@wichtelprinz stimmt, soweit würde ich dann doch nicht gern ins privatleben eines Menschen eindringen um festzustellen obs Satire oder realität ist XD
Deine Smileys hinter Deinen Beiträgen offenbaren noch schonungsloser, als ich befürchtet habe, wie wenig Du von diesem Thema verstanden hast ....
Nun ja, ... egal, ... ich versuche kurz, es Dir zu erklären ...
Herr Böhmermann trug sein Gedicht im Rahmen eines "satirischen" Beitrags vor! Das ist der Kontext:
Das Gedicht war allerdings ausdrücklich eingebettet in eine Moderation, die Bezug nahm auf den satirischen Song "Erdowie, Erdowo, Erdowan" aus der NDR-Sendung "Extra 3", der zur Einbestellung des deutschen Botschafters in der Türkei geführt hatte. Solche Beiträge seien in Deutschland durch die Kunst- und Pressefreiheit gedeckt, hatte Böhmermann erläutert: "Das darf man hier."
Anders sei dies bei einer herabwürdigenden Schmähkritik, die nicht erlaubt sei. "Vielleicht erklären wir das an einem praktischen Beispiel", kündigte der Satiriker an und trug dann das "Schmähkritik"-Gedicht vor - mit dem Hinweis: "Was jetzt kommt, das darf man nicht machen."
Was, glaubst Du, war seine Intention dabei:
ich nehme es vorweg, die Intention ist eindeutig, also wird Herr B. wohl unter Garantie verurteilt werden...
a) Es ging um einen sachdienlichen Hinweis, in einem ernsten Kontext, der zum Ziel hatte, den Zuschauer über den Unterschied zwischen Schmähkritik und Satire zu belehren; ... wie man es in einer Telekolleg-Sendung vermuten könnte.
b) Herr B. wollte nur verdeutlichen, dass er es doch schafft, Schmähungen als Satire verpacken zu können, indem er die Beleidigungen zuvor als nicht erlaubt kennzeichnet, um sie dann doch vorzutragen ..., was wiederum Tucholsky Rechnung tragen würde, dass die Satire alles darf, ... wenn sie geschickt gemacht ist ...
Ruf lieber jemanden an, bevor Du antwortest ...