Warum ist Kinder bekommen noch erlaubt bei der Überbevölkerung?
20.09.2016 um 09:36@Commonsense
Hab da was gefunden beim googeln...
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Kindergarten
Zwischen dem 3. Lebensjahr und dem Schuleintritt haben Kinder einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Die Übernahme der Kindergarten- beiträge müssen beim Jugendamt beantragt werden. Da Alg II-BezieherInnen immer unterhalb der Einkommensgrenze liegen, steht ihnen ein kostenloser Halbtagsplatz zu. Essen die Kinder in der Tagesstätte zu Mittag, dann werden in Oldenburg pauschal 28 € von der Regelleistung abgezogen (OVG Bremen, 21 April 1998 FEVS 51, 521 ff). Reisen der Kindergartengruppe können im Rahmen der Jugendhilfe übernommen
werden. Wenn Sie erwerbstätig sind, gehören die Kindergartenbeiträge zu den Werbungskosten (§ 11 Abs. 2 Nr. 5) und es ist zu prüfen, ob damit
die Werbungskostenpauschale überschritten wird. Ist das der Fall, können Sie beim Finanzamt die höhere Pauschale eintragen lassen und dadurch ihr Nettoeinkommen erhöhen.