SergeyFärlich schrieb:"Ich find grad niemand besseren, also zahlst du"
So ist das im Grunde. Wobei es keine Willkür ist. Der Vater hat sich ja darauf eingelassen, er hat eine Beziehung zu der Mutter (alles mal nicht aufs Biologische beschränkt) begründet. Damit trägt er die Risiken dieser Entscheidung (wie auch die Mutter).
Nur das Kind trägt eben keine solchen Risiken. Es hat keine Entscheidungen getroffen, die risikobegründend sind.
SergeyFärlich schrieb:Hier zeigt sich - meiner Meinung nach - das Problem der Zivilgesetzgebung: Der Kläger muss beweisen.
Es muss derjenige beweisen, der etwas will und der die grundsätzliche Risikolast trägt. Z.B. gibt es auch Fälle der Beweislastumkehr.
Und das ist auch gerecht. Wenn ich etwas möchte, muss ich halt grundsätzlich nachweisen, dass das mir zusteht.
Stell Dir mal die Alternative vor: Ich behaupte, Du schuldest mir Geld und nun musst du beweisen, dass Du mir kein Geld schuldest. Das wäre doch weitaus ungerechter.