Hijab als Teil der Polizeiuniform
Hijab als Teil der Polizeiuniform
03.10.2016 um 23:04@xsaibotx
Die Kleidung/Unform dient der Erkennung und mit ihr gehen bestimmte Rechte und Pflichten einher.
Wie diese Kleidung aussieht, ist eine Frage der Absprache.
Wenn sich darauf geeinigt wird, dass jemand unter der Polizeimütze einen Hijab tragen kann, dann ist es eine von x Optionen.
Die Kleidung/Unform dient der Erkennung und mit ihr gehen bestimmte Rechte und Pflichten einher.
Wie diese Kleidung aussieht, ist eine Frage der Absprache.
Wenn sich darauf geeinigt wird, dass jemand unter der Polizeimütze einen Hijab tragen kann, dann ist es eine von x Optionen.
Hijab als Teil der Polizeiuniform
03.10.2016 um 23:06Snart schrieb:Ja - sie hat einen und das bedeutet nicht, dass das Prinzip nicht erhalten bleiben kann, wenn die Kleiderverordnung verändert wird.Ich sehe den springenden Punkt woanders.
Das ist der springende Punkt.
Warum es nicht so lassen, wie es ist.
xsaibotx schrieb:Wenn sie für eine geändert wird, wird sie für alle geändert.Eben, ist auch nur gerecht. Die anderen ausübenden Beamten haben sicher auch Wünsche, was sie gerne geändert haben wollen.
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03.10.2016 um 23:08@Snart
Nun, Du sagtest, daß alle anderen Regeln, die einem Streifendienst im Wege stehen könnten, Auslegungssache sind. Dann dürfte das beim Hijab auch gelten. Zumal es durchaus Muslime gibt, die auf Hijab pfeifen. Wenn das also alles Auslegungssache ist, dann braucht die Polizei aus Glaubensgründen keine Kleiderneuordnung.
Wenn es NICHT Auslegungssache ist, dann kommt mit dem Stoff der ganze Rest mit dazu.
Bleibt noch die Möglichkeit, daß alles verhandelbar ist außer der Bekleidung. Das aber dann bitte mit Begründung und Quelle.
Oder sprechen wir hier von zwischenmenschlichen Gesten und der glaube wird gar nicht wirklich respektiert?
Nun, Du sagtest, daß alle anderen Regeln, die einem Streifendienst im Wege stehen könnten, Auslegungssache sind. Dann dürfte das beim Hijab auch gelten. Zumal es durchaus Muslime gibt, die auf Hijab pfeifen. Wenn das also alles Auslegungssache ist, dann braucht die Polizei aus Glaubensgründen keine Kleiderneuordnung.
Wenn es NICHT Auslegungssache ist, dann kommt mit dem Stoff der ganze Rest mit dazu.
Bleibt noch die Möglichkeit, daß alles verhandelbar ist außer der Bekleidung. Das aber dann bitte mit Begründung und Quelle.
Oder sprechen wir hier von zwischenmenschlichen Gesten und der glaube wird gar nicht wirklich respektiert?
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03.10.2016 um 23:09@borabora
Es sind ja nicht alle Frauen, die einen Hijab tragen gleich in der Auslegung "des" Korans.
Manche sehen für sich in der Ausübung des Berufes die Möglichkeit zum Schutz ihrer Mitmenschen beizutragen - und möchten ihn gerne ausüben.
borabora schrieb:Warum es nicht so lassen, wie es ist.Um auch den Frauen die Möglichkeit zu geben, den Dienst auszuüben, die einen Hijab tragen.
Es sind ja nicht alle Frauen, die einen Hijab tragen gleich in der Auslegung "des" Korans.
Manche sehen für sich in der Ausübung des Berufes die Möglichkeit zum Schutz ihrer Mitmenschen beizutragen - und möchten ihn gerne ausüben.
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03.10.2016 um 23:10@Snart
Snart schrieb: Wenn sich darauf geeinigt wird, dass jemand unter der Polizeimütze einen Hijab tragen kann, dann ist es eine von x Optionen.Wo wir wieder bei den Exrawürsten sind .
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03.10.2016 um 23:11Möglich wäre ja auch, das jeder so zum Dienst erscheint, wie er lustig ist.
Das also die Kleidervorschrift bzw. Uniform abgeschafft wird.
Ich glaube, mit dieser diplomatischen "Lösung" tritt man Niemandem auf den Fuß
:troll:
Das also die Kleidervorschrift bzw. Uniform abgeschafft wird.
Ich glaube, mit dieser diplomatischen "Lösung" tritt man Niemandem auf den Fuß
:troll:
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03.10.2016 um 23:11@Thaddeus
Thaddeus schrieb:Nun, Du sagtest, daß alle anderen Regeln, die einem Streifendienst im Wege stehen könnten, Auslegungssache sind.Wo schrieb ich das - würdest Du bitte zitieren?
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03.10.2016 um 23:12Warum dürfen sich eigentlich nur Menschen eine Extrawurst wünschen, die behaupten, Gott habe es ihnen befohlen? Besonders, da jeder einen anderen einzigen Gott als Grund nennt.
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03.10.2016 um 23:14Thaddeus schrieb:
Wie sieht's im Islam eigentlich mit den Verhaltensmaßregeln von Frauen gegenüber Männern aus? DARF die Frau überhaupt alles tun, was im Dienst gefordert wird?
Daß Glauben und Logik nix miteinander zu tun haben, weiß ich. Nur Dienst und Logik hat schon was miteinander zu tun.
Wie sieht's im Islam eigentlich mit den Verhaltensmaßregeln von Frauen gegenüber Männern aus? DARF die Frau überhaupt alles tun, was im Dienst gefordert wird?
Snart schrieb:Das ist eine Frage der Auslegung - wie jemand "den" Islam lebt.Was hebt das Kleidungsstück über alle anderen Regeln des Koran? Und kann eine Gläubige da wirklich Rosinen picken gehen?
Daß Glauben und Logik nix miteinander zu tun haben, weiß ich. Nur Dienst und Logik hat schon was miteinander zu tun.
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03.10.2016 um 23:16@Thaddeus
Gott ist sicher nicht der einzige Grund, weswegen etwas Bestehendes geändert werden kann.
'n paar einleuchtende Argumente könnte schon von Vorteil sein ;-)
Thaddeus schrieb:Warum dürfen sich eigentlich nur Menschen eine Extrawurst wünschen, die behaupten, Gott habe es ihnen befohlen? Besonders, da jeder einen anderen einzigen Gott als Grund nennt.Wünschen kann sich jeder alles mögliche. Ist die Frage, wen Du dafür begeistern kannst - ob und wie sich die Menschen dafür einsetzen.
Gott ist sicher nicht der einzige Grund, weswegen etwas Bestehendes geändert werden kann.
'n paar einleuchtende Argumente könnte schon von Vorteil sein ;-)
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03.10.2016 um 23:17@interrobang
http://www.bonn.de/rat_verwaltung_buergerdienste/der_oberbuergermeister/portrait/index.html?lang=de
Der nicht von euc gewählt wird und somit von der religionspartei eingesetzt werden kann. Was ist wen die den Papst ernennen?Verstehe deinen Satz nicht ganz, denn er ist abgehackt: Aber wenn du meinst, ob der Papst Bundespräsident werden kann: Ja kann er. Er muss die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen (was nicht für alle so einfach ist, für andere schon), dann muss ihn jemand zur Wahl stellen, dann wird er gewählt und dann muss er die Wahl annehmen. Dann ist er Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland.
Nein. Muslimas und Sikhs ist es verwehrt.Das ist glattweg eine Lüge! Bei uns gibt es männliche und weibliche Muslime und auch sonst alle anderen Religiös Motivierte im Polizeidienst, in der Politik, in Bürgermeisterämtern - eigentlich überall - wenn sie es denn wollen! Lüg hier bitte nicht so rum!!
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03.10.2016 um 23:23@Thaddeus
Würdest Du mich bitte so zitieren, dass beim Anklicken der Kontext erscheint?
Eine Frau, die "den" Islam so deutet, dass sie dem geltenden Gesetz nicht nachkommen kann, wird den Dienst eben nicht ausüben können - ob mit oder ohne Hijab. Das ist doch logisch.
Würdest Du mich bitte so zitieren, dass beim Anklicken der Kontext erscheint?
Eine Frau, die "den" Islam so deutet, dass sie dem geltenden Gesetz nicht nachkommen kann, wird den Dienst eben nicht ausüben können - ob mit oder ohne Hijab. Das ist doch logisch.
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03.10.2016 um 23:29Snart schrieb:Eine Frau, die "den" Islam so deutet, dass sie dem geltenden Gesetz nicht nachkommen kann,Und wie lässt sich das feststellen?
Soll sie verhört werden?
Wenn das mal nicht diskriminierend ist.. :troll:
Hijab als Teil der Polizeiuniform
03.10.2016 um 23:34Ich bau darauf, dass dieser, unser Staat nicht die Religion in Vordergrund stellt! Ich kann auch nicht glauben, dass einige die 'Polizeistaaten' besser finden. Wir haben aus unserer Geschichte gelernt und das soll bitte auch so bleiben! Nein! Es darf nicht sein, dass in der Bundesrepublik Deutschland nochmals so etwas wie religiöse Kennzeichnung gibt! Schon gar nicht bei den Staatsapperaten! Ich glaube wirklich, ihr habt alle den Schuss nicht mehr gehört!
Türkei 2.0 lässt grüßen, oder wie?
Türkei 2.0 lässt grüßen, oder wie?
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03.10.2016 um 23:38@borabora
Ich denke, dass das auch Deine Frage ^^ beantwortet:
Das würde allerdings zu weit führen (Definition Logik, Glauben,..).
Es ist kein "Rosinenpicken" - es ist eine Frage, wie "der" Koran ausgelegt wird.
Hast Du schon mal in diversen Übersetzungen des Korans gelesen?
Da gibt es x Stellen, die so und so ausgelegt werden können und auch werden.
Ausschlaggebend ist, ob die Person (ob mit oder ohne Hijab) gewisse Voraussetzungen erfüllt.
Z.B.:
Der Weg zur Polizei NRW: Die Einstellungsvoraussetzungen
Die Bewerbungsphase zum gehobenen Polizeidienst in NRW beginnt meist Anfang Juni und endet voraussichtlich Anfang Oktober. Vor der Bewerbung sollten Sie prüfen, ob Sie die Einstellungsvoraussetzungen für den Polizeiberuf in Nordrhein-Westfalen erfüllen. Sie haben die Möglichkeit eingestellt zu werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
* Deutscher i. S. d. Artikels 116 GG (Grundgesetz)
* Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU (Europäische Union)*
* Gewährleistung für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten
* Keine gerichtlichen Vorstrafen oder kein gerichtliches Straf- bzw. Ermittlungsverfahren anhängig ist
* Eignung für den Polizeidienst hinsichtlich charakterlicher und geistiger Anlagen
* geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
* Polizeidiensttauglichkeit aus polizeiärztlicher Sicht
* Keine Vollendung des 37. Lebensjahrs am Einstellungstag
* Schulbildung (Abitur), die zu einem Hochschulstudium berechtigt, ein gleichwertiger Bildungsstand (z. B. Fachhochschulreife), ein Meisterbrief im Handwerk (gem. § 2 Berufsbildungshochschulzugangsverordnung ein Abschluss einer beruflichen Aufstiegsfortbildung**) oder eine mind. zweijährige Berufsausbildung mit anschließender Berufsausübung von mind. 3 Jahren.
* Nachweis über mind. 6 Jahre Englischunterricht (oder 4 Jahre bei erhöhtem Stundenanteil) oder ein Zertifikat über eine abgelegte Prüfung gemäß dem EU-Referenzrahmen für Sprachen, Level B 1 (entspricht Leistungsstand der Klasse 10, Sekundarstufe I)
* Besitz des Deutschen Sportabzeichens mindestens in Bronze, das nicht älter als 12 Monate ist (Zeitpunkt der Bewerbung)***
* Schwimmabzeichen in Gold oder Deutsche Rettungsschwimmabzeichen mind. in Bronze, nicht älter als 24 Monate am 1. Juni des Einstellungsjahres***
* Zum 1. Juni des Einstellungsjahres mind. Führerschein Kl. B oder Führerschein zum begleiteten Fahren ab 17 Jahren für Fahrzeuge mit Schaltgetriebe
* Mindestgröße 163 cm (Frau), 168 cm (Mann)
* BMI**** nicht kleiner als 18 oder größer als 27,5
* Erfolgreicher Abschluss des polizeilichen Auswahlverfahrens
* Nachweis über Grundlagen der Textverarbeitung (Tastschreiben am PC) bis 1. Juni des Einstellungsjahres. Voraussetzung ist eine Schnellschreibarbeit als Prüfung mit einer Mindestleistung von 80 Anschlägen pro Minute, deren Bewertung nach den Bewertungstabellen für 10-Minuten-Abschriften mit Korrekturmöglichkeiten für Schulen und Lehrgänge erfolgt.
[...]
http://www.polizei-nrw-bewerbung.de/bewerbung/einstellungsvoraussetzungen/
Ich denke, dass das auch Deine Frage ^^ beantwortet:
Thaddeus schrieb:Was hebt das Kleidungsstück über alle anderen Regeln des Koran? Und kann eine Gläubige da wirklich Rosinen picken gehen?Du stellst hier Behauptungen auf, die es noch zu belegen gilt - von wegen, dass Glauben mit Logik nichts zu tun hat.
Daß Glauben und Logik nix miteinander zu tun haben, weiß ich. Nur Dienst und Logik hat schon was miteinander zu tun.
Das würde allerdings zu weit führen (Definition Logik, Glauben,..).
Es ist kein "Rosinenpicken" - es ist eine Frage, wie "der" Koran ausgelegt wird.
Hast Du schon mal in diversen Übersetzungen des Korans gelesen?
Da gibt es x Stellen, die so und so ausgelegt werden können und auch werden.
Ausschlaggebend ist, ob die Person (ob mit oder ohne Hijab) gewisse Voraussetzungen erfüllt.
Z.B.:
Der Weg zur Polizei NRW: Die Einstellungsvoraussetzungen
Die Bewerbungsphase zum gehobenen Polizeidienst in NRW beginnt meist Anfang Juni und endet voraussichtlich Anfang Oktober. Vor der Bewerbung sollten Sie prüfen, ob Sie die Einstellungsvoraussetzungen für den Polizeiberuf in Nordrhein-Westfalen erfüllen. Sie haben die Möglichkeit eingestellt zu werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
* Deutscher i. S. d. Artikels 116 GG (Grundgesetz)
* Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU (Europäische Union)*
* Gewährleistung für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten
* Keine gerichtlichen Vorstrafen oder kein gerichtliches Straf- bzw. Ermittlungsverfahren anhängig ist
* Eignung für den Polizeidienst hinsichtlich charakterlicher und geistiger Anlagen
* geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
* Polizeidiensttauglichkeit aus polizeiärztlicher Sicht
* Keine Vollendung des 37. Lebensjahrs am Einstellungstag
* Schulbildung (Abitur), die zu einem Hochschulstudium berechtigt, ein gleichwertiger Bildungsstand (z. B. Fachhochschulreife), ein Meisterbrief im Handwerk (gem. § 2 Berufsbildungshochschulzugangsverordnung ein Abschluss einer beruflichen Aufstiegsfortbildung**) oder eine mind. zweijährige Berufsausbildung mit anschließender Berufsausübung von mind. 3 Jahren.
* Nachweis über mind. 6 Jahre Englischunterricht (oder 4 Jahre bei erhöhtem Stundenanteil) oder ein Zertifikat über eine abgelegte Prüfung gemäß dem EU-Referenzrahmen für Sprachen, Level B 1 (entspricht Leistungsstand der Klasse 10, Sekundarstufe I)
* Besitz des Deutschen Sportabzeichens mindestens in Bronze, das nicht älter als 12 Monate ist (Zeitpunkt der Bewerbung)***
* Schwimmabzeichen in Gold oder Deutsche Rettungsschwimmabzeichen mind. in Bronze, nicht älter als 24 Monate am 1. Juni des Einstellungsjahres***
* Zum 1. Juni des Einstellungsjahres mind. Führerschein Kl. B oder Führerschein zum begleiteten Fahren ab 17 Jahren für Fahrzeuge mit Schaltgetriebe
* Mindestgröße 163 cm (Frau), 168 cm (Mann)
* BMI**** nicht kleiner als 18 oder größer als 27,5
* Erfolgreicher Abschluss des polizeilichen Auswahlverfahrens
* Nachweis über Grundlagen der Textverarbeitung (Tastschreiben am PC) bis 1. Juni des Einstellungsjahres. Voraussetzung ist eine Schnellschreibarbeit als Prüfung mit einer Mindestleistung von 80 Anschlägen pro Minute, deren Bewertung nach den Bewertungstabellen für 10-Minuten-Abschriften mit Korrekturmöglichkeiten für Schulen und Lehrgänge erfolgt.
[...]
http://www.polizei-nrw-bewerbung.de/bewerbung/einstellungsvoraussetzungen/
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03.10.2016 um 23:39Schaut euch mal die Kanadische Belegschaft vom Flughafenzoll an, was dort die muslimischen Frauen tragen sieht toll aus und hat nichts mit einer negativen Symbolik am Hut. Hier wo ich wohne, steht sozusagen in jedem Dorf eine Kirche. Die bimmeln ihre Viertelstunden durch und läutet an Sonntagen um 7 in der Früh den Tag ein. Das geht dann so weiter, Kirchengang einbimmeln, danach ausbimmeln um dann darauf ins 11 Uhr gebimmel über zu gehen. Sonntags ausschlafen bleibt da arg an der Symbolik hängen. Auf die Glocken ballern darf ich nicht das nimmt man mir übel, so werde ich weiterhin Sonntag für Sonntag akustisch symbolisiert aber ich habe mir jetzt Ohrenstöpsel zugelegt, lässt sich erstaunlicherweise super gut schlafen damit.
Das macht bei uns hier den Unterschied aus. Ihr redet von religiöser Symbolik, von dem Bild der Unterdrückung der Frau und was da sonst noch alles im argen liegen mag. Kanada ist da einen Schritt weiter. Sie sehen sich nicht in der Position, dass man nicht zu seiner Religion wie Kultur stehen darf und ja, jo mei, ist ja keine Burka, geh? Apropos mit po, werden wir täglich mit x welcher Symbolik zugeballert von denen sich Menschen leiten und verleiten lassen.
Ob es wohl einen Sinn machen würde, bei der Kirchengemeinde einen Antrag für die Morgenruhe an Sonntagen zu stellen? Man will ja auch mal ausschlafen, seinen eigenen Traum träumen und nicht akustisch fremd symbolisiert werden.
Gn8
:)
Das macht bei uns hier den Unterschied aus. Ihr redet von religiöser Symbolik, von dem Bild der Unterdrückung der Frau und was da sonst noch alles im argen liegen mag. Kanada ist da einen Schritt weiter. Sie sehen sich nicht in der Position, dass man nicht zu seiner Religion wie Kultur stehen darf und ja, jo mei, ist ja keine Burka, geh? Apropos mit po, werden wir täglich mit x welcher Symbolik zugeballert von denen sich Menschen leiten und verleiten lassen.
Ob es wohl einen Sinn machen würde, bei der Kirchengemeinde einen Antrag für die Morgenruhe an Sonntagen zu stellen? Man will ja auch mal ausschlafen, seinen eigenen Traum träumen und nicht akustisch fremd symbolisiert werden.
Gn8
:)
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03.10.2016 um 23:42Verabschiede mich b.a.w. aus dem Thread - Nachti ^^
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03.10.2016 um 23:43@DonFungi
Ich weiß nicht , wo du wohnst. Da, woch ich wohne, ist das Glockengebimmel durchaus auszuhalten. Aber wer natürlich den Muezzin lieber hört:
Ist ja auch in Ordnung.
Ich weiß nicht , wo du wohnst. Da, woch ich wohne, ist das Glockengebimmel durchaus auszuhalten. Aber wer natürlich den Muezzin lieber hört:
(HD) Der Muezzin ruft in Alanya zum Gebet - müezzin çağrı
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Ist ja auch in Ordnung.
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03.10.2016 um 23:44Snart schrieb:Es ist kein "Rosinenpicken" - es ist eine Frage, wie "der" Koran ausgelegt wird.Eben. Warum sollte man sich damit ernsthaft beschäftigen?
Hast Du schon mal in diversen Übersetzungen des Korans gelesen?
Da gibt es x Stellen, die so und so ausgelegt werden können und auch werden.
Ich glaube, man muss ganz schön helle sein, um das zu verstehen.
Bevor mir evtl. Desinteresse vorgeworfen wird: Mit so schwierigen Dingen brauch ich mich gar nicht beschäftigen, um andersgläubige Menschen zu respektieren.
Und ob ich den Koran nun verstehe oder nicht: Besser ist es mMn. wenn bestimmte Berufsgruppen neutrale und einheitliche Kleidung tragen.
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