@Abahatschi Abahatschi schrieb:Doch ;) Das Gericht glaubt sofort einer Frau wenn sie sagt, ich hatte mit dem dies und das. Wiederum was soll ein Gericht anders entscheiden? Wenn die Möglichkeit besteht dass die zwei in der Besenkammer waren...zack Test.
Richtig. Weißt du was das beste ist? Wenn der vater sagt, er war mit der mutter in der besenkammer und will die vaterschaft anerkennen, die mutter weigert sich aber, dann geht auch das vor gericht und endet in einem vaterschaftstest. Genauso endet es in einem vaterschaftstest, wenn der vater sagt, er sei nicht der vater. Selbst das kind kann die eigenen eltern vor gericht zerren und einen vaterschaftstest erzeingen, weil alle beteiligten ein recht auf klärung der abstammung haben.
Abahatschi schrieb:Hier geht es um die Interessen von zwei: Kind und Mutter.
Tatsächlich nur vom kind. Für das kind wird unterhalt gezahlt und nicht für die mutter. Lebt das kind beim vater, dann wird die mutter unterhaltspflichtig.
Abahatschi schrieb:Und: Du sprichst die Verheirateten selbst an...da diese in der Besenkammer waren, ist das Gericht nicht so stark an den Thesen des "Vaters" interessiert, es könnte ein anderer gewesen sein.
Ebenfalls richtig. Der ehemann kann aber dennoch einen privaten vaterschaftstest durchführen, sofern mutter einverstanden ist. Ansonsten gilt immernoch scheidung möglich und unterhalt vom biologischen vater (falls bekannt) einfordern. Auch ein verheirateter mann ist nicht rechtelos in dieser beziehung. Der verdacht muss in der hinsicht aber auch dem vater bekannt sein. Solange er nicht weiß, dass das kind nicht von ihm ist, wird er auch nicht vor gericht ziehen um seine vaterschaft anzuzweifeln .... warum auch.
Abahatschi schrieb:Hier geht es um die Interesse eines Einzelnen, wenn der seine Zahlungen einstellt, werden zwei geschädigt.
Verstehst Du was ich meine? Klare Männerbenachteiligung, leider Mode.
In einer ehe sind grundsätzlich beide dazu verpflichtet für ein kind aufzukommen. Solange man zusammenlebt, muss aber kein unterhalt gezahlt werden, da sich die erziehung entweder eh geteilt wird oder aber das geld beiden zur verfügung steht.
Lebt man getrennt, dann muss man im grunde nur solange zahlen, bis die scheidung durch ist und die vaterschaft über einen test ausgeschlossen werden kann. Man kann auch nicht zahlen, landet dann aber vor gericht.
Als biologischer vater mit positivem test kann man natürlich die zahlung einstellen, muss dann aber damit rechnen, dass man vor gericht landet. Als vermeintlicher vater kann man die vaterschaft anzweifeln und sich über einen negativen test der zahlung entbinden. Ich weiß nicht wo da die männerbenachteiligung besteht.
Letzlich stehen meist die frauen mit durchscnittlich geringerem gehalt und einem kind da, welches deutlich mehr geld verbraucht, als der unterhalt oder das kindergeld einbringen.