat, heißt es ja nicht , daß es richtig war.
Fehlurteile in dieser Richtung gibts ja leider zur Genüge.
Ansonsten gebe ich
@kandra im wesentlichen recht.
wenn man sich genügend psychologische Gutachten angesehen hat und sich mit der Materie auseinandersetzt, kommt man meistens zu diesem Schluß. Was im Vorfeld schon erkennbar ist, wäre und zur Verhütung oder Vermeidung in manchen Fällen führen würde, ist natürlich nochmal eine andere Sache...erst wenn es eskaliert, wird die Masse aufmerksam.
(Beispiel auch die vielen Amokläufe,immer noich werden deutliche Hinweise nicht beachtet, bis die Tat geschieht)
Es ist, was es ist
Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebes, so sehe ich das und ja gehört weggesperrt, und wir zahlen mal wieder dafür entweder mit Geld oder LEBEN,
§ 216
Tötung auf Verlangen(1) Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(Dafür werden DIE dann lange bestraft, die Tötung auf Verlangen bei einem schwerkranken Angehörigen praktizieren, weil sie keinen Ausweg mehr sehen...
ist ja auch nur ein geringfügiger , moralischer Unterschied...(Ironie)
http://www.zis-online.com/dat/artikel/2007_5_134.pdf