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Der Fall Rainer W./Drachenlord

3.794 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Polizei, Mobbing, Stalking ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Rainer W./Drachenlord

12.02.2022 um 12:59
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:Da muss ich doch gleich mal mit Spielberg und Konsorten telefonieren...
Tu was du nicht lassen kannst :)

Wenn du aber ein paar Pornoproduzenten kennen würdest wäre das für mich spaßiger.... ich hab nämlich n richtig coolen Ding Dong :Y:

Nicht wie der Drache ..... der zeigt seinen nämlich auch jeden :)

Aber wäre trotzdem lässig wenn du deinen Kumpel Steven mal anrufen könntest :Y:


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

12.02.2022 um 13:00
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Der Fall Rainer W./Drachenlord

12.02.2022 um 13:04
@Pony2.4
Du hast den Drachenspeer auch gesehen? :|


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

12.02.2022 um 13:07
Zitat von MarinaG.MarinaG. schrieb:Dazu sind die Gerichte gehalten. Persönliche Anliegen sollten dabei - im besten Falle - keine Rolle spielen. Was allerdings vermutlich schief lief, in dem Prozess gegen den Lord, dass keine psychologische Begutachtung (+entsprechendes Gutachten) erfolgt ist; soweit ich das eruieren konnte.
Das ist soweit klar. Trotzdem hat der Richter einen gewissen Ermessensspielraum was die Verordnung/Auflage einer stationären Psychotherapie betrifft, "sofern er denn im Bilde ist", was man bei der Kausa Drachenlord eindeutig anzweifeln muss.
Gerichte sind derartig überlastet, dass man da in seinem Fall nur nach Aktenlage geurteilt hat.


Drachenlord hat "nur" beleidigt und Körperverletzung begangen. Da schaut man dann nicht so genau hin, wie bei jemanden der eine Vergewaltigung begeht/Kinder missbraucht usw. Stichpunkt Gutachten usw.


Es wäre defintiv sinnvoller gewesen, ihm eine Psychotherapie aufzudonnern, anstatt ihm zwei Jahre ohne Bewährung zu geben. Natürlich fand keine psychologische Begutachtung statt.

Deswegen regen sich u.a. auch viele Kritiker auf, die das Urteil für einen schlechten Witz halten, usw.

Was soll so jemand im geschlossenen Vollzug? Dadurch werden seine Probleme nicht behoben, wenn man da von sich aus nicht psychologisch was macht, sehe ich da schwarz. Der kommt nach einem Jahr raus und es geht da munter weiter, wo es aufgehört hat.


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

12.02.2022 um 13:18
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:Was soll so jemand im geschlossenen Vollzug? Dadurch werden seine Probleme nicht behoben, wenn man da von sich aus nicht psychologisch was macht, sehe ich da schwarz. Der kommt nach einem Jahr raus und es geht da munter weiter, wo es aufgehört hat.
Da wäre ich mir nicht so sicher. Wenn er im regulären Vollzug zu sehr eskaliert, kann das u. U. in Maßregelvollzug umgewandelt und er in eine psychiatrische Klinik überstellt werden. Eigentlich wäre ihm das fast schon zu wünschen.

LG Mina


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

12.02.2022 um 13:21
Zitat von MarinaG.MarinaG. schrieb:Da wäre ich mir nicht so sicher. Wenn er im regulären Vollzug zu sehr eskaliert, kann das u. U. in Maßregelvollzug umgewandelt und er in eine psychiatrische Klinik überstellt werden. Eigentlich wäre ihm das fast schon zu wünschen.
Ja, "wenn". Allerdings sollte sich auch ein Gericht mit Thema Cybermobbing intensiver beschäftigen und auseinandersetzen, bevor man jemanden wie Winkler in den Knast steckt. Es gibt nicht einmal ein Gesetz hinsichtlich Cybermobbing, was ein ganz ganz schlechter Joke ist. Das wird seit Jahren gefordert. Wäre dem so, dann würde die ganze Geschichte Drachenlord auch dementsprechend völlig anders verhandelt werden.


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

12.02.2022 um 13:25
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:Ja, "wenn". Allerdings sollte sich auch ein Gericht mit Thema Cybermobbing intensiver beschäftigen und auseinandersetzen, bevor sich jemanden wie Winkler in den Knast steckt. Es gibt nicht einmal ein Gesetz hinsichtlich Cybermobbing, was ein ganz ganz schlechter Joke ist. Das wird seit Jahren gefordert.
Oh je, dass ich nochmal eine Lanze für unsere Justiz breche, das hätte ich mir auch nicht träumen lassen Ò.o Ein Gericht darf und kann nur nach einer gesetzlich validen Grundlage urteilen. Gibt es eine solche nicht, ist das Gericht nicht zu einer Entscheidungsfindung zu diesem speziellen Umstand fähig und muss sich auf diejenigen (Begleit)Umstände konzentrieren, für die eine ordentliche Gesetzesgrundlage vorliegt. Cybermobbing ist relativ neu und der Amtsschimmel lahmt, zumal die Pandemie dazwischen gekommen ist. Das ist natürlich "dumm gelaufen" für den Lord. :-(


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

12.02.2022 um 13:28
Zitat von MarinaG.MarinaG. schrieb:Oh je, dass ich nochmal eine Lanze für unsere Justiz breche, das hätte ich mir auch nicht träumen lassen Ò.o Ein Gericht darf und kann nur nach einer gesetzlich validen Grundlage urteilen
Ja eben, weil es nicht einmal einen Gesetzesentwurf, sprich Gesetz zum Thema Cybermobbing gibt was man dann anwenden kann. Das ist genau das Problem. Die Thematik ist bekannt. Nicht umsonst wird das von Aktivisten die gegen Cybermobbing sind, vehemment seit Jahren gefordert.

Drachenlord ist kein Einzelfall. Sein Fall ist bekannt geworden. Aber es gibt zig solcher Fälle, wo nix passiert.

Und meistens passiert erst etwas, wenn das Kind komplett in den Brunnen gefallen ist. Suizid, Mord, völlige Eskalation.


Das kennt man zu genüge, was beispielsweise härtere Strafen für Pädokriminelle betrifft. Das hat auch Jahre gedauert, dass man den Besitz und die Verbreitung von Kinderpornographie endlich härter bestraft...


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

12.02.2022 um 13:33
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:Ja eben, weil es nicht einmal einen Gesetzentwurf, sprich Gesetz zum Thema Cybermobbing gibt was man dann anwenden kann. Das ist genau das Problem. Die Thematik ist bekannt. Nicht umsonst wird das von Aktivisten die gegen Cybermobbing sind, vehemment gefordert.
Na ja, ich sage es mal so, ein findiger Anwalt hätte da schon noch was drehen können, indem er geschaut hätte, in welchem Kontext das Recht außergewöhnliche Umstände berücksichtigt. Auch eine Hinterfragung der generellen Schuldfähigkeit hätte als Möglichkeit existiert und ein Gutachten sehr wahrscheinlich nötig werden lassen. Ich weiß jetzt nicht, wer den Lord vertreten hat (habe mich darin nicht sehr tief eingelesen, sondern nur die Headlines überflogen und 2-3 Artikel, die voneinander abgeschrieben waren, wie es aussah), aber die hellste Kerze auf der Torte war der nicht. Das ist ja die eigentliche Advokatenkunst: Etwas zu kreieren, dass den rechtlich gegebenen Standards gerecht wird und entlastend wirken kann.

LG Mina


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

12.02.2022 um 13:33
Zum Cybermobbing habe ich das hier gefunden!
Cybermobbing liegt dann vor, wenn Personen oder Gruppen andere Personen mittels elektronischer Kommunikationsmedien, also z. B. dem Handy oder Internet, absichtlich und systematisch über einen längeren Zeitraum belästigen, bedrohen, bloßstellen und ausgrenzen.
https://www.xn--polizeifrdich-3ob.de/deine-themen/handy-smartphone-internet/cybermobbing/#:~:text=Wenn%20du%20im%20Internet%20jemanden,als%20Bedrohung%20oder%20N%C3%B6tigung%20bezeichnet.


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

12.02.2022 um 13:33
Zitat von MarinaG.MarinaG. schrieb:Na ja, ich sage es mal so, ein findiger Anwalt hätte da schon noch was drehen können, indem er geschaut hätte, in welchem Kontext das Recht außergewöhnliche Umstände berücksichtigt. A
Durchaus. Er hatte/hat aber nur einen "Pflichtverteidiger"....


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

12.02.2022 um 13:36
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:Durchaus. Er hatte/hat aber nur einen "Pflichtverteidiger"....
Auch unter denen gibt es durchaus passable Vertreter ihrer Zunft, meiner Erfahrung nach / soweit ich das mitbekommen habe.

..


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

12.02.2022 um 13:38
Zitat von MarinaG.MarinaG. schrieb:Auch unter denen gibt es durchaus passable Vertreter ihrer Zunft, meiner Erfahrung nach / soweit ich das mitbekommen habe.
Mag sein. Aber der wird sicherlich nur das Nötigste getan haben. Es interessiert Winkler ja auch nicht einmal, dass er möglicherweise bald weggesperrt werden könnte. Der kauft sich lieber Computerspiele, ein unnötiges Auto ,was er nicht mal braucht, anstatt das Geld in eine gute Strafverteidigung zu investieren. Das sagt viel aus.


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

12.02.2022 um 13:43
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:Mag sein. Aber der wird sicherlich nur das Nötigste getan haben. Es interessiert Winkler ja auch nicht einmal, dass er möglicherweise bald weggesperrt werden könnte.
Hypothetisch -> Schau Dir mal das Video an, das Du selber hier zuletzt verlinkt hast und stell Dir folgende Frage in dem Kontext: WAS könnte ihn zum Aufgeben bringen, ohne dass er das Gesicht (besonders vor sich selber) vollständig verliert? Manchmal ist der Zwang zum Loslassen eine (Er)Lösung. Und er wird das wissen / zumindest latent spüren. Zusätzlich zu der Panik vor dem Knast, die zum Negieren führt. Das zusammen ergibt ein treffliches LMAA. ;-)

LG Mina


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

12.02.2022 um 13:45
Zitat von MarinaG.MarinaG. schrieb:WAS könnte ihn zum Aufgeben bringen, ohne dass er das Gesicht (besonders vor sich selber) vollständig verliert? Manchmal ist der Zwang zum Loslassen eine (Er)Lösung. Und er wird das wissen / zumindest latent spüren. Zusätzlich zu der Panik vor dem Knast, die zum Negieren führt. Das zusammen ergibt ein treffliches LMAA. ;-)
Mit einsperren, Schlüssel wegschmeissen ist es meines Erachtens nicht getan. Der braucht prof. Hilfe. Aber in seiner Selbstwahrnehmung sieht er das nicht. Sein Verhalten ist das eines bockigen Teenagers. Und so verhält sich nun mal kein Erwachsener mit 32 Jahren.

Deswegen bietet er eine so große Angriffsfläche, lässt sich provozieren und reagiert dann wie ein Kind was man das Matchboxauto geklaut hat. Er schreit laut rum und wird handgreiflich. Somit stellt er dann auch eine Gefahr da.


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

12.02.2022 um 14:17
Zitat von MiaJinnMiaJinn schrieb:Zum Cybermobbing habe ich das hier gefunden!
Zum Urteilen braucht es eine Ausarbeitung, die auch das Strafmaß und diverse Schweregrade paragraphisch darstellt. Eine allgemeine Erklärung genügt in diesem Kontext (Urteilsfindung / Rechtsprechung) nicht; weil noch kein geltendes Recht vorliegt. Ich bin allerdings hier (im Cybermobbing) nicht up to date. Mag sein, dass bereits etwas in Arbeit ist.

LG Mina


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12.02.2022 um 14:19
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:Mit einsperren, Schlüssel wegschmeissen ist es meines Erachtens nicht getan. Der braucht prof. Hilfe. Aber in seiner Selbstwahrnehmung sieht er das nicht. Sein Verhalten ist das eines bockigen Teenagers. Und so verhält sich nun mal kein Erwachsener mit 32 Jahren.
Ich denke, die Chancen, dass er diese, wenn auch über Eck, letztendlich doch noch erhalten wird, stehen gar nicht so schlecht. ;-)

..


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13.02.2022 um 09:50
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:Drachenlord hat "nur" beleidigt und Körperverletzung begangen.
Er wurde bereits 2019 zu einer bewährungsstrafe verurteilt.... er hätte sich gar nichts zu schulden kommen lassen dürfen.
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:Natürlich fand keine psychologische Begutachtung statt.
Wurde vor gericht verlesen. Minderinteliigenz und narzistische persönlichkeitsstörung.
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:Es wäre defintiv sinnvoller gewesen, ihm eine Psychotherapie aufzudonnern
Und dann? Mit viel glück sitzt er die stunden ab, mit pech macht er es wie beim antiagressionstraining, welches ihm beim letzten mal aufgebrummt wurde... er geht nicht hin. Therapie bringt nichts, wenn man selbst nicht einsieht, dass sie notwendig ist. Die wartelisten sind lang genug, da muss da keiner hocken, der sich selbst für völlig normal hält.


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

13.02.2022 um 09:51
Manche hier könnten glatt ne Doktorarbeit über den Drachenlord schreiben. :'D


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13.02.2022 um 10:17
Zitat von MarinaG.MarinaG. schrieb:Ich denke, die Chancen, dass er diese, wenn auch über Eck, letztendlich doch noch erhalten wird, stehen gar nicht so schlecht. ;-)

..
Wenn man diesen Fall, so wie er sich darstellt, insbesondere auch die Berichterstattung, welche nach der ersten Verhandlung stattfand sich genaustens anschaut, was dazu führte, wäre dies vielleicht möglich, ja.
Zitat von gastricgastric schrieb:Er wurde bereits 2019 zu einer bewährungsstrafe verurteilt.... er hätte sich gar nichts zu schulden kommen lassen dürfen.
Ja, genau wegen solchen Provokationen und jahrelangen Mobbings.
Zitat von gastricgastric schrieb:Wurde vor gericht verlesen. Minderinteliigenz und narzistische persönlichkeitsstörung.
Verlesen? Was, dass ein Gutachter dies in der Hauptverhandlung bewertet hat oder gar bestellt worden ist? Das ist mir aber neu, dass ein Gutachten vorliegt. Vielleicht gab es das 2019? Mag sein. Aber bei der Verhandlung letzten Jahres gab es das nicht.
Zitat von gastricgastric schrieb:Und dann? Mit viel glück sitzt er die stunden ab, mit pech macht er es wie beim antiagressionstraining, welches ihm beim letzten mal aufgebrummt wurde... er geht nicht hin. Therapie bringt nichts, wenn man selbst nicht einsieht, dass sie notwendig ist. Die wartelisten sind lang genug, da muss da keiner hocken, der sich selbst für völlig normal hält.
Nichts und dann. Wir haben hier Alle keine Glaskugel. Die Bereitschaft sollte dazu in erster Linie vom Drachenlord vorhanden sein. Der Richter könnte aber die Strafe nochmalig zu Bewährung aussetzen mit der Prämisse einer Auflage/Therapie zu machen. Entweder Knast oder Therapie. Der Spielraum ist vorhanden.

Davon abgsehen ist das Urteil zu hart und falsch. Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Drachenlord in einem anderen Bundesland und bei einem guten Strafverteidiger nicht zu einer Gefängnisstrafe verdonnert worden wäre. Aber sein Pech u.a. er lebt in Bayern. Da weht der Wind juristisch noch etwas stärker... Das ist aber bekannt.

Wenn man sich anschaut, was beispielsweise Möchtegern- Gangsterrapper für Straftaten in andern Bundesländern begehen und mit "Vorsatz" handeln und immer wieder davon kommen, so ist das im Vergleich was Drachenlord "nicht einmal vorsätzlich" begangen hat, eher ein Witz, ohne allerdings seine Reaktionen auf Cybermobbing beschönigen zu wollen.


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