Burkiniverbot im Neutraublinger Hallenbad
08.06.2016 um 13:04@interrobang
,,Fremdreligiös" meint in diesem Fall:,,Nicht-christlich".
No offense, das dient lediglich dazu, Unterscheidungen zu treffen ;)
@interrobang
Rassismusvorwürfe sind fehl am Platz, wenn jemandem der Besuch eines Bades verweigert wird, da er nicht die vereinbarte Kleidung trägt.
Es gibt eine Nutzungsordnung. Dieser folgt man, wenn man das Schwimmbad nutzt. Steht in dieser Benutzungsordnung, dass die übliche Badekleidung zu tragen ist, dann heißt das: Badehose, Badeshorts, Variationen des Badeanzugs oder Bikinis.
Die Frau wurde nicht deshalb aufgefordert, zu gehen, weil sie Araberin oder Muslima war. Sondern weil sie gegen die Nutzungsbedingungen des Bades verstoßen hat.
Der Rassismusvorwurf, wenn man Rassismus auf Religion ausdehnen will, fällt auch deshalb flach, weil es gemäß dem Koran keine Notwendigkeit zum Tragen eines Burkinis gibt.
Wie schon gesagt:
Man kann nicht als Bogenschütze, der nur mit dem Bogen schießen will, in einen Club eintreten, in dem nur mit Gewehr geschossen wird und sich dann beleidigt und diskriminiert fühlen, weil man dort nicht mit seinem Bogen schießen darf, sondern ein Gewehr nutzen MUSS.
Das sind ganz einfach Vereinsbedingungen.
Die Gruppe stellt die Bedingungen, der potenzielle Teilnehmer entscheidet:,,Ja okay, an die kann ich mich halten" oder eben nicht.
Wenn nicht, kann er auch nicht Mitglied werden.
Das ist keine Diskriminierung, es geht nicht um etwas lebenswichtiges oder bedeutendes.
,,Fremdreligiös" meint in diesem Fall:,,Nicht-christlich".
No offense, das dient lediglich dazu, Unterscheidungen zu treffen ;)
@interrobang
interrobang schrieb:Klingt einfach wie ne typische ausrede für Rassismus bzw Diskriminierung. Der Bikini "berührt" bzw beeinflusst ja keine anderen personen.Klingt einfach wie ne typische Ausrede für Unentschlossenheit bezüglich der eigenen Werte und der Werte der eigenen Kultur.
Rassismusvorwürfe sind fehl am Platz, wenn jemandem der Besuch eines Bades verweigert wird, da er nicht die vereinbarte Kleidung trägt.
Es gibt eine Nutzungsordnung. Dieser folgt man, wenn man das Schwimmbad nutzt. Steht in dieser Benutzungsordnung, dass die übliche Badekleidung zu tragen ist, dann heißt das: Badehose, Badeshorts, Variationen des Badeanzugs oder Bikinis.
Die Frau wurde nicht deshalb aufgefordert, zu gehen, weil sie Araberin oder Muslima war. Sondern weil sie gegen die Nutzungsbedingungen des Bades verstoßen hat.
Der Rassismusvorwurf, wenn man Rassismus auf Religion ausdehnen will, fällt auch deshalb flach, weil es gemäß dem Koran keine Notwendigkeit zum Tragen eines Burkinis gibt.
Wie schon gesagt:
Man kann nicht als Bogenschütze, der nur mit dem Bogen schießen will, in einen Club eintreten, in dem nur mit Gewehr geschossen wird und sich dann beleidigt und diskriminiert fühlen, weil man dort nicht mit seinem Bogen schießen darf, sondern ein Gewehr nutzen MUSS.
Das sind ganz einfach Vereinsbedingungen.
Die Gruppe stellt die Bedingungen, der potenzielle Teilnehmer entscheidet:,,Ja okay, an die kann ich mich halten" oder eben nicht.
Wenn nicht, kann er auch nicht Mitglied werden.
Das ist keine Diskriminierung, es geht nicht um etwas lebenswichtiges oder bedeutendes.